| # taz.de -- Kabinett beschließt Urheberrecht: Youtubes Reichtum besser verteil… | |
| > Die Bundesregierung setzt die EU-Urheberrechtsreform um – und schützt | |
| > kommerzielle und nicht-kommerzielle Kreative. Es gibt einen „roten | |
| > Knopf“. | |
| Bild: KünstlerInnen und Kreativwirtschaft sollen künftig von Youtubes Werbeer… | |
| Berlin taz | KünstlerInnen und Kreativwirtschaft sollen an den | |
| [1][Werbeerlösen von Youtube und ähnlichen Plattformen besser beteiligt] | |
| werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs „zur Anpassung des | |
| Urheberrechts“ an den digitalen EU-Binnenmarkt, den das Bundeskabinett am | |
| Mittwoch beschlossen hat. Die Regierung will damit [2][die umstrittene | |
| EU-Urheberrechtsreform von 2019] umsetzen. | |
| Internetangebote wie Youtube werden künftig nicht mehr als neutrale | |
| Plattformen behandelt, sondern als „Diensteanbieter“. Das heißt, Youtube | |
| ist dann verpflichtet, hochgeladene Musik und Filmausschnitte zu vergüten. | |
| Die UrheberInnen, DarstellerInnen und sonstigen RechteinhaberInnen sollen | |
| angemessen von Youtubes Werbeerlösen mitprofitieren. Schließlich locken | |
| ihre Inhalte erst das Publikum an, dessen Aufmerksamkeit sich dann über den | |
| Verkauf von Werbeclips versilbern lässt. | |
| Dabei sind die Interessen der Musik- und der Filmwirtschaft durchaus | |
| unterschiedlich. Musikfirmen freuen sich, wenn ihre Hits auch bei Youtube | |
| rauf und runter gespielt werden. Die allermeiste Musik bei Youtube ist | |
| heute schon lizensiert. Das heißt: Youtube zahlt dafür heute schon an die | |
| Gema, die die Komponisten vertritt, und an die Plattenfirmen, die die | |
| Einnahmen dann mit den MusikerInnen teilen. | |
| Dagegen legt die Filmwirtschaft auf exklusive Vermarktung über Kinos und | |
| Streamingdienste wert. Sie will verhindern, dass die teure Ware | |
| gleichzeitig umsonst bei Youtube zu sehen ist. Vor allem hier werden – wie | |
| auch bisher schon – Uploadfilter zum Einsatz kommen. Justizministerin | |
| Christine Lambrecht (SPD) hatte zwar ursprünglich versprochen, sie wolle | |
| die [3][bei vielen Nutzern verhassten Uploadfilter] nach Möglichkeit | |
| vermeiden. Das ist aber kaum möglich, wenn man die Filmfirmen nicht | |
| rechtlos stellen will. | |
| ## Bei Texten 160 Zeichen frei | |
| Stattdessen hat sich Lambrecht nun darauf konzentriert, auch die Rechte der | |
| nichtkommerziellen NutzerInnen zu schützen. Soweit diese lizensiertes | |
| Material hochladen – insbesondere Musik – hat Youtube dafür ja ohnehin | |
| schon bezahlt. Aber auch bei nicht-lizensierten Inhalten, etwa | |
| Filmschnipseln, soll es künftig eine Bagatell-Grenze von 15 Sekunden geben. | |
| Bei Texten sollen 160 Zeichen frei sein. Solche Schnipsel muss jeder Filter | |
| künftig passieren lassen. | |
| Bei größeren nicht-lizensierten Inhalten kommt es darauf an, was die | |
| NutzerInnen damit machen. Wenn sie diese für ein Zitat, eine Parodie oder | |
| eine Montage nutzen, dann ist die kreative Bearbeitung geschützt. Die | |
| NutzerInnen müssen Youtube nur signalisieren (flaggen), dass es sich hier | |
| um einen erlaubten Gebrauch handelt. Auch dann muss der Filter den Upload | |
| erlauben. | |
| Damit dieses Flagging nicht missbraucht wird, können allerdings | |
| RechteinhaberInnen, zum Beispiel Filmfirmen, erzwingen, dass ein | |
| offensichtlich unerlaubter Inhalt sofort gelöscht wird. Dazu führt | |
| Lambrecht einen roten Knopf („red button“) ein. Dieser rote Knopf kann zum | |
| Beispiel zum Einsatz kommen, wenn ein Nutzer mehr als die Hälfte eines | |
| Kinofilms bei Youtube hochlädt und damit erheblichen wirtschaftlichen | |
| Schaden anrichtet. Wer als Rechteinhaber allerdings den roten Knopf | |
| mehrfach missbraucht, um erlaubte Uploads von der Plattform löschen zu | |
| lassen, verliert dieses Blockaderecht. | |
| Justizministerin Lambrecht glaubt, dass sie damit die Interessen von | |
| Kreativwirtschaft und privaten NutzerInnen gerecht austariert hat. Immerhin | |
| muss Youtube auch für die Bagatell-Uploads von nicht-lizensierten Inhalten | |
| bezahlen, ebenso für die erlaubten Nutzungen wie Parodien. Aber das ist nur | |
| konsequent, denn gerade die kreative Bearbeitung fremder Inhalte macht | |
| Youtube ja so attraktiv und schafft damit ein wertvolles Werbeumfeld. | |
| ## Unklar, für welche Plattformen | |
| Noch unklar ist allerdings, für welche Plattformen neben Youtube das Gesetz | |
| überhaupt gelten soll. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nur solche | |
| Upload-Plattformen in die Pflicht genommen werden, die mit Online-Anbietern | |
| wie Spotify oder Netflix konkurrieren. Doch schon bei Twitter und Facebook | |
| ist dies zweifelhaft. Solche sozialen Netzwerke dienen weniger dem Upload | |
| fremder Inhalte, sondern vor allem der Präsentation des eigenen Lebens und | |
| der eigenen Meinung. | |
| Der Gesetzentwurf wird nun vom Bundestag beraten und muss – so die | |
| EU-Vorgabe – bis spätestens Juni beschlossen sein. | |
| 3 Feb 2021 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Loesung-fuer-Streit-um-Online-Plattformen/!5691346 | |
| [2] /Julia-Reda-ueber-EU-Urheberrecht/!5707989 | |
| [3] /Urheberrecht-in-der-EU/!5596618 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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