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# taz.de -- Gericht lehnt Burschenschaft-Antrag ab: Germanen bleiben rechtsextr…
> Die Burschenschaft Germania will nicht im Verfassungsschutzbericht
> auftauchen. Aber das Verwaltungsgericht Hamburg lässt sie abblitzen.
Bild: Ein Fall für den Verfassungsschutz: Germania-Burschenschaftler 2013 auf …
Hamburg taz | Die Kosten des Rechtsstreites von 5.000 Euro dürfte die
Hamburger Burschenschaft Germania verkraften können. Die Bewertung durch
das Hamburger Verwaltungsgericht trifft die schlagende Verbindung
wesentlich härter. Die Burschenschaft hatte sich gegen die Erwähnung im
Landesverfassungsschutzbericht gewehrt, die Kammer 15 gab dem Ersuchen nach
einem Rechtsschutz aber nicht nach. Denn „der Antrag führt in der Sache
nicht zum Erfolg“, heißt es in dem jüngst veröffentlichten Beschluss.
Im April 2018 hatte die Burschenschaft gegen die Berichterstattung Klage
eingereicht. Ihr Ziel: nicht mehr in den Berichten auftauchen. „Das ist der
Sinn der Klage“, bestätigte Stefan Böhmer, Rechtsanwalt der Burschenschaft,
damals der taz. Von ihrem Ziel sind die Burschenschaftler nach dem
Beschluss vom 14. Dezember 2020 nun weit entfernt.
Schon 1991 wies das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) auf rechtsextreme
Beziehungen der Burschenschaft hin – allerdings nur in einem internen
Bericht. Im November 2013 stufte das LfV die Burschenschaft erneut als
Beobachtungsobjekt ein. Auf die Klage angesprochen, verweist der
Pressesprecher des LfV zu dieser Zeit, Marco Haase, auf eine alte
Pressemitteilung und einen früheren Jahresbericht.
In beiden Darstellungen führt der Verfassungsschutz aus, dass innerhalb des
Dachverbandes Deutsche Burschenschaften (DB) Bünde in der
Burschenschaftlichen Gemeinschaft (BG) organisierten seien, die
„überwiegend nationalistisch-revisionistisch ausgerichtet“ seien und am
„volkstums-bezogenen Vaterlandsbegriff“ festhielten.
„Verbandsintern“, schreibt der Verfassungsschutz weiter, „wurde wiederholt
der Vorwurf erhoben, einzelne Burschenschaften der BG würden
rechtsextremistische Positionen vertreten. Dazu zählt die Hamburger
Burschenschaft Germania“. Als weitere Begründung für die Beobachtung führte
das LfV für das Jahr 2013 an, dass zumindest von Teilen der studierenden
Mitglieder rechtsextremistische Bestrebungen ausgingen und dieser
Personenkreis die politische Ausrichtung der Burschenschaft beeinflusse.
Diese Verbindungen machte schon vor dem Landesamt das Hamburger Bündnis
gegen Rechts immer wieder öffentlich. Die Beziehungen der 1919 gegründeten
Burschenschaft reichen über die Jahre von der NPD über die Identitäre
Bewegung bis AfD. Der Asta organisierte schon häufiger Proteste vor dem
Haus der Germania in der Sierichstraße.
In ihrem fast 30 Seiten starken Schreiben betont die Kammer nicht bloß
eindeutig, dass das Ersuchen um einen Rechtsschutz „keine erforderliche
überwiegende Erfolgsaussicht in der Hauptsache“ habe und dass das LfV dem
Grunde nach berechtigt sei, über die Burschenschaft zu berichten. Kurz: die
Darstellung der Burschenschaft unter der Kategorie „Rechtsextremistische
Burschenschaften“ sei juristisch legitim.
Die Kammer führt auch gleich einschlägige Akteure im Beschluss auf, die bis
in das vergangene Jahr reichen. Ein Beispiel: An 21. Mai 2019 fand in dem
Burschenschaftshaus der Germanen eine Veranstaltung mit dem Publizist
Martin Lichtmesz statt, der aus dem Milieu der Identitären Bewegung“ kommt
und auch eng mit Götz Kubitscheks neurechter Denkfabrik „Institut für
Staatspolitik“ zusammenarbeitet.
Die Kammer führt neben der regelmäßigen Einladung von Rechtsextremen aber
auch inhaltliche Positionen der Germanen an. So heißt es beispielsweise: Es
„sind tatsächliche Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass eine zentrale
politische Vorstellung der Antragstellerin der 'Erhalt des deutschen
Volkes’ in seinem ethnischen Bestand ist und ethnisch 'Fremde’ nach
Möglichkeit ausgeschlossen bleiben sollen“. Die Burschenschaft vertrete
somit einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff. Ob der Begriff schon
gegen das Grundgesetz verstoße, stünde dahin, aber „die Menschenwürde
umfasst jedoch die prinzipielle Gleichheit aller Menschen, ungeachtet aller
tatsächlich bestehenden Unterschiede“.
Und es heißt beispielsweise weiter, dass ihre „kontinuierliche Agitation
gegen Ausländer, mit der diese teilweise pauschal diffamiert und
verächtlich gemacht werden und dabei irrationale Ängste und Ablehnung
geschürt werden“ die Menschenwürde verletze. Diese könne „Ausdruck eines
Bestrebens sein, die Geltung der im Grundgesetz verankerten Menschenrechte
für Teile der Bevölkerung außer Kraft zu setzen“. Ferner schreibt die
Kammer, dass die Burschenschaft „mit der Gewalt- und Willkürherrschaft der
NS-Diktatur“ sympathisiere und dies „sowohl öffentlich als auch
nichtöffentlich deutlich“ mache.
Eine politische Bewertung also, die die Germanen eindeutig als rechtsextrem
verortet. Im burschenschaftlichen Milieu dürfte das Beachtung finden.
Vereinzelt haben sich schon in den vergangenen Jahren Alte Herren von dem
Lebensbund getrennt – auch aus Sorgen vor beruflichen Folgen. Einer der
vielen aus der Mitte der Gesellschaft, der dem Bund treu blieb: der
AfD-Bundestagsabgeordnete Jörg Schneider.
22 Dec 2020
## AUTOREN
Andreas Speit
## TAGS
Burschenschaft
Rechtsextremismus
Hamburg
Verfassungsschutz
Verfassungsschutzbericht
Burschenschaft
Schwerpunkt Neonazis
Prepper
Burschenschaft
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