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# taz.de -- Berichterstattung über Angriff per Auto: Falsch abgeschrieben
> Die Polizei bezeichnete die Attacke auf eine AfD-Gegendemonstrantin als
> „Verkehrsunfall“. Viele Medien haben das einfach übernommen.
Bild: Manchmal gibt's die Polizei-Perspektive für Journalisten auch vor Ort: P…
Die Nachricht war schnell in den bundesweiten Medien: Im Anschluss an eine
AfD-Veranstaltung mit dem Bundessprecher Jörg Meuthen am Samstag in
Henstedt-Ulzburg hätte es [1][Auseinandersetzungen zwischen Besucher*innen
der Veranstaltung und Gegendemonstrant*innen] gegeben. Die „rechte und
linke Szene“ seien aneinander geraten, schrieb die Polizei in ihrer
Pressemitteilung. „Eine Person der linken Szene“ sei durch einen
Verkehrsunfall schwer verletzt worden. So weit, so schlecht.
Nicht am Samstag und auch nicht am Sonntag haben Journalist*innen diese
Darstellung des Tatverlaufes durch die Polizei hinterfragt. Eins zu eins
wurde stattdessen das Polizei-Narrativ kolportiert. In manchen Redaktionen
dominiert ja auch das Motiv von „den Linken“ und „den Rechten“, die die
Gesellschaft mit „ihren Auseinandersetzungen“ gefährden würden. Historisch
so falsch wie aktuell. Die Ressentiments in der gesellschaftlichen Mitte –
gar bei sich selbst – werden so nonchalant ausgeblendet.
Doch längst ist ein genaues Hinschauen mehr als geboten. Nicht bloß von
Journalist*innen, aber von ihnen besonders – das ist ihre professionelle
Aufgabe.
Ein Nachfassen, mögliche Betroffene oder anwesende Zeug*innen ansprechen,
hätte offenbaren können, dass am Samstag ein AfD-Anhänger mit seinem
Pick-up auf einem Gehweg mindestens drei Personen anfuhr, eine Frau
verletzte. Das Fahrzeug wurde zur Waffe. Die Frau hätte tot sein können.
Die Relativierung der rechten Gewalt durch die Polizei wurde jedoch medial
mit betrieben. Mal wieder. Seit Jahren warnen Beratungsstellen von Opfern
rechter Gewalt, Pressemitteilungen der Polizei nicht einfach zu übernehmen.
In Seminaren zeigen die Beratungsstellen exemplarisch, wie in einer
Polizeimeldung über eine Jugendschlägerei der politische Kontext nicht
erwähnt und prompt nicht berichtet wird.
Hinzu kommt: Eine Quelle genügt nicht für die Berichterstattung. Und
spätestens seit dem NSU sollte bei den Pressemitteilungen der deutschen
Sicherheitsbehörden ebenso die gebotene Quellenkritik erfolgen. Auch um den
Opfern gerecht zu werden.
20 Oct 2020
## LINKS
[1] /Vorfall-nach-einer-AfD-Veranstaltung/!5719987
## AUTOREN
Andreas Speit
## TAGS
Polizei Schleswig-Holstein
Polizei
Presse
Pressekodex
Rechte Gewalt
Kolumne Der rechte Rand
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