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# taz.de -- Impfdebatte in der Pflegebranche: „Gekündigt wird niemand“
> Die Hälfte der Beschäftigten in Pflegeheimen wolle sich impfen lassen,
> schätzen Experten. Es werde niemand gekündigt, der nicht geimpft sei.
Bild: Über 50 Prozent der Beschäftigten in Pflegeheimen wollen sich gegen Cor…
Berlin taz | Etwas über die Hälfte der Beschäftigten in Pflegeheimen werden
sich gegen Corona impfen lassen, schätzt Herbert Mauel, Geschäftsführer des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Dies bedeutet
umgekehrt, dass es in vielen Heimen weiterhin Pflegekräfte geben wird, die
sich nicht impfen lassen. „Es wird aber keiner gekündigt, der nicht geimpft
ist“, betont Mauel, in dessen Verband Betreiber von Heimen und ambulanten
Pflegediensten organisiert sind.
In den sozialen Netzwerken wie „[1][Wir-sind-die-Pflege]“ toben derzeit die
Diskussionen um die Impffrage. Pflegekräfte, die sich nicht impfen lassen
wollen, verweigern dies aus Furcht vor Nebenwirkungen und
Folgeerscheinungen. Viele wollen auch nur eine Weile abwarten, welche
Nebenwirkungen sich bei anderen in den Impfkampagnen zeigen.
Es werde niemand gekündigt, der nicht geimpft ist, sagt auch Mathilde
Langendorf, Sprecherin des Deutschen Caritasverbandes. „Es gibt keine
Impfpflicht und arbeitsrechtlich keine Möglichkeit, eine Impfung zum
Gegenstand des Arbeitsvertrages zu machen“, erklärt Langendorf.
„Wir werden Mitarbeitern, die sich gegen eine Impfung entschieden haben,
nicht kündigen“, sagt ebenfalls Tanja Kurz, Sprecherin der Korian-Gruppe,
eines großen Pflegeheimbetreibers. „Das dürfen wir auch gar nicht.“
## Maskenpflicht entscheidet
Bisher müssen sowohl Geimpfte als auch Nichtgeimpfte in den Heimen
weiterhin die Regeln des Infektionsschutzes einhalten. „Man muss so oder so
eine unangenehme Maske tragen, für acht bis neun Stunden“, sagt Mauel.
Erst bis Ende Februar soll wissenschaftlich geklärt sein, ob Geimpfte das
Virus trotz der Impfung noch weitergeben können oder eben nicht. Wäre klar,
dass die Geimpften nicht mehr infektiös sein können und müssten diese dann
auch bei der Arbeit die beschwerlichen Masken nicht mehr tragen, „gäbe das
einen Motivationsschub für die Beschäftigten, sich impfen zu lassen“, meint
Mauel.
Ob man schon im Bewerbungsgespräch nach dem Impfstatus fragt, das „hängt
davon ab, inwieweit dies gesetzlich zulässig ist“, sagt Kurz. Dies sei
gerade in Klärung. Sowohl Mauel als auch Langendorf gehen davon aus, dass
bei Neueinstellungen zumindest gefragt werden kann, ob eine BewerberIn
geimpft ist oder nicht. „Man kann fragen, schon aus organisatorischen
Gründen“, meint Langendorf, „aber es darf nicht zum Kriterium einer
Einstellung werden.“
## Pflegebedürftige bevorzugen Geimpfte
Laut [2][Paragraf 23a] im Infektionsschutzgesetz, der sich allerdings auf
die Verbreitung von Krankenhauskeime bezieht, darf ein Arbeitgeber,
„personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und
Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines
Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung
zu entscheiden“.
Es könnte für den Arbeitgeber zum Problem werden, wenn Pflegebedürftige
verlangen, nur von Geimpften versorgt zu werden. „Diesen Wunsch können wir
nachvollziehen und wir werden, versuchen, diesem zu entsprechen“, sagt
Kurz. „Aus diesem Grund raten wir unseren Mitarbeitern, sich impfen zu
lassen.“
Für Thomas Eisenreich, Sprecher des Franchisegebers Homeinstead für
ambulante Dienste, stehen solche Fragen „derzeit nicht im Vordergrund“. Die
Impfbereitschaft unter den Beschäftigten der ambulanten Dienste sei „sehr
hoch“. Die Pflegedienste beschäftige vielmehr die Frage, wie denn ihre
Hochgebrechlichen, die nicht mal eben ins Impfzentrum gehen können, zu
Hause überhaupt an eine Impfung kommen. Da fehle es bei den Behörden „noch
an konkreten Plänen“, sagt Eisenreich.
29 Dec 2020
## LINKS
[1] https://de-de.facebook.com/groups/wirsinddiepflege/
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__23a.html
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
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