| # taz.de -- Privilegien für Corona-Geimpfte: Grund-, keine Sonderrechte | |
| > Nicht jede differenzierende Behandlung ist diskriminierend. Zumal das | |
| > Kriterium hier für alle das gleiche wäre: ansteckend oder nicht? | |
| Bild: Pflegekräfte stehen am Sonntag vor dem Impfzentrum Arena in Berlin für … | |
| Stellen Sie sich mal ein altes Ehepaar vor: Beide sind über 80, seit | |
| Jahrzehnten verheiratet und seit einigen Tagen gegen Corona geimpft. Schöne | |
| Sache eigentlich, er wohnt nämlich im Heim, sie in der eigenen Wohnung und | |
| seit Monaten dürfen sie sich nur eingeschränkt treffen. Jetzt, da beide | |
| immun sind, würden sie sich gerne wieder täglich sehen und einen möglichst | |
| großen Teil ihrer verbliebenen Lebenszeit gemeinsam verbringen. Blöd nur: | |
| Bis irgendwann im Sommer oder Herbst ein Großteil der Bevölkerung geimpft | |
| ist, bleibt es ihnen verboten. | |
| Ungerecht? Darauf läuft aber in letzter Konsequenz hinaus, was von Bernd | |
| Riexinger bis Jens Spahn gerade diverse Politiker*innen anmahnen: Eine | |
| „Bevorzugung“, „Privilegien“ oder gar „Sonderrechte“ für Geimpfte … | |
| nicht geben. [1][Auch auf den Kommentarseiten der Zeitungen scheint diese | |
| Position im Moment Konsens zu sein.] Trotzdem ist sie falsch. | |
| Das fängt schon bei der Wortwahl an: Es geht nicht um Sonder-, sondern um | |
| Grundrechte. Diese sind derzeit für alle massiv eingeschränkt, mit enormen | |
| Folgen wirtschaftlicher, psychischer und sozialer Art. Verhältnismäßig und | |
| dadurch legitim sind diese Einschränkungen nur, weil ohne sie die Zahl der | |
| Infektionen rasant ansteigen würde. Gesundheit und Leben enorm vieler | |
| Menschen wären gefährdet. | |
| Was aber, wenn Studien in den nächsten Wochen bestätigen, dass geimpfte | |
| Personen nicht nur selbst gegen die Krankheit geschützt sind, sondern auch | |
| niemanden mehr anstecken können? Die Grundrechtseinschränkungen für diese | |
| Personen wären dann offenkundig nicht mehr dazu geeignet, Ansteckungen zu | |
| verhindern. Sie müssten aufgehoben werden. | |
| „Nicht jede differenzierende Behandlung hat diskriminierenden Charakter“, | |
| schrieb der Ethikrat schon im Herbst in einer Stellungnahme zu möglichen | |
| Immunitätsausweisen. Auf die Impffrage lässt sich das 1:1 übertragen. Zumal | |
| das Kriterium für die Grundrechtseinschränkungen für jeden Bürger und jede | |
| Bürgerin das gleiche wäre: potenziell ansteckend oder nicht? | |
| 29 Dec 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Tobias Schulze | |
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