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# taz.de -- Klage von Netdoktor und Burda: Google-Kooperation mit dem Bund
> Darf Google das Portal vom Gesundheitsministerium automatisch als ersten
> Treffer anzeigen? Das Landgericht München sagt nein.
Bild: Google darf das Portal gesund.bund.de vorerst nicht mehr automatisch als …
München rts | Die Suchmaschine Google darf [1][das staatliche
Gesundheitsportal gesund.bund.de] nach einem Gerichtsurteil vorerst nicht
mehr automatisch als ersten Treffer anzeigen. Das Landgericht München I
wertete [2][die Zusammenarbeit zwischen Google und dem Bundesministerium
für Gesundheit] als Verstoß gegen das Kartellrecht, wie aus einer
Eilentscheidung vom Mittwoch hervorgeht.
Die auf Kartellrecht spezialisierte Zivilkammer gab damit Anträgen des
Burda-Gesundheitsportals [3][netdoktor.de] auf zwei einstweilige
Verfügungen gegen das Ministerium und gegen Google statt. Der Medienkonzern
Burda hatte reklamiert, dass durch die Bevorzugung des staatlichen Portals
weniger Nutzer auf der Suche nach Informationen über Krankheiten auf
netdoktor.de landeten.
Google hatte für das Nationale Gesundheitsportal, das seit 1. September
online ist, eine eigene Infobox eingerichtet, die bei Suchanfragen
Informationen aus „gesund.bund.de“ anzeigt und darauf verlinkt. Private
Anbieter haben keine Chance, bei Google eine ähnlich prominente Position zu
bekommen. „Dies führt zu einer Verringerung des Nutzeraufkommens bei
NetDoktor und damit potenziell auch zu einem Verlust von Werbeeinnahmen,
mit denen NetDoktor als privater Anbieter sein Portal finanziert“, erklärte
die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz. NetDoktor habe schon seit Beginn der
Zusammenarbeit des Ministeriums mit Google mit rückläufigen Klickraten zu
kämpfen. Denn rund 90 Prozent der Nutzer landeten über eine Google-Suche
auf der Seite.
Das Landgericht halte den Betrieb des Gesundheitsportals des Ministeriums
nicht für eine hoheitliche Aufgabe, sondern für eine wirtschaftliche
Tätigkeit, die dem Kartellrecht unterliege. Auch eine mögliche bessere
gesundheitliche Aufklärung wiege das nicht auf. Denn damit drohten seriöse
private Portale verdrängt und die Medien- und Meinungsvielfalt reduziert zu
werden. Ob das Nationale Gesundheitsportal überhaupt zulässig ist,
untersuchte das Gericht nicht. Einen darauf zielenden Antrag hatte
NetDoktor wieder zurückgenommen. Hubert Burda Media hatte das Portal erst
2019 vom Konkurrenten Holtzbrinck übernommen.
10 Feb 2021
## LINKS
[1] https://gesund.bund.de/
[2] /Kritik-an-Kooperation-mit-Ministerium/!5735113
[3] https://www.netdoktor.de/
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