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# taz.de -- Umstrittene Ermittlungsmethode: Wo sind die Staatstrojaner?
> Das Bundesamt für Justiz korrigiert seine Statistik deutlich nach unten:
> Staatsanwaltschaften setzten viel weniger Spähsoftware ein als gedacht.
Bild: Das Bundesamt für Justiz hat jetzt seine Überwachungsstatistik dramatis…
FREIBURG taz | In Deutschland werden sogenannte Staatstrojaner viel
seltener eingesetzt als zunächst von den Sicherheitsbehörden mitgeteilt.
Das Bundesamt für Justiz hat jetzt seine Überwachungsstatistik dramatisch
nach unten korrigiert.
Im Sommer 2017 hat der Bundestag kurz vor der Wahl noch den Einsatz von
[1][Staatstrojanern zur Aufklärung von Straftaten zugelassen]. In der
Strafprozessordnung wurde sowohl die Online-Durchsuchung als auch die
Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) eingeführt.
In beiden Fällen muss Spähsoftware (der so genannte Staatstrojaner) auf den
Computer oder das Smartphone gespielt werden. Bei der Online-Durchsuchung
übermittelt der Trojaner dann den Inhalt der Festplatte an die Polizei, bei
der Quellen-TKÜ ermöglicht er das Auslesen verschlüsselter Telefonate,
Emails und Chats.
Ende 2020 legte das Bundesamt für Justiz erstmals die gesetzlich
vorgesehene Statistik für beide Maßnahmen vor. Vor allem die Zahlen für die
Quellen-TKÜ waren damals höher als erwartet. Im Jahr 2019 sollen 578
Trojaner-Einsätze angeordnet und 368 durchgeführt worden sein. Erstaunlich
war dies, weil jede Installation eines Trojaners aufwendig vorbereitet
werden muss.
Besonders oft setzten laut der Statistik vor allem folgende Bundesländer
Trojaner ein: Meckpomm (95), Niedersachsen (89), Sachsen (76), Hessen (52),
Saarland (24) und NRW (14). Recherchen von NDR und WDR ergaben jedoch, dass
diese Zahlen deutlich zu hoch waren. Viele Staatsanwaltschaften hatten das
veränderte Abfrage-Formular nicht richtig verstanden.
Nun legte das Bundesamt für Justiz eine „berichtigte“ Statistik vor – mit
eklatant niedrigeren Zahlen. Danach wurde bundesweit die Quellen-TKÜ nur 31
Mal (statt 578 Mal) angeordnet und ganze drei Mal (statt 368 Mal)
durchgeführt: je einmal in Niedersachsen, NRW und in Brandenburg. Dies
könnte die aktuellen Diskussionen um die Einführung der Quellen-TKÜ [2][bei
der Bundespolizei] und [3][beim Bundesamt für Verfassungsschutz] etwas
entspannen.
Bei der Online-Durchsuchung musste kaum etwas berichtigt werden, die Zahlen
waren aber ebenfalls eher niedrig. So wurde die Online-Durchsuchung 2019
bundesweit 21 Mal zur Strafverfolgung angeordnet und 12 Mal tatsächlich
durchgeführt, davon sechs Mal in Bayern.
18 Feb 2021
## LINKS
[1] /Grosse-Koalition-will-den-Staatstrojaner/!5424259
[2] /Mehr-Rechte-fuer-Bundespolizei/!5734697
[3] /Reform-des-Verfassungsschutzrechts/!5720366
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
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