| # taz.de -- Klage gegen EU-Parlament: Ungarn droht vor EuGH zu scheitern | |
| > Der Generalanwalt hat keine Bedenken, das Rechtsstaats-Verfahren gegen | |
| > Ungarn weiterlaufen zu lassen. Das Land hatte die Abstimmung kritisiert. | |
| Bild: Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán | |
| Freiburg taz | Das Rechtsstaats-Verfahren gegen Ungarn wird wohl | |
| weiterlaufen. Das empfiehlt jedenfalls der unabhängige Generalanwalt Michal | |
| Bobek in einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Ungarns | |
| Einwände gegen den Antrag des Europäischen Parlaments seien nicht | |
| stichhaltig. | |
| Das Europäische Parlament hatte im September 2018 beantragt, das in Artikel | |
| 7 des EU-Vertrags vorgesehene Rechtsstaatsverfahren einzuleiten. Grundlage | |
| war ein Bericht der niederländischen Grünen-Abgeordneten Judith Sargentini, | |
| in dem sie umfassende „Bedenken“ auflistete. So seien die Befugnisse des | |
| ungarischen Verfassungsgerichts eingeschränkt worden, es habe manipulative | |
| Volksabstimmungen gegeben, bei der Verwendung von EU-Mitteln gebe es wohl | |
| Betrug und Bestechung, der öffentlich-rechtliche Rundfunk berichte | |
| einseitig und die Rechte von Flüchtlingen würden verletzt. | |
| Auf der ersten Stufe des Rechtsstaatsverfahrens könnte der Europäische Rat | |
| mit 80-prozentiger Mehrheit feststellen, dass eine „eindeutige Gefahr einer | |
| schwerwiegenden Verletzung“ der EU-Grundwerte besteht. Dies wäre eine Art | |
| letzte Warnung. Erst auf der zweiten Stufe drohen dann Sanktionen wie der | |
| Entzug des Stimmrechts. Hier wäre aber ein einstimmiger Beschluss der | |
| anderen EU-Staaten erforderlich, den Polen voraussichtlich blockieren | |
| würde. | |
| Doch Ungarn versuchte, schon den Start des Verfahrens zu blockieren und | |
| klagte beim EuGH gegen den Antrag des Europäischen Parlaments. Dieser sei | |
| nicht korrekt zustandegekommen, weil die erforderliche | |
| Zwei-Drittel-Mehrheit nicht erreicht wurde. Die Stimmenthaltungen hätten | |
| mitgezählt werden müssen, so Ungarn. Tatsächlich stimmten 448 Abgeordnete | |
| für die Einleitung eines Verfahrens gegen Ungarn, 197 Abgeordnete dagegen | |
| (darunter fast alle CSU-Parlamentarier) und 48 Abgeordnete enthielten sich. | |
| Die Zwei-Drittel-Mehrheit war also nur erreicht, wenn die Stimmenthaltungen | |
| ignoriert wurden. | |
| ## EU-Parlament hielt Klage für unzulässig – Gutachter nicht | |
| Das EU-Parlament hielt schon die Klage Ungarns für unzulässig. Ein | |
| derartiger Antrag sei nur eine „Zwischenmaßnahme“ ohne Rechtswirkung, für | |
| die der EuGH keine Zuständigkeit habe. | |
| Dies sah Generalanwalt Bobek in seinem Gutachten aber anders: Ungarns Klage | |
| sei zulässig, weil auch die Einleitung eines Rechtsstaatsverfahrens schon | |
| juristische Folgen habe. So sei nun die Auslieferung von Straftätern nach | |
| Ungarn erschwert. Und eventuelle Asylanträge von Ungarn müssten in den | |
| anderen EU-Staaten jetzt geprüft werden. | |
| In der Sache empfahl Bobek dem EuGH jedoch, die ungarische Klage | |
| abzulehnen. Der Antrag des Europäischen Parlaments sei korrekt | |
| zustandegekommen, so Bobek. Nach der Geschäftsordnung des Parlaments seien | |
| bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses nur Ja- und Nein-Stimmen zu | |
| berücksichtigen, nicht aber Enthaltungen. Auch aus dem EU-Vertrag ergebe | |
| sich nichts anderes. Der EuGH wird in einigen Wochen sein Urteil verkünden. | |
| (Az.: C- 560/18) | |
| 3 Dec 2020 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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