| # taz.de -- Klage gegen Spahns Gesundheitsportal: Das Halsweh-Kartell | |
| > Nach einer Klage des Burda-Verlags darf Google Inhalte des | |
| > Gesundheitsministeriums nicht mehr bevorzugt ausspielen. Ein Gewinn für | |
| > die Pressefreiheit? | |
| Bild: Schnell mal „Halsschmerzen“ googeln: bis vor kurzem kam Spahns Gesund… | |
| Stellen Sie sich vor, sie spüren ein Kratzen im Hals. Ist das Corona oder | |
| nur eine Erkältung? Vermutlich setzen Sie sich nicht gleich ins volle | |
| Wartezimmer, sondern googeln erstmal. Aber auf welchen Link klicken Sie? | |
| Wer bei [1][Google nach „Halsschmerzen“] sucht, bekam bis vor kurzem als | |
| erstes einen Infokasten des Gesundheitsministeriums angezeigt. Seit | |
| November haben Google und das Ministerium kooperiert, Google spielte das | |
| staatliche Portal /[2][gesund.bund.de]/ in seinen Suchergebnissen ganz oben | |
| aus. Das Ziel der Zusammenarbeit: verlässliche Informationen in der | |
| Pandemie. | |
| Das ist nun vorbei, das Landgericht München hat die Zusammenarbeit | |
| verboten. /Gesund.Bund/ darf weiter bestehen, wird aber bei Google nicht | |
| mehr prominent angezeigt. Geklagt hatte der Burda-Verlag, der die Webseite | |
| netdoktor.de betreibt, die ebenfalls über Krankheiten aufklärt. Burda | |
| argumentiert, dass netdoktor.de seltener besucht werde, seit Google das | |
| staatliche Gesundheitsportal prominent platziert. Damit seien Burda | |
| Werbeeinnahmen verloren gegangen. | |
| Das Gericht ließ sich überzeugen und wertete die Zusammenarbeit von | |
| [3][Google und dem Ministerium] als Kartellverstoß. Die Frage, ob | |
| medizinische Informationen vom Staat verlässlicher sind als die von | |
| privaten Anbietern, spielte keine Rolle. | |
| Der Burda-Verlag feiert sich nun als Kämpfer für die Pressefreiheit. Doch | |
| das stimmt so nicht ganz. Der Verlag betreibt sein Angebot ja nicht aus | |
| reiner Menschenfreundlichkeit, sondern um Anzeigen zu verkaufen. Und das | |
| Problem geht tiefer: Die Entscheidung des Gerichts bekämpft – um im Bild zu | |
| bleiben – lediglich das Symptom. Die Reihenfolge, mit der Google | |
| Suchergebnisse ausspielt, legt allein Google fest, auf Grundlage eines | |
| Algorithmus, der von außen nicht zu durchschauen ist. Wer bei Google nach | |
| „Halsschmerzen“ sucht, landet schnell auf Seiten von Pharmafirmen, die ihre | |
| Medikamente verkaufen wollen. Transparente Informationen herrschen hier | |
| also auch nicht – sondern Googles Betriebsgeheimnis. | |
| Das Urteil zeigt: Wenn Sie wissen wollen, ob Sie krank sind, fragen Sie | |
| ihren Arzt oder Apotheker. | |
| 10 Feb 2021 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Selbstdiagnose-im-Internet/!5025726 | |
| [2] /Klage-von-Netdoktor-und-Burda/!5751479 | |
| [3] /Kritik-an-Kooperation-mit-Ministerium/!5735113 | |
| ## AUTOREN | |
| Anne Fromm | |
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