# taz.de -- Klage von Netdoktor und Burda: Google-Kooperation mit dem Bund | |
> Darf Google das Portal vom Gesundheitsministerium automatisch als ersten | |
> Treffer anzeigen? Das Landgericht München sagt nein. | |
Bild: Google darf das Portal gesund.bund.de vorerst nicht mehr automatisch als … | |
München rts | Die Suchmaschine Google darf [1][das staatliche | |
Gesundheitsportal gesund.bund.de] nach einem Gerichtsurteil vorerst nicht | |
mehr automatisch als ersten Treffer anzeigen. Das Landgericht München I | |
wertete [2][die Zusammenarbeit zwischen Google und dem Bundesministerium | |
für Gesundheit] als Verstoß gegen das Kartellrecht, wie aus einer | |
Eilentscheidung vom Mittwoch hervorgeht. | |
Die auf Kartellrecht spezialisierte Zivilkammer gab damit Anträgen des | |
Burda-Gesundheitsportals [3][netdoktor.de] auf zwei einstweilige | |
Verfügungen gegen das Ministerium und gegen Google statt. Der Medienkonzern | |
Burda hatte reklamiert, dass durch die Bevorzugung des staatlichen Portals | |
weniger Nutzer auf der Suche nach Informationen über Krankheiten auf | |
netdoktor.de landeten. | |
Google hatte für das Nationale Gesundheitsportal, das seit 1. September | |
online ist, eine eigene Infobox eingerichtet, die bei Suchanfragen | |
Informationen aus „gesund.bund.de“ anzeigt und darauf verlinkt. Private | |
Anbieter haben keine Chance, bei Google eine ähnlich prominente Position zu | |
bekommen. „Dies führt zu einer Verringerung des Nutzeraufkommens bei | |
NetDoktor und damit potenziell auch zu einem Verlust von Werbeeinnahmen, | |
mit denen NetDoktor als privater Anbieter sein Portal finanziert“, erklärte | |
die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz. NetDoktor habe schon seit Beginn der | |
Zusammenarbeit des Ministeriums mit Google mit rückläufigen Klickraten zu | |
kämpfen. Denn rund 90 Prozent der Nutzer landeten über eine Google-Suche | |
auf der Seite. | |
Das Landgericht halte den Betrieb des Gesundheitsportals des Ministeriums | |
nicht für eine hoheitliche Aufgabe, sondern für eine wirtschaftliche | |
Tätigkeit, die dem Kartellrecht unterliege. Auch eine mögliche bessere | |
gesundheitliche Aufklärung wiege das nicht auf. Denn damit drohten seriöse | |
private Portale verdrängt und die Medien- und Meinungsvielfalt reduziert zu | |
werden. Ob das Nationale Gesundheitsportal überhaupt zulässig ist, | |
untersuchte das Gericht nicht. Einen darauf zielenden Antrag hatte | |
NetDoktor wieder zurückgenommen. Hubert Burda Media hatte das Portal erst | |
2019 vom Konkurrenten Holtzbrinck übernommen. | |
10 Feb 2021 | |
## LINKS | |
[1] https://gesund.bund.de/ | |
[2] /Kritik-an-Kooperation-mit-Ministerium/!5735113 | |
[3] https://www.netdoktor.de/ | |
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