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# taz.de -- Coronamaßnahmen in der EU: Reisefreiheit ade?
> Im Kampf gegen das Coronavirus verhängt Belgien ein Reiseverbot.
> Frankreich setzt auf Tests, Deutschland ebenso, aber auch auf
> Schleierfahndung.
Bild: Bald noch eingeschränkter: Reisen in Belgien, Frankreich, Deutschland
Brüssel taz | Reisen in Europa wird zum Hindernislauf, teilweise sogar
unmöglich. Dies ist das Ergebnis von neuen Coronavorschriften, die
Deutschland, Frankreich und Belgien am Wochenende erlassen haben. Die
Maßnahmen sollen die Ausbreitung des Coronavirus und seiner britischen
Variante eindämmen. Allerdings stehen sie im Gegensatz zur Reisefreiheit im
Schengenraum und sind rechtlich umstritten.
Am radikalsten geht Belgien vor. Das Land, in dem die EU-Kommission und das
Europaparlament ihren Sitz haben, hat mit Hinweis auf die neue
Coronamutation alle nicht notwendigen Reisen verboten. „Enfermés en
Belgique – In Belgien eingesperrt“ betitelte die Tageszeitung Le Soir ihren
Bericht über die harte Maßnahme, die am Mittwoch in Kraft tritt und
zunächst bis Ende Februar gelten soll.
Das Verbot betrifft nicht nur die Urlaubsreisen, die von den Belgiern gern
in den Karnevalsferien im Februar angetreten werden. Untersagt sind
ebenfalls grenzüberschreitende Einkaufstrips oder Familienbesuche.
Ausnahmen gibt es nur für Bürger in den Grenzregionen, Berufspendler und
Geschäftsreisende. Auch EU-Diplomaten und -Beamte dürften keine Probleme
bekommen. Bei ihnen drückt die EU-Kommission bislang eh ein Auge zu.
Fraglich ist, wie lange deren Kulanz noch anhalten kann. Denn das
Reiseverbot steht im Widerspruch zur Reisefreiheit im Schengenraum und
könnte auch das belgische Gesetz brechen. Die rechtliche Grundlage sei
wackelig, so Le Soir, die Verhältnismäßigkeit umstritten. Ein
Expertenbericht kam gerade erst zu dem Schluss, dass nur drei Prozent der
Corona-Infektionen auf Reisen zurückgeführt werden können.
Videogipfel sprach nur Empfehlungen aus
Hart greift auch die französische Regierung durch. Sie verlangt von
Reisenden aus anderen EU-Staaten seit Sonntag die Vorlage eines negativen
Corona-PCR-Tests. Dieser muss innerhalb von 72 Stunden vor der Abreise
gemacht worden sein; die Verpflichtung gilt für alle „nicht essentiellen“
Reisen. Staatschef Emmanuel Macron hatte die Maßnahme beim [1][EU-Gipfel am
Donnerstag] angekündigt.
Allerdings hat der Videogipfel nur Empfehlungen ausgesprochen und keine
Beschlüsse gefasst. Zudem sind viele Details noch offen. So ist unklar, wie
die versprochenen [2][Ausnahmen für Berufspendler] umgesetzt werden. Auch
die angekündigten neuen „tiefroten“ Zonen mit Coronahotspots müssen noch
definiert werden. Die EU-Kommission will hier erst am Montag Details
bekanntgeben.
Derweil ist Deutschland vorgeprescht. Die Bundesregierung hat in Eigenregie
– ohne auf Brüssel zu warten – mehr als 20 sogenannte Hochrisikogebiete
festgelegt. Dazu zählen Tschechien, die Urlaubsländer Portugal, Spanien und
Ägypten sowie die USA. Wer von dort einreisen will, muss an der Grenze
einen negativen PCR-Test oder Tests vergleichbarer Qualität vorweisen
können.
Die Tests werden laut Bundesinnenministerium systematisch kontrolliert. In
den Grenzgebieten zu anderen EU-Staaten und der Schweiz sollen Einreisende
stichprobenartig und verdachtsunabhängig überprüft werden. Das nennt man
Schleierfahndung. Auch hier ist unklar, ob das Vorgehen vom EU-Recht
gedeckt ist. „Die Grenzen bleiben offen“, hieß es noch beim Videogipfel am
Donnerstag. Doch in der Praxis bleibt von der Reisefreiheit wenig übrig.
24 Jan 2021
## LINKS
[1] /Reisebeschraenkungen-und-Grenzkontrollen/!5742119
[2] /EU-Videogipfel-zu-Corona/!5745869
## AUTOREN
Eric Bonse
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
Belgien
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