# taz.de -- Privilegien für Corona-Geimpfte: Grund-, keine Sonderrechte | |
> Nicht jede differenzierende Behandlung ist diskriminierend. Zumal das | |
> Kriterium hier für alle das gleiche wäre: ansteckend oder nicht? | |
Bild: Pflegekräfte stehen am Sonntag vor dem Impfzentrum Arena in Berlin für … | |
Stellen Sie sich mal ein altes Ehepaar vor: Beide sind über 80, seit | |
Jahrzehnten verheiratet und seit einigen Tagen gegen Corona geimpft. Schöne | |
Sache eigentlich, er wohnt nämlich im Heim, sie in der eigenen Wohnung und | |
seit Monaten dürfen sie sich nur eingeschränkt treffen. Jetzt, da beide | |
immun sind, würden sie sich gerne wieder täglich sehen und einen möglichst | |
großen Teil ihrer verbliebenen Lebenszeit gemeinsam verbringen. Blöd nur: | |
Bis irgendwann im Sommer oder Herbst ein Großteil der Bevölkerung geimpft | |
ist, bleibt es ihnen verboten. | |
Ungerecht? Darauf läuft aber in letzter Konsequenz hinaus, was von Bernd | |
Riexinger bis Jens Spahn gerade diverse Politiker*innen anmahnen: Eine | |
„Bevorzugung“, „Privilegien“ oder gar „Sonderrechte“ für Geimpfte … | |
nicht geben. [1][Auch auf den Kommentarseiten der Zeitungen scheint diese | |
Position im Moment Konsens zu sein.] Trotzdem ist sie falsch. | |
Das fängt schon bei der Wortwahl an: Es geht nicht um Sonder-, sondern um | |
Grundrechte. Diese sind derzeit für alle massiv eingeschränkt, mit enormen | |
Folgen wirtschaftlicher, psychischer und sozialer Art. Verhältnismäßig und | |
dadurch legitim sind diese Einschränkungen nur, weil ohne sie die Zahl der | |
Infektionen rasant ansteigen würde. Gesundheit und Leben enorm vieler | |
Menschen wären gefährdet. | |
Was aber, wenn Studien in den nächsten Wochen bestätigen, dass geimpfte | |
Personen nicht nur selbst gegen die Krankheit geschützt sind, sondern auch | |
niemanden mehr anstecken können? Die Grundrechtseinschränkungen für diese | |
Personen wären dann offenkundig nicht mehr dazu geeignet, Ansteckungen zu | |
verhindern. Sie müssten aufgehoben werden. | |
„Nicht jede differenzierende Behandlung hat diskriminierenden Charakter“, | |
schrieb der Ethikrat schon im Herbst in einer Stellungnahme zu möglichen | |
Immunitätsausweisen. Auf die Impffrage lässt sich das 1:1 übertragen. Zumal | |
das Kriterium für die Grundrechtseinschränkungen für jeden Bürger und jede | |
Bürgerin das gleiche wäre: potenziell ansteckend oder nicht? | |
29 Dec 2020 | |
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## AUTOREN | |
Tobias Schulze | |
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