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# taz.de -- Krankenhäuser in Coronakrise: Verbot für Kinderbesuch falsch
> Kinder sind keine Menschen zweiter Klasse. Es darf deshalb keine
> generellen Betretungsverbote für Kinder in Krankenhäusern geben.
Bild: Kindern unter 16 Jahren ist der Besuch ihrer Angehörigen in vielen Krank…
In der Coronapandemie erleben wir in Deutschland eine grundlegende
Geringschätzung der Bedürfnisse von Kindern. Sie sind oftmals einfach nur
Regelungsgegenstand von Politik, Institutionen und Verwaltungen. Das zeigt
sich exemplarisch an vielen Krankenhäusern, die aufgrund der Pandemie ihre
Regelungen dahingehend verschärft haben, dass Kinder unter 16 Jahren auch
von dem Besuchen ihrer Angehöriger und sogar ihrer Eltern ausgeschlossen
werden. Das widerspricht dem Kindeswohlvorrang der
UN-Kinderrechtskonvention sowie dem Recht auf regelmäßige persönliche
Beziehungen zu beiden Elternteilen.
Natürlich sehen wir [1][die hohen Anforderungen, denen Krankenhausbetriebe
aktuell ausgesetzt sind]. Dennoch: Kinder sind keine Menschen zweiter
Klasse, und es darf keine [2][generellen Betretungsverbote] für Kinder in
Krankenhäusern geben. Besuchsverbote beispielsweise bei erkrankten
Elternteilen sind für Kinder nur sehr schwer zu verkraften. Besuche können
auch gerade kleineren Kindern helfen zu verstehen, warum der Aufenthalt
nötig ist. Im Übrigen können Besuchsverbote den Genesungsprozess des
erkrankten Elternteils behindern. Statt eines generellen Betretungsverbotes
braucht es deshalb verhältnismäßige Regelungen auch für Kinder und
wirkungsvolle Schutzmaßnahmen, die Patentinnen und Patienten sowie das
Klinikpersonal schützen.
Die zuständigen Ministerien und Behörden in den Bundesländern sind
aufgefordert, in ihren Allgemeinverfügungen zur Coronapandemie
klarzustellen, dass es trotz des Ziels der Eindämmung des Besuchsaufkommens
keine generellen Betretungsverbote für Kinder geben darf. Sollten
Krankenhäuser Besuche grundsätzlich auf eine Person pro Tag und Patient
beschränken, muss es für kleine Kinder, die noch nicht selbstständig einen
Krankenbesuch machen können, entsprechende Ausnahmen geben, wie es sie
vielfach für Angehörige von minderjährigen PatientInnen und schwerstkranken
Menschen, aber auch für Partner von werdenden Müttern gibt.
3 Nov 2020
## LINKS
[1] /Pflegeheime-in-der-zweiten-Corona-Welle/!5723368
[2] /Besuchsregeln-in-Krankenhaeusern/!5720341
## AUTOREN
Holger Hofmann
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
Gesundheitswesen
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Kinderrechte
Krankenhäuser
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Pandemie
Senat Bremen
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