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# taz.de -- Privilegien für Corona-Geimpfte: Grund-, keine Sonderrechte
> Nicht jede differenzierende Behandlung ist diskriminierend. Zumal das
> Kriterium hier für alle das gleiche wäre: ansteckend oder nicht?
Bild: Pflegekräfte stehen am Sonntag vor dem Impfzentrum Arena in Berlin für …
Stellen Sie sich mal ein altes Ehepaar vor: Beide sind über 80, seit
Jahrzehnten verheiratet und seit einigen Tagen gegen Corona geimpft. Schöne
Sache eigentlich, er wohnt nämlich im Heim, sie in der eigenen Wohnung und
seit Monaten dürfen sie sich nur eingeschränkt treffen. Jetzt, da beide
immun sind, würden sie sich gerne wieder täglich sehen und einen möglichst
großen Teil ihrer verbliebenen Lebenszeit gemeinsam verbringen. Blöd nur:
Bis irgendwann im Sommer oder Herbst ein Großteil der Bevölkerung geimpft
ist, bleibt es ihnen verboten.
Ungerecht? Darauf läuft aber in letzter Konsequenz hinaus, was von Bernd
Riexinger bis Jens Spahn gerade diverse Politiker*innen anmahnen: Eine
„Bevorzugung“, „Privilegien“ oder gar „Sonderrechte“ für Geimpfte …
nicht geben. [1][Auch auf den Kommentarseiten der Zeitungen scheint diese
Position im Moment Konsens zu sein.] Trotzdem ist sie falsch.
Das fängt schon bei der Wortwahl an: Es geht nicht um Sonder-, sondern um
Grundrechte. Diese sind derzeit für alle massiv eingeschränkt, mit enormen
Folgen wirtschaftlicher, psychischer und sozialer Art. Verhältnismäßig und
dadurch legitim sind diese Einschränkungen nur, weil ohne sie die Zahl der
Infektionen rasant ansteigen würde. Gesundheit und Leben enorm vieler
Menschen wären gefährdet.
Was aber, wenn Studien in den nächsten Wochen bestätigen, dass geimpfte
Personen nicht nur selbst gegen die Krankheit geschützt sind, sondern auch
niemanden mehr anstecken können? Die Grundrechtseinschränkungen für diese
Personen wären dann offenkundig nicht mehr dazu geeignet, Ansteckungen zu
verhindern. Sie müssten aufgehoben werden.
„Nicht jede differenzierende Behandlung hat diskriminierenden Charakter“,
schrieb der Ethikrat schon im Herbst in einer Stellungnahme zu möglichen
Immunitätsausweisen. Auf die Impffrage lässt sich das 1:1 übertragen. Zumal
das Kriterium für die Grundrechtseinschränkungen für jeden Bürger und jede
Bürgerin das gleiche wäre: potenziell ansteckend oder nicht?
29 Dec 2020
## LINKS
[1] /Beginn-der-Corona-Impfungen/!5736119
## AUTOREN
Tobias Schulze
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Schwerpunkt Coronavirus
Impfung
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