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# taz.de -- Empfehlung des Ethikrates zu Corona: Keine Ausnahmen für Geimpfte
> Der Ethikrat hält es für falsch, Coronaregeln für Geimpfte früher zu
> beenden. Die Experten unterscheiden zwischen staatlichen und privaten
> Regeln.
Bild: Alena Buyx (r.), Vorsitzende des Ethikrates, empfiehlt: momentan keine So…
Berlin taz | Noch gibt es in Deutschland viel zu wenig Impfstoff, um auch
nur die besonders Gefährdeten zügig gegen den [1][Sars-CoV-2-Erreger] zu
impfen. Dennoch wird bereits seit Wochen in Politik wie an Küchentischen
kontrovers diskutiert, ob es für Geimpfte [2][Lockerungen bei den
Coronamaßnahmen] geben soll. Der Deutsche Ethikrat hat sich jetzt mit der
Ad-Hoc-Empfehlung „Besondere Regeln für Geimpfte?“ in die Diskussion
eingeschaltet. Und seine Empfehlung ist klar: Es sei zum jetzigen Zeitpunkt
falsch, für Geimpfte die Coronamaßnahmen früher zu beenden.
Zunächst müsse ohnehin geklärt werden, ob Geimpfte weiterhin andere
Menschen anstecken könnten, betonte Alena Buyx, die Vorsitzende des
Ethikrates, bei der Vorstellung des Papiers. Wenn das Risiko erfolgreich
gesenkt werden könnte, müssten die Maßnahmen für alle entsprechend
zurückgenommen werden, so die Medizinethikerin. Schließlich handele es sich
um gravierende Grundrechtseinschränkungen.
Maske zu tragen und Abstandsregeln einzuhalten, könne Geimpften und nicht
Geimpften hingegen noch länger zugemutet werden. Der Ethikrat, dessen
Mitglieder vom Bundestagspräsidenten ernannt werden, hat die Aufgabe,
Politik und Gesellschaft Orientierung zu geben.
Solange nicht alle Menschen die Chance auf eine Impfung hätten, würden
Sonderregelungen für Geimpfte als ungerecht empfunden werden, ergänzte
Sigrid Graumann, die Sprecherin der AG Pandemie des Ethikrates. Eine
vorherige Rücknahme der Maßnahmen für Geimpfte wäre demnach auch für die
allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung nicht richtig.
Eine Ausnahme macht der Ethikrat bei Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen
für Menschen mit Behinderung und chronisch Kranken. Die dort geltenden
extremen Kontaktbeschränkungen würden zu Depressionen, Demenzschüben und
anderen schwerwiegenden Problem führen. Diese Maßnahmen seien deshalb nur
zu rechtfertigen, solange die Menschen, die dort leben, noch nicht geimpft
sind.
Hier gehe es nicht um Sonderrechte, sondern um die Rücknahme von der
Benachteiligung, betonte Graumann. In den Einrichtungen zum Schutz der
Menschen, die nicht geimpft werden könnten oder wollten, weiter alle
Maßnahmen aufrechtzuerhalten, wäre nicht angemessen. Die nicht geimpften
Bewohner müssten dann mit anderen Maßnahmen wie Schnelltests, FFP2-Masken
und Schutzkleidung für Pflegekräfte geschützt werden.
Der Ethikrat betont, dass zwischen staatlichen Maßnahmen und dem Verhalten
von Unternehmen unterschieden werde müsse. Bei letzteren gelte die
Vertragsfreiheit, so der stellvertretende Vorsitzende, Volker Lipp. Bei
Angeboten der Grundversorgung, etwa beim öffentlichen Personennahverkehr
dürfe es aber keine Ungleichbehandlung geben. Lipp wies auch darauf hin,
dass es keine [3][arbeitsrechtliche Impfpflicht] geben könne.
Wenn aber beispielsweise eine Konzertveranstalterin oder ein
Restaurantbesitzer entscheiden würde, nur Geimpften den Zutritt zu
erlauben, so wäre dies durchaus möglich. Allerdings erst, wenn die
Schließung grundsätzlich aufgehoben ist. Die Vorstellung, man könne für
Geimpfte früher aufmachen, sei ein Missverständnis, so Buyx.
Sie betonte auch: „Daraus ergibt sich keine Impfpflicht durch die
Hintertür.“ Schließlich wäre es möglich, Tests als Alternative anzubieten.
Einen vorgezogenen Zugang zur Impfung für Profi-Sportler, die an
internationalen Wettbewerben teilnehmen, lehnte der Ethikrat ab.
Buyx wandte sich auch dagegen, in der Diskussion von „Privilegien“ zu
sprechen. „Ich würde mich freuen, wenn man den Begriff nicht mehr benutzen
würde.“ Er sei unpräzise und sorge für eine unnötige Verschärfung der
öffentlichen Debatte.
4 Feb 2021
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## AUTOREN
Sabine am Orde
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