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# taz.de -- Kritik an Kooperation mit Ministerium: „Google bevorzugt den Staa…
> Thomas Fuchs von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein erklärt,
> warum er gegen die Kooperation von Google mit dem Gesundheitsministerium
> ist.
Bild: Sollten diese beiden zusammenarbeiten? Vize-Präsident von Google Europa …
taz: Herr Fuchs, letzte Woche hat die Medienanstalt
Hamburg/Schleswig-Holstein ein Verfahren gegen Google eingeleitet. Worum
geht es?
Thomas Fuchs: Wir prüfen die Kooperation von Google mit dem
Bundesgesundheitsministerium. Bei der Internetsuche nach mindestens 160
Krankheiten – von Asthma bis Windpocken – wird seit November der Inhalt des
Portals gesund.bund.de, das vom Ministerium finanziert wird, von Google
bevorzugt angezeigt. Es besteht der Verdacht, dass dadurch private
journalistische Anbieter unzulässig benachteiligt werden.
Das ist das erste Verfahren gegen eine Internetplattform auf Basis des
neuen Medienstaatsvertrags. Gibt es keine wichtigeren Probleme?
Wenn Suchmaschinen bestimmte Angebote bevorzugen oder diskriminieren, ist
das in der Regel schwer nachzuvollziehen. Hier aber hat Google die
Bevorzugung von gesund.bund.de auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit
Minister Jens Spahn öffentlich angekündigt. Der Sachverhalt ist also
eindeutig und wir können uns ganz auf die wichtigen Rechtsfragen
konzentrieren.
Gegen welche Vorschrift soll diese Kooperation verstoßen?
Sie könnte gegen das Diskriminierungsverbot im Medienstaatsvertrag, Artikel
94, verstoßen. Danach darf eine Internetplattform beim Ranking nur mit
sachlichem Grund von ihrem üblichen Suchalgorithmus abweichen. Und sie darf
niemanden unbillig behindern.
Liegt der „sachliche Grund“ für die Bevorzugung nicht auf der Hand? Bei
gesund.bund.de informiert faktisch der Staat. Er hat kein Interesse, durch
reißerische Darstellung die Klickzahl zu erhöhen, um mehr Werbung zu
verkaufen.
Dass hier der Staat handelt, sehe ich eher als ein Problem. Ist es denn
eine staatliche Aufgabe, journalistisch gestaltete Gesundheitsinformationen
ins Netz zu stellen – und damit privaten Medien Konkurrenz zu machen?
Der Staat garantiert hier für die Seriosität der Inhalte. Ist das bei
sensiblen Gesundheitsthemen nicht sinnvoll?
Bei der Google-Suche nach Gesundheitsinformationen stehen aber auch sonst
keine unseriösen Angebote oben auf der Trefferliste. Wir haben das
untersucht: Die Top 3 bei Gesundheitsthemen sind apotheken-umschau.de,
netdoktor.de und gesundheitsinformationen.de. Das zeigt, dass es eigentlich
keine Notwendigkeit gibt, ein staatliches Angebot pauschal zu bevorzugen.
Private journalistische Angebote stehen im Google-Ranking weiterhin oben.
gesund.bund.de steht nur in einem Infokasten rechts daneben.
Es ist dennoch eine bevorzugte Präsentation von gesund.bund.de und ist ja
auch so gedacht. Auf dem Smartphone steht der Kasten sogar vor der
Trefferliste.
Die Abweichung vom normalen Suchalgorithmus ist doch durch die abweichende
Darstellung im Kasten transparent. Kommt es darauf nicht an beim
Medienstaatsvertrag?
Eigentlich ja. Aber hier weicht Google von seinem Algorithmus nicht ab,
sondern ignoriert ihn quasi. Da reicht Transparenz nicht aus. Ich sehe
zudem Probleme mit dem Verbot der „unbilligen“ Behinderung anderer
Angebote. Dabei geht es um eine allgemeine Interessenabwägung.
Halten Sie es auch für „unbillig“, wenn Facebook unseriöse
Corona-Informationen als solche markiert und im Ranking nach hinten
verschiebt?
Eindeutig nein, wenn es um Verschwörungstheorien zu Corona geht, dann sind
Eingriffe der Internetplattformen sicher gerechtfertigt. Aber nicht bei
jeder Krankheit gibt es solche Desinformationen.
Wie lange wird das Verfahren gegen Google dauern?
Google hat eine Frist bis Mitte Februar, um Stellung zu nehmen. Eine
Entscheidung sollte noch im zweiten Quartal 2021 fallen. Am Ende
entscheiden die 14 Landesmedienanstalten gemeinsam.
Hat das Verfahren grundsätzliche Bedeutung?
Zunächst geht es nur um Googles Umgang mit dem Portal gesund.bund.de. Aber
die Frage strahlt natürlich aus. Was wäre, wenn Google mit dem
Landwirtschaftsministerium vereinbart, dass dessen Inhalte bei der Suche
nach Ernährungsthemen immer oben stehen?
21 Dec 2020
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Google
Mediengesetz
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Internetnutzung
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USA
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