| # taz.de -- Volksbegehren Berlin Werbefrei: Werbeverbot, zweiter Anlauf | |
| > Das Berliner Verfassungsgericht erklärt die Nicht-Zulassung des | |
| > Volksbegehrens für unzulässig. Die Initiatoren für ein Werbeverbot sind | |
| > wieder am Zug. | |
| Bild: Wenn Werbung, dann nicht digital, sondern einfach und direkt | |
| Berlin taz | Das Volksbegehren [1][Berlin Werbefrei] ist zurück, ein Jahr | |
| [2][nachdem es der Senat für rechtlich unzulässig erklärt hatte]. Ein | |
| Beschluss des Berliner Verfassungsgerichtshofs hat die rechtlichen Bedenken | |
| des Senats zurückgewiesen und darüber hinaus gerügt, dass den Träger*innen | |
| des Begehrens keine Möglichkeit zur Nachbesserung an ihrem Entwurf gewährt | |
| wurde. | |
| Die Initiator*innen des Volksbegehrens, die Werbung in der Öffentlichkeit | |
| deutlich reduzieren und nur unter strengen Bedingungen erlauben wollen, | |
| können damit ihre Arbeit wieder aufnehmen. Initiativensprecher Fadi | |
| El-Ghazi sagte gegenüber der taz: „Das ist eine Schlappe für den Berliner | |
| Senat, der unser Volksbegehren massiv torpediert hat.“ Berlin Werbefrei ist | |
| nun an der Reihe, den eigenen Gesetzesentwurf nachzubessern. Dies solle, so | |
| El-Ghazi, bis Ende Januar geschehen. | |
| Laut Gericht habe es der Senat versäumt, der Initiative die Möglichkeit zur | |
| Nachbesserung ihres Gesetzestextes zu geben, obwohl dies angesichts der | |
| hohen Bedeutung der Volksgesetzgebung notwendig wäre. Der Senat hatte damit | |
| argumentiert, dass die Initiative mit einem angestrebten Werbeverbot im | |
| öffentlichen Raum sowie in öffentlichen Räumen wie Behörden und Schulen | |
| zwei unterschiedliche Anliegen unzulässig koppele. Dieser Sichtweise folgte | |
| das Gericht nicht. Im Beschluss heißt es, beide Anliegen bilden eine | |
| „rechtliche Einheit“, für die ein „sachlicher Zusammenhang“ bestehe. | |
| Darüber hinaus hatte der Senat beanstandet, dass ein Werbeverbot | |
| unverhältnismäßig in die Grundrechte von Grundstückseigentümern und | |
| Werbetreibenden eingreifen würde. Diesem Bedenken will die Initiative nun | |
| begegnen und ihren Gesetzestext nachbessern. Für Bushaltestellen und | |
| Littfaßsäulen will sie laut El-Ghazi eine 50-50-Regelung festschreiben. | |
| Maximal die Hälfte der Werbefläche dürfe dann für Produkt- und | |
| Dienstleistungswerbung genutzt werden, die andere Hälfte muss für | |
| Veranstaltung- und gemeinnützige Werbung zur Verfügung stehen. | |
| ## Digitale Werbeanlagen sollen weg | |
| Ein zentrales Anliegen bleibe jedoch bestehen: das Komplettverbot von | |
| digitalen Werbeanlagen, die zunehmend den öffentlichen Raum erobern. Für | |
| El-Ghazi stellen diese eine „Gefahr im Straßenverkehr“ dar; außerdem wür… | |
| sie „so viel Strom wie fünf Durchschnittshaushalte“ verbrauchen. Ein Verbot | |
| sei unausweichlich für einen „lebenswerten öffentlicher Raum“. Die Politik | |
| wolle sich aber „nicht mit der Werbewirtschaft anlegen“, so der | |
| Kampagnensprecher. | |
| Nach der Überarbeitung des Antragstextes durch die Initiative folgt eine | |
| erneute Prüfung durch die Senatsverwaltung für Inneres, die [3][nicht noch | |
| einmal 16 Monate in Anspruch nehmen dürfte], sondern nur ein oder zwei. Auf | |
| Anfrage der taz hieß es aus der Innenverwaltung: „Im weiteren Verfahren | |
| bleibt nun abzuwarten, ob die Trägerin Nachbesserungen vornimmt. Davon wird | |
| abhängen, ob das Volksbegehren nach entsprechenden Anpassungen als zulässig | |
| angesehen werden kann oder ob es wiederum als unzulässig erneut dem VerfGH | |
| vorgelegt wird.“ | |
| Besteht der angepasste Text die Prüfung hat im Anschluss das | |
| Abgeordnetenhaus vier Monate Zeit, um sich mit dem Anliegen der Initiative | |
| zu beschäftigen. Wird, wie zu erwarten ist, das Anliegen nicht übernommen, | |
| kann die Initiative das Volksbegehren starten und muss dafür etwa 180.000 | |
| Unterschriften sammeln. | |
| Ein Abstimmungstermin parallel zur Abgeordnetenhauswahl im September ist | |
| allerdings nicht mehr zu schaffen. Möglich sei ein Termin zusammen mit | |
| einem oder mehreren anderen Volksentscheiden. Zudem behält sich Berlin | |
| Werbefrei vor, noch einmal auf Start zurückgehen und einen Termin parallel | |
| zur EU-Wahl 2024 anzustreben. „Wir haben uns darauf eingestellt, dass wir | |
| uns nicht innerhalb von kurzer Zeit gegen die Werbewirtschaft durchsetzen“, | |
| so El-Ghazi. | |
| 23 Nov 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Erik Peter | |
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