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# taz.de -- Offizielle Zahlen zu Nazi-Konzerten: Bloß ein statistischer Fehler?
> In den letzten Verfassungschutzberichten sind nicht alle rechtsextremen
> Konzerte aufgelistet, die stattfanden. Das Innenministerium weist den
> Vorwurf der Lüge zurück.
Bild: Wat ne traurige Veranstaltung: „Rock gegen Überfremdung“ im thüring…
Berlin epd | Im Verfassungsschutzbericht tauchen nicht alle als
rechtsextremistisch eingestuften Konzerte auf. „Die Verfassungsschutzämter
belügen in ihren Berichten die Öffentlichkeit“, erklärte die
Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst
(epd) in Berlin. „Der Inlandsgeheimdienst verharmlost das tatsächliche
Ausmaß der Nazi-Umtriebe in Deutschland.“ In den Verfassungsschutzberichten
für 2018 und 2019 seien deutlich weniger Veranstaltungen aufgezählt worden,
als die Bundesregierung den Bundestagsabgeordneten auf Anfragen hin
mitgeteilt habe.
Das Bundesinnenministerium wies den Vorwurf der Lüge entschieden zurück. Es
bestehe eine „statistische Diskrepanz“ zwischen den Angaben zu
rechtsextremistischen Musikveranstaltungen im parlamentarischen Fragewesen
im Vergleich zum jährlichen Verfassungsschutzbericht, erklärte das
Ministerium in Berlin.
Diese Diskrepanz sei auf eine unterschiedliche Veröffentlichungs- und
Berichtspraxis, auch in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern,
zurückzuführen. Eine solche statistische Diskrepanz sollte es möglichst
nicht geben, räumte das Ministerium ein. Die derzeitige Berichtspraxis
werde geprüft.
Nach Darstellung von Jelpke wurden den Abgeordneten für 2018 insgesamt 320
[1][Konzerte der rechtsextremen Szene] genannt, im Bericht des
Bundesverfassungsschutzes aber nur 270 Konzerte. Für 2019 waren laut
Regierungsantworten 372 rechtsextreme Musikveranstaltungen registriert
worden, aber nur 311 laut Verfassungsschutzbericht. Die Zeitungen der
Essener Funke Mediengruppe hatten zuerst über dieses Thema berichtet.
## Innenministerium streitet Fehler ab
Die nachträgliche Streichung eines Teils der Konzerte sei bei der
jährlichen Abstimmung mit den Landesämtern für Verfassungsschutz erfolgt,
heißt es in einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine
parlamentarische Anfrage der Linken-Fraktion, die dem epd vorliegt. Grund
dafür sei, dass die Landesämter „nur solche Musikveranstaltungen für den
eigenen Jahresbericht statistisch erfassen, über deren Durchführung offene
bzw. maximal als ‚Verschlusssache (VS)-Nur für den Dienstgebrauch‘
eingestufte Erkenntnisse vorliegen“, heißt es laut Bericht. Konzerte, über
die geheime „höher eingestufte Erkenntnisse“ vorlagen, seien nicht gezählt
worden.
In seiner Stellungnahme vom Mittwoch, 2. September, erläuterte das
Bundesinnenministerium, dass insbesondere dann von einzelnen Landesämtern
für Verfassungsschutz Musikveranstaltungen für den Jahresbericht nicht
berücksichtigt würden, wenn die Zahl der Musikveranstaltungen mit „höher
eingestuften Erkenntnissen“ gering sei. Denn dann seien unter Umständen
Rückschlüsse auf einzelne Veranstaltungen möglich und operative Maßnahmen
gefährdet.
Für die Beantwortung der quartalsweisen parlamentarischen Anfragen zähle
das [2][Bundesamt für Verfassungsschutz] hingegen der Vollständigkeit
halber alle bis zum Beantwortungszeitpunkt bekannten Musikveranstaltungen,
betonte das Ministerium. Dies geschehe unabhängig von der jeweiligen
Einstufung. Wegen der größeren Gesamtzahl und der bundesweiten Angabe ohne
Länderzuordnung bestehe keine Gefährdung der operativen Maßnahmen.
2 Sep 2020
## LINKS
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