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# taz.de -- Klage gegen Spahns Gesundheitsportal: Das Halsweh-Kartell
> Nach einer Klage des Burda-Verlags darf Google Inhalte des
> Gesundheitsministeriums nicht mehr bevorzugt ausspielen. Ein Gewinn für
> die Pressefreiheit?
Bild: Schnell mal „Halsschmerzen“ googeln: bis vor kurzem kam Spahns Gesund…
Stellen Sie sich vor, sie spüren ein Kratzen im Hals. Ist das Corona oder
nur eine Erkältung? Vermutlich setzen Sie sich nicht gleich ins volle
Wartezimmer, sondern googeln erstmal. Aber auf welchen Link klicken Sie?
Wer bei [1][Google nach „Halsschmerzen“] sucht, bekam bis vor kurzem als
erstes einen Infokasten des Gesundheitsministeriums angezeigt. Seit
November haben Google und das Ministerium kooperiert, Google spielte das
staatliche Portal /[2][gesund.bund.de]/ in seinen Suchergebnissen ganz oben
aus. Das Ziel der Zusammenarbeit: verlässliche Informationen in der
Pandemie.
Das ist nun vorbei, das Landgericht München hat die Zusammenarbeit
verboten. /Gesund.Bund/ darf weiter bestehen, wird aber bei Google nicht
mehr prominent angezeigt. Geklagt hatte der Burda-Verlag, der die Webseite
netdoktor.de betreibt, die ebenfalls über Krankheiten aufklärt. Burda
argumentiert, dass netdoktor.de seltener besucht werde, seit Google das
staatliche Gesundheitsportal prominent platziert. Damit seien Burda
Werbeeinnahmen verloren gegangen.
Das Gericht ließ sich überzeugen und wertete die Zusammenarbeit von
[3][Google und dem Ministerium] als Kartellverstoß. Die Frage, ob
medizinische Informationen vom Staat verlässlicher sind als die von
privaten Anbietern, spielte keine Rolle.
Der Burda-Verlag feiert sich nun als Kämpfer für die Pressefreiheit. Doch
das stimmt so nicht ganz. Der Verlag betreibt sein Angebot ja nicht aus
reiner Menschenfreundlichkeit, sondern um Anzeigen zu verkaufen. Und das
Problem geht tiefer: Die Entscheidung des Gerichts bekämpft – um im Bild zu
bleiben – lediglich das Symptom. Die Reihenfolge, mit der Google
Suchergebnisse ausspielt, legt allein Google fest, auf Grundlage eines
Algorithmus, der von außen nicht zu durchschauen ist. Wer bei Google nach
„Halsschmerzen“ sucht, landet schnell auf Seiten von Pharmafirmen, die ihre
Medikamente verkaufen wollen. Transparente Informationen herrschen hier
also auch nicht – sondern Googles Betriebsgeheimnis.
Das Urteil zeigt: Wenn Sie wissen wollen, ob Sie krank sind, fragen Sie
ihren Arzt oder Apotheker.
10 Feb 2021
## LINKS
[1] /Selbstdiagnose-im-Internet/!5025726
[2] /Klage-von-Netdoktor-und-Burda/!5751479
[3] /Kritik-an-Kooperation-mit-Ministerium/!5735113
## AUTOREN
Anne Fromm
## TAGS
Google
Jens Spahn
Schwerpunkt Coronavirus
Kartellrecht
Internetnutzung
Google
Krankheit
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