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# taz.de -- Corona und der Impfstart: Maske auch für Geimpfte
> Die Impfungen gegen Covid-19 haben begonnen. Fragen und Antworten zu
> Wirkungen, Nebenwirkungen und Risiken.
Bild: Her mit der Spritze: Ilse Zacharitz wird in einem Altenheim in Magdeburg …
Während WissenschaftlerInnen und PolitikerInnen wie Horst Seehofer (CSU)
vor vorschnellen Lockerungen der Coronamaßnahmen warnen, haben am Sonntag
deutschlandweit die Impfungen gegen das Coronavirus begonnen. Im Folgenden
sind Antworten auf die wichtigsten Fragen aufgelistet.
Wie kommt man zu einer Covid-19-Impfung?
Anfangs sollen [1][ältere BürgerInnen im Alter von über 80 Jahren sowie
BewohnerInnen und Personal] in Pflegeheimen geimpft werden, daneben
Gesundheitspersonal in Intensivstationen und Notaufnahmen. Eine Impfung
gibt es durch die sogenannten mobilen Teams in Heimen oder in den
regionalen Impfzentren, immer nur auf Termin. In einigen Bundesländern
werden die älteren BürgerInnen direkt angeschrieben.
Wie viele BürgerInnen sollen in nächster Zeit eine Impfung bekommen?
Bis Ende März 2021 kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) 11
bis 12 Millionen Dosen an. Man muss zweimal innerhalb von drei Wochen
geimpft werden. Die angekündigte Menge würde also für 5,5 bis 6 Millionen
Menschen reichen. Der Biontech-Impfstoff ist zugelassen, über die Zulassung
des Mittels von Moderna entscheidet die Europäische Arzneimittelagentur
(EMA) erst Anfang Januar 2021. Für beide Impfstoffe sind laut
Gesundheitsministerium insgesamt 136,3 Millionen Dosen im Jahre 2021
sicher. Das würde für rund 68 Millionen Menschen genügen.
Wie gut wirkt der Impfschutz?
In den bisherigen Tests schützte das Präparat von Biontech [2][zu 95
Prozent] vor einer Erkrankung. Es ist aber noch nicht geklärt, inwieweit
man auch als Geimpfte noch andere Menschen anstecken, das Virus also
weiterverbreiten kann. Dazu erwartet Biontech innerhalb der nächsten zwei
Monate genauere Erkenntnisse. Auch wie viele Monate oder Jahre der
Impfschutz anhält, ist noch nicht sicher.
Wirkt die Impfung auch bei neuen Varianten des Virus?
Vermutlich ja. Denn die Immunreaktion richtet sich gegen mehrere Merkmale
des Virus, die durch einzelne Mutationen nicht grundsätzlich verändert
werden.
Muss ich auch als Geimpfte nach wie vor an bestimmten Orten eine Maske
benutzen und Abstand halten?
Ja. Der Infektionsschutz mit den AHA-Regeln, also Abstandhalten und
Maskengebrauch, gelten vorerst auch noch für Geimpfte.
Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen einer Covid-19-Impfung gibt es?
Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten
wenige Tage an. In der Altersgruppe der 16- bis 55-Jährigen berichteten in
einer Studie mit Probanden 83 Prozent der Geimpften über Schmerzen an der
Einstichstelle. Fast die Hälfte fühlte sich nach der Impfung vorübergehend
abgeschlagen, 42 Prozent klagten über Kopfschmerzen. Heftige allergische
Reaktionen gab es nur in sehr seltenen Fällen.
Was muss ich berücksichtigen, wenn ich Vorerkrankungen habe und schon viele
Medikamente nehmen muss?
Bisher gibt es keine konkreten Krankheitsgruppen, für die eine Impfung
grundsätzlich ausgeschlossen wird. Am besten, man befragt den Hausarzt
dazu.
Kann eine Impfung unfruchtbar machen?
Der sogenannte mRNA-Impfstoff von Biontech verändert die DNA nicht und
greift nicht in das Erbgut ein. Die mitunter verbreitete Behauptung, dass
der Impfstoff eine Immunreaktion gegen ein Protein auslösen könnte, das für
die Ausbildung der Plazenta wichtig ist, wird von MedizinerInnen widerlegt,
da dieses Protein und das Spike-Protein des Coronavirus nur eine sehr
kleine Gemeinsamkeit in der Aminosäuresequenz besäßen.
Wer haftet für Impfschäden?
Bei öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen, wie jetzt bei der
Covid-Impfung, haftet laut Infektionsschutzgesetz der Staat. Wenn die
impfende ÄrztIn einen Fehler gemacht hat oder nicht über die Risiken
aufklärte, haftet auch die ÄrztIn.
Muss man sich impfen lassen?
Nein. Es gibt keine allgemeine Impfpflicht und es soll auch keine
allgemeine Impfpflicht eingeführt werden. Derzeit wird vermutet, dass
„Herdenimmunität“ eintritt, sobald 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung
geimpft sind. Diese Impfquote wird vermutlich durch freiwillige Impfungen
erreicht, weil die Geimpften ja den Vorteil haben, dass sie mit sehr hoher
Wahrscheinlichkeit nicht an Covid-19 erkranken. Jede Diskussion um eine
Impfpflicht oder um Impfprivilegien kommt aber noch zu früh. Denn derzeit
ist noch nicht bekannt, ob Covid-Geimpfte neben dem Schutz gegen den
Ausbruch der Krankheit bei sich selbst auch gegen die Weitergabe des Virus
an andere geschützt sind.
Wäre eine Impfpflicht rechtlich möglich?
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass er – wenn erforderlich – Impfpflichten
einführen kann. Seit März 2020 gibt es gesetzliche Impfpflichten gegen
Masern. Jedes Kind, das eine Kita oder eine Schule besucht, muss Impfschutz
nachweisen. Außerdem müssen alle eine Masernimpfung oder -immunität
nachweisen, die in Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Arztpraxen und
Flüchtlingsheimen arbeiten. Gegen die Masern-Impfpflicht sind mehrere
Verfassungsbeschwerden anhängig. Im Eilverfahren wurde die Aussetzung der
Impfpflicht schon abgelehnt. Wann mit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache zu rechnen ist, ist momentan
noch offen.
Können Geimpfte verlangen, dass gesetzliche Covidbeschränkungen für sie
nicht gelten?
Falls Geimpfte tatsächlich nicht mehr infektiös sind, könnten sie vor den
Verwaltungsgerichten verlangen, dass Kontaktbeschränkungen und Ähnliches
für sie nicht mehr gelten, weil sie ja nicht gefährlich sind. Unternehmer,
die spezielle Angebote nur für Geimpfte planen (Geimpften-Restaurants,
Geimpften-Saunen), könnten verlangen, dass der staatlich angeordnete
Shutdown hierfür nicht gilt. Um einen Flickenteppich unterschiedlicher
Gerichtsentscheidungen zu vermeiden, wäre es sinnvoll, allgemein zu regeln,
ob es Vorteile für Geimpfte geben kann oder ob diese ausgeschlossen sind.
Der Bundestag könnte dies bundesweit im Infektionsschutzgesetz regeln. Die
Landesregierungen könnten dies in den Coronaverordnungen auf Landesebene
bestimmen. Als Rechtfertigung für ein Privilegienverbot könnte der Schutz
vor einer diskriminierenden Zweiklassengesellschaft dienen. Der Gesetzgeber
dürfte also Privilegien für Geimpfte zulassen, er dürfte sie aber auch
verbieten.
Können Arbeitgeber verlangen, dass sich Beschäftigte gegen Covid impfen
lassen?
Der Arbeitgeber kann Covid-Impfungen in der Regel weder anordnen noch bei
der Einstellung verlangen. Anders dürfte es aussehen, wenn es um Arbeit mit
vulnerablen Personen geht, zum Beispiel im Krankenhaus oder im Pflegeheim.
Falls Geimpfte tatsächlich nicht mehr infektiös sind, dann kann der
Arbeitgeber entscheiden, dass eine Covid-Impfung Voraussetzung der
Einstellung ist. Die bereits Eingestellten können dann zwar nicht zur
Impfung gezwungen werden. Sie könnten im Falle einer Weigerung aber
gekündigt werden.
(mit Quellen von dpa, RKI, BZgA, Br24)
27 Dec 2020
## LINKS
[1] https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/?pk_campaign=sidebar&pk_sou…
[2] https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
Christian Rath
## TAGS
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