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# taz.de -- Kabinett beschließt Urheberrecht: Youtubes Reichtum besser verteil…
> Die Bundesregierung setzt die EU-Urheberrechtsreform um – und schützt
> kommerzielle und nicht-kommerzielle Kreative. Es gibt einen „roten
> Knopf“.
Bild: KünstlerInnen und Kreativwirtschaft sollen künftig von Youtubes Werbeer…
Berlin taz | KünstlerInnen und Kreativwirtschaft sollen an den
[1][Werbeerlösen von Youtube und ähnlichen Plattformen besser beteiligt]
werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs „zur Anpassung des
Urheberrechts“ an den digitalen EU-Binnenmarkt, den das Bundeskabinett am
Mittwoch beschlossen hat. Die Regierung will damit [2][die umstrittene
EU-Urheberrechtsreform von 2019] umsetzen.
Internetangebote wie Youtube werden künftig nicht mehr als neutrale
Plattformen behandelt, sondern als „Diensteanbieter“. Das heißt, Youtube
ist dann verpflichtet, hochgeladene Musik und Filmausschnitte zu vergüten.
Die UrheberInnen, DarstellerInnen und sonstigen RechteinhaberInnen sollen
angemessen von Youtubes Werbeerlösen mitprofitieren. Schließlich locken
ihre Inhalte erst das Publikum an, dessen Aufmerksamkeit sich dann über den
Verkauf von Werbeclips versilbern lässt.
Dabei sind die Interessen der Musik- und der Filmwirtschaft durchaus
unterschiedlich. Musikfirmen freuen sich, wenn ihre Hits auch bei Youtube
rauf und runter gespielt werden. Die allermeiste Musik bei Youtube ist
heute schon lizensiert. Das heißt: Youtube zahlt dafür heute schon an die
Gema, die die Komponisten vertritt, und an die Plattenfirmen, die die
Einnahmen dann mit den MusikerInnen teilen.
Dagegen legt die Filmwirtschaft auf exklusive Vermarktung über Kinos und
Streamingdienste wert. Sie will verhindern, dass die teure Ware
gleichzeitig umsonst bei Youtube zu sehen ist. Vor allem hier werden – wie
auch bisher schon – Uploadfilter zum Einsatz kommen. Justizministerin
Christine Lambrecht (SPD) hatte zwar ursprünglich versprochen, sie wolle
die [3][bei vielen Nutzern verhassten Uploadfilter] nach Möglichkeit
vermeiden. Das ist aber kaum möglich, wenn man die Filmfirmen nicht
rechtlos stellen will.
## Bei Texten 160 Zeichen frei
Stattdessen hat sich Lambrecht nun darauf konzentriert, auch die Rechte der
nichtkommerziellen NutzerInnen zu schützen. Soweit diese lizensiertes
Material hochladen – insbesondere Musik – hat Youtube dafür ja ohnehin
schon bezahlt. Aber auch bei nicht-lizensierten Inhalten, etwa
Filmschnipseln, soll es künftig eine Bagatell-Grenze von 15 Sekunden geben.
Bei Texten sollen 160 Zeichen frei sein. Solche Schnipsel muss jeder Filter
künftig passieren lassen.
Bei größeren nicht-lizensierten Inhalten kommt es darauf an, was die
NutzerInnen damit machen. Wenn sie diese für ein Zitat, eine Parodie oder
eine Montage nutzen, dann ist die kreative Bearbeitung geschützt. Die
NutzerInnen müssen Youtube nur signalisieren (flaggen), dass es sich hier
um einen erlaubten Gebrauch handelt. Auch dann muss der Filter den Upload
erlauben.
Damit dieses Flagging nicht missbraucht wird, können allerdings
RechteinhaberInnen, zum Beispiel Filmfirmen, erzwingen, dass ein
offensichtlich unerlaubter Inhalt sofort gelöscht wird. Dazu führt
Lambrecht einen roten Knopf („red button“) ein. Dieser rote Knopf kann zum
Beispiel zum Einsatz kommen, wenn ein Nutzer mehr als die Hälfte eines
Kinofilms bei Youtube hochlädt und damit erheblichen wirtschaftlichen
Schaden anrichtet. Wer als Rechteinhaber allerdings den roten Knopf
mehrfach missbraucht, um erlaubte Uploads von der Plattform löschen zu
lassen, verliert dieses Blockaderecht.
Justizministerin Lambrecht glaubt, dass sie damit die Interessen von
Kreativwirtschaft und privaten NutzerInnen gerecht austariert hat. Immerhin
muss Youtube auch für die Bagatell-Uploads von nicht-lizensierten Inhalten
bezahlen, ebenso für die erlaubten Nutzungen wie Parodien. Aber das ist nur
konsequent, denn gerade die kreative Bearbeitung fremder Inhalte macht
Youtube ja so attraktiv und schafft damit ein wertvolles Werbeumfeld.
## Unklar, für welche Plattformen
Noch unklar ist allerdings, für welche Plattformen neben Youtube das Gesetz
überhaupt gelten soll. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nur solche
Upload-Plattformen in die Pflicht genommen werden, die mit Online-Anbietern
wie Spotify oder Netflix konkurrieren. Doch schon bei Twitter und Facebook
ist dies zweifelhaft. Solche sozialen Netzwerke dienen weniger dem Upload
fremder Inhalte, sondern vor allem der Präsentation des eigenen Lebens und
der eigenen Meinung.
Der Gesetzentwurf wird nun vom Bundestag beraten und muss – so die
EU-Vorgabe – bis spätestens Juni beschlossen sein.
3 Feb 2021
## LINKS
[1] /Loesung-fuer-Streit-um-Online-Plattformen/!5691346
[2] /Julia-Reda-ueber-EU-Urheberrecht/!5707989
[3] /Urheberrecht-in-der-EU/!5596618
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Urheberrecht
Kreativwirtschaft
Christine Lambrecht
EU-Urheberrechtsreform
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