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# taz.de -- Regierung plant Identitätsnummer: Eine Ziffer fürs Leben
> Die Bundesregierung plant eine einheitliche Identitätsnummer für jeden
> Bürger. Datenschützer sind skeptisch.
Bild: FDP und Grüne lehnen das Vorhaben ab, da es die Bildung von Persönlichk…
Freiburg taz | Die Bundesregierung will eine einheitliche
Personenkennziffer einführen, um die digitale Verwaltung zu erleichtern.
Dies sei im Interesse der Bürger, betont Innenminister Horst Seehofer
(CSU). FDP und Grüne lehnen das Vorhaben ab, da es die Bildung von
Persönlichkeitsprofilen ermögliche.
Künftig soll jeder Mensch mit einer einheitlichen dauerhaften elfstelligen
Ziffer identifiziert werden. Das sieht der Entwurf der Bundesregierung für
ein Registermodernisierungsgesetz vor. Als Identifikationsnummer soll die
bereits 2003 von Rot-Grün beschlossenen Steuer-ID genutzt werden.
Die Bundesregierung präsentiert die Katalogisierung der Bürger als
notwendigen Schritt für eine bürgerfreundliche [1][Verwaltung]. Sie
verweist auf das bereits 2017 beschlossene Onlinezugangsgesetz. Es sieht
vor, dass bis Ende 2022 fast 600 staatliche Dienstleistungen von Bund,
Ländern und Gemeinden im Internet abgewickelt werden können. So sollen
Wohngeld, Bafög, Führerschein und Baugenehmigungen online beantragt werden
können. Wichtig sei aber, die Bürger eindeutig zu identifizieren.
Dabei sollen die Bürger beim [2][digitalen Kontakt mit der Verwaltung]
nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen – obwohl sie bei einer
anderen Stelle in der Verwaltung bereits bekannt sind. Grundlegende
Dokumente wie eine Geburtsurkunde sollen nicht immer wieder neu vorgelegt
werden müssen. Stattdessen sollen 66 staatliche Register – vom
Melderegister über das Passregister bis zum Insolvenzregister – mit der
einheitlichen Identitätsnummer verknüpft werden.
## „Datencockpit“ geplant
Die Steuer-ID sei als allgemeine Personenkennziffer gut geeignet, so das
Innenministerium, weil sie schon vorhanden ist. Sie sei auch
datenschutzfreundlich, weil die elf Ziffern an sich keine Informationen
enthalten. Die Zusammenführung aller Behördendaten zu einem
Persönlichkeitsprofil sei weiterhin verboten.
Historisch hat die Vergabe von Ziffern an Personen in Deutschland einen
schlechten Ruf. Manche erinnert sie an die Häftlingsnummern in den
Nazi-KZs, andere an die „Personenkennzahl“ der DDR. 1976 musste der
damalige Innenminister Hans-Dietrich Genscher seinen Versuch, eine
Personenkennziffer in Westdeutschland einzuführen, wegen
verfassungsrechtlicher Bedenken aufgeben. 1983 erklärte das
Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil nebenbei auch die
Einführung von einheitlichen Personenkennziffern für „unzulässig“.
Die Bundesregierung verweist dagegen auf die anderen EU-Staaten, die fast
alle eine einheitliche Kennziffer für ihre BürgerInnen nutzen. Das
Bundesverfassungsgericht sei auch missverstanden worden, es habe nicht die
Kennziffer verbieten wollen, sondern die Bildung von
Persönlichkeitsprofilen.
Ulrich Kelber, der Bundesdatenschutzbeauftragte, lehnte die Pläne der
Bundesregierung Mitte Dezember bei einer Anhörung im Bundestag dennoch ab.
Die Modernisierung der Verwaltung sei auch ohne einheitliche Personenziffer
möglich.
Um Datenschützer zu besänftigen, soll im Registermodernisierungsgesetz
immerhin ein „Datencockpit“ eingeführt werden. Dort sollen alle BürgerInn…
künftig digital nachvollziehen können, welche Behörde zu welchem Zeitpunkt
aus welchem Grund auf welche ihrer Daten zugegriffen hat.
Die Beschlussfassung des Gesetzes soll im Bundestag in den kommenden Wochen
erfolgen.
4 Jan 2021
## LINKS
[1] /Studie-zu-Vielfalt-im-oeffentlichen-Dienst/!5637882
[2] /Verwaltungsmodernisierung/!5533345
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Datenschutz
Verwaltung
Digitalisierung
Persönlichkeitsrechte
Diskriminierung
Bundesverfassungsgericht
Banken
Schwerpunkt Überwachung
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