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# taz.de -- Gericht setzt Flüge aus: Keine Abschiebung nach Afghanistan
> Ein Gericht urteilte, dass mit wenigen Ausnahmen nicht in das
> Bürgerkriegsland abgeschoben werden darf. Durch die Coronakrise drohe
> dort großes Elend.
Bild: Auch alleinstehende, gesunde Männer dürfen derzeit nicht nach Afghanist…
Mannheim afp/epd | Aufgrund drohender Verelendung durch die Coronapandemie
dürfen auch gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter laut einer
Gerichtsentscheidung nur unter besonderen Umständen nach Afghanistan
abgeschoben werden. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof des Landes
Baden-Württemberg nach Angaben vom Mittwoch. Er gab der Klage eines
abgelehnten Asylbewerbers recht, soweit es um den Vollzug seiner
Abschiebung ging. (Az. A 11 S 2042/20)
Laut Gericht darf auch ein arbeitsfähiger, alleinstehender und völlig
gesunder erwachsener Mann derzeit nicht nach Afghanistan abgeschoben
werden, „weil es ihm dort angesichts der gravierenden Verschlechterung der
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge der Covid-19-Pandemie
voraussichtlich nicht gelingen wird, auf legalem Wege seine elementarsten
Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene zu befriedigen“. Insofern
gelte ein nationales Abschiebeverbot für den zentralasiatischen Staat.
Bislang war das Gericht in seinen Entscheidungen davon ausgegangen, dass
leistungsfähigen, erwachsenen Rückkehrern in Afghanistan keine Verelendung
drohe. Deutschland schickt seit Ende 2016 abgelehnte Asylbewerber wieder
nach Afghanistan zurück und hat nach einer Pause 2020 [1][inzwischen die
Abschiebeflüge wieder aufgenommen]. Die meisten Bundesländer schieben
vorrangig Straftäter und Gefährder ab.
Nun könne es Ausnahmen nur noch bei „besonders begünstigenden Umständen“
geben, führten die Richter am Mittwoch weiter aus. Dazu zählten Fälle, in
denen sich abgelehnte Asylbewerber auf ein „übernahmebereites und
tragfähiges familiäres oder soziales Netz“ stützen könnten, das ihre
Grundversorgung garantiere. Ein aus dem westlichen Ausland zurückgekehrter
alleinstehender Mann habe dagegen angesichts der Wirtschaftslage infolge
der Coronapandemie „keine realistische Aussicht“, auf dem Markt für
Tagelöhner eine Arbeit zu finden.
Die Mannheimer Richter stützten ihre Entscheidung auf mehrstündige
mündliche sowie schriftliche Auskünfte einer Sachverständigen sowie die
„Auswertung einer Vielzahl von Erkenntnismitteln“, insbesondere zur
[2][Lage in der Hauptstadt Kabul]. Unter Berücksichtigung der individuellen
Situation des Klägers seien sie dabei zu der Überzeugung gelangt, dass eine
Abschiebung nach Afghanistan in seinem Fall derzeit nicht in Frage komme.
Die Ablehnung seines Asylantrags sei jedoch korrekt.
Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Dagegen können die Beteiligten
aber noch beim Bundesverwaltungsgericht vorgehen.
3 Feb 2021
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