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# taz.de -- Straßenkultur in Berlin: Bald ist es zu Späti
> Der einstige Partybezirk Mitte will Spätis keine Außenbewirtschaftung
> mehr erlauben. Ein Betreiber klagt dagegen – und verliert.
Bild: Vorm Späti ist abends noch was los, anders als sonst in Mitte
Berlins Spätverkaufsstellen, kurz Spätis, sind auch ein Gradmesser dafür,
wie es um die Freiheit – manche würden sagen: Anarchie – in dieser Stadt
bestellt ist. Kontrolliert mal wieder ein [1][übereifriger Polizist die
Sonntagsöffnungen] und kriegt dafür Rückendeckung von der Politik, ist das
ein Alarmsignal; machen alle Spätis trotzdem auf, spricht das für
Entspannung.
Spätestens seit der Coronakrise haben sich viele Spätis zudem zu einer Art
Ersatzeckkneipe entwickelt, vor dem man sich zum Kaltgetränk trifft.
Schließlich waren die Gaststätten im Frühjahr lange geschlossen. Für viele
SchülerInnen sind sie schon aus Alters- und Preisgründen die einzige
Anlaufstelle. So entstanden zahlreiche kleine Biergärten an der Straße, mit
einigen Sitzgelegenheiten und bisweilen Kunstrasen.
Dem Bezirk Mitte, einst eine einzige Partylocation, inzwischen mit grüner
Bürgermeisterhilfe weitgehend ruhiggestellt, wurde das zu viel. Im Mai
änderte das Bezirksamt seine „Festlegungen zur Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen im Hinblick auf Schankvorgärten“, wie es so
schön im Juristendeutsch heißt. Künftig sind diese Vorgärten nicht mehr
erlaubt, wenn im zugehörigen Laden ein Sortiment an Waren angeboten wird,
das dem eines Supermarktes entspricht. Das ist eine Lex Späti und ein ganz
schlechtes Zeichen, was die Freiheit in Berlin angeht.
Das dachte sich wohl auch ein Betreiber in Mitte und ging vor dem
Verwaltungsgericht gegen das geänderte Vorgehen des Bezirks vor. Bislang
verkaufte er Lebensmittel und Backwaren, dazu Getränke, Tabakwaren und
Süßigkeiten. Zudem war er im Besitz einer Gaststättenerlaubnis und einer
befristeten Erlaubnis für das Herausstellen von Tischen und Stühlen.
## Bäckereien dürfen, Spätis nicht
Sein Eilantrag wurde jedoch abgewiesen, wie das [2][Verwaltungsgericht am
Freitag mitteilte] . Die Einschätzung des Bezirks, dass „Schankvorgärten
vor ‚Spätis‘ anders als vor Bäckereien, Fleischereien und Feinkostläden …
allem während der Nachtruhezeiten zu größeren Personenansammlungen
führten“, sei nachvollziehbar; die Folge seien Lärmbelästigung und eine
partyähnliche Stimmung. Daher gehe der Bezirk, so das Gericht, weder
willkürlich noch gleichheitswidrig vor [3][(VG 1 L 228/20)].
Aber noch gibt es Hoffnung: Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
18 Sep 2020
## LINKS
[1] /Verkaufsverbot-fuer-Spaetis/!5220238
[2] https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen…
[3] https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen…
## AUTOREN
Bert Schulz
## TAGS
Späti
Berlin-Mitte
Verwaltungsgericht
Spätis in Berlin
Bier
Einzelhandel
Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
Späti
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