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# taz.de -- Aufarbeitung des Falls Oury Jalloh: Den Korpsgeist vernachlässigt
> Dem Landtag von Sachsen-Anhalt haben Berater einen Bericht vorgelegt. Der
> listet Lügen und Rechtsbrüche auf, doch die entscheidende Frage
> beantwortet er nicht.
Bild: Oury Jalloh hätte gar nicht in Gewahrsam genommen werden müssen – sei…
BERLIN taz | Es gäbe vieles, sehr vieles, was sich einem Dokument
voranstellen ließe, in dem es um den qualvollen Tod eines Menschen in den
Händen der Polizei geht. Die beiden Juristen [1][Jerzy Montag] und Manfred
Nötzel, die im Auftrag des Landtags von Sachsen-Anhalt die Ermittlungen zum
Tod des Sierra Leoners Oury Jalloh untersuchten, entschieden sich, in ihrer
„Vorbemerkung“ folgendes zu schreiben:
„Er war kein besonders gesetzestreuer Mensch und hatte bereits mehrfach
gegen Strafgesetze verstoßen. Er konsumierte und handelte mit illegalen
Drogen und war bereits mehrfach im polizeilichen Gewahrsam und in
Untersuchungshaft eingesessen. Immer wieder, auch an seinem Todestag, war
Ouri Jallow erheblich alkoholisiert.“
Es erscheint den beiden Juristen also am allerwichtigsten, daran zu
erinnern, dass Jalloh, [2][der am 7. Januar 2005 an Händen und Füßen
gefesselt in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers verbrannte], ein
Gesetzesbrecher war.
Acht Monate hatten Montag, lange Bundestagsabgeordneter der Grünen und
Nötzel, einst Generalstaatsanwalt von München, sich mit dem Fall befasst.
Ihren 303 Seiten dicken Bericht stellten sie am Freitag dem Rechtsausschuss
des Landtags von Sachsen-Anhalt vor.
Die wichtigsten Feststellungen lauten: 1. Die Polizei hat im Umgang mit
Jalloh vielfach Rechtsbrüche begangen. 2. Die Justiz hat keine Fehler
gemacht. 3. Ein Staatsanwalt und die Justizministerin haben das Parlament
in dem Fall belogen.
Die Justiz war in dem Fall lange von einem Suizid ausgegangen. 2017 nahm
die Staatsanwaltschaft Dessau jedoch Mordermittlungen auf, nachdem eine
Sachverständige Hinweise darauf gefunden hatte, dass Jalloh in dem
Polizeirevier angezündet worden sein muss.
Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt hatte daraufhin einen förmlichen,
[3][öffentlich tagenden Untersuchungsausschuss in dem Fall beantragt] – und
zwar während das Mordermittlungsverfahren noch lief. Doch das hatte die
regierende Kenia-Koalition abgelehnt und stattdessen Montag und Nötzel als
„Berater“ eingesetzt. Sie sollten den Rechtsausschuss des Landtags im
Jalloh-Fall „unterstützen“.
Zur entscheidenden Frage, ob Jalloh sich selbst angezündet hat oder
verbrannt wurde, bietet der Bericht von Montag und Nötzel, welcher der taz
vorliegt, nichts Neues. Die Vielzahl von Indizien, die auf Mord hindeuten,
widerlegen die beiden Autoren selbst nicht, meist bewerten sie sie nicht
einmal. Vieles sei zu lange her, heute nicht mehr zu klären, nicht
eindeutig bewiesen, könne von den Ermittlungsbehörden so oder so ausgelegt
werden.
## Ingewahrsamnahme wäre gar nicht nötig gewesen
Was den Umgang mit Jalloh vor den Brand angeht, sind die beiden Juristen
entschiedener. „Das gesamte Handeln der Polizei am 7. Januar 2005 sei
fehlerbehaftet und rechtswidrig gewesen“, sagte Montag am Freitag in
Magdeburg. „Wären diese Fehler unterblieben, dann wäre Oury Jalloh mit
allergrößter Wahrscheinlichkeit noch am Leben.“
Die beiden listen die Rechtsverstöße detailliert auf: Einer der Dessauer
Polizisten hätte schon am Tag des Todes „völlig unglaubhafte“ Angaben zu
angeblichen Problemen bei der Personalienfeststellung Jallohs gemacht,
heißt es in ihrem Bericht. „Objektiv gab es (…) keine Unklarheiten über d…
Identität von Ouri Jallow.“ Die Beamten hätten „Zwangsmaßnahmen“ – s…
körperliche Gewalt – gegen Jalloh eingesetzt, ohne ihm dies vorher
anzudrohen. Sie haben ihm Blut abnehmen lassen, ohne dass ein Richter dies
entschieden hätte – ebenfalls rechtswidrig. Sie haben ihn ohne richterliche
Entscheidung in Gewahrsam genommen – rechtswidrig. Sie haben ihn auf dem
Rücken auf einer Liege fixiert – „ein rechtswidriger und ein unzulässiger
Grundrechtseingriff“. Und sie haben Jalloh nicht „fortdauernd beobachtet“…
rechtswidrig.
Insgesamt sei die Ingewahrsamnahme – während der Jalloh verbrannte – gar
nicht nötig gewesen, weil die Beamten seine Adresse ganz leicht hätten
feststellen können, so die beiden Juristen.
Wolle man nicht davon ausgehen, dass die Unklarheiten bei den Personalien
nur vorgeschoben seien, um Jalloh „widerrechtlich in Gewahrsam zu halten,
sind jedenfalls erhebliche Fehler in der Dienstausübung (…) als ursächlich
für die Freiheitsentziehung erkennbar,“ schreiben sie.
## Großes Rätsel Feuerzeug
Weit weniger Klarheit bietet ihr Bericht was die juristische Aufarbeitung
des Todes angeht.
Eines der großen Rätsel dabei ist das Feuerzeug, dass Jalloh laut der
Justiz benutzt haben soll, um sich selber anzuzünden. Es wurde erst mehrere
Tage nach dem Brand in der Zelle gefunden. An seinen verschmorten Resten
wurden „ausschließlich tatortfremde Fasern“ festgestellt, dazu DNA-Spuren,
„die mit Sicherheit nicht von Oury Jalloh sind, sondern von einem Europäer“
stammen – darauf hatte die Nebenklage, die Familie des Toten, immer wieder
hingewiesen – und daraus geschlossen, es sei ein fingiertes Beweisstück.
Dazu hatte die Staatsanwaltschaft später gesagt, es sei richtig, dass die
Sachverständige „keine Übereinstimmungen“ zwischen den am Feuerzeug
vorhandenen Fasern und den Textilresten aus der Gewahrsamszelle gefunden
habe. Ein Beweis dafür, dass das Feuerzeug nachträglich als Beweisstück in
die Zelle geschmuggelt wurde, sah sie darin aber nicht. Fasern und
DNA-Spuren könnten etwa auch von Gutachtern oder Polizisten stammen, die
die Feuerzeugreste später in Händen hielten. Nötzel und Montag halten diese
Bewertung durch die Staatsanwälte für „zumindest vertretbar“, schreiben s…
nun.
## Entzug der Ermittlungen – kein Problem
Am 4. April 2017, nach 12 Jahren, gibt der Leitende Dessauer
Oberstaatsanwalt Folker Bittmann die Selbstentzündungshypothese auf. Er
schreibt in einem Vermerk, er gehe nun davon aus, dass Jalloh bereits vor
Ausbruch des Feuers „mindestens handlungsunfähig oder sogar schon tot“ war.
Vermutlich sei er mit Brandbeschleuniger besprüht und angezündet worden.
Dies legten mehrere Gutachter nahe, die Bittmann konsultiert hatte. Das
Motiv könnte nach Auffassung Bittmanns gewesen sein, dass dem Asylbewerber
zuvor zugefügte Verletzungen vertuscht werden sollten. Bittmann benennt
zwei konkrete Verdächtige aus den Reihen der Dessauer Polizei.
Kurz darauf wird ihm der Fall entzogen und an die Staatsanwaltschaft Halle
abgegeben. Dies sei „in der medialen Berichterstattung sehr kritisch
thematisiert worden“, so Montag und Nötzel und werde „bis heute als
Eingriff dargestellt, der eine verfolgungseifrige Staatsanwaltschaft
(Dessau-Roßlau) und deren Leiter ausgebootet habe und an eine andere
Staatsanwaltschaft (Halle) übertragen worden sei, die das
Ermittlungsverfahren ohne weiteres umstandslos eingestellt habe. Dahinter
könne nur die Absicht stehen, das Verfahren unter allen Umständen zu
beenden und so sei es ja dann auch gekommen.“
Doch diese Lesart sei „sachlich und rechtlich unzutreffend und damit
falsch“, so die beiden Berater. Zum einen habe Bittmann selber in Halle um
Unterstützung gebeten. Zum anderen sei es richtig, die Ermittlungen nicht
in Dessau laufen zu lassen, wo die Staatsanwaltschaft gegen die Polizei der
eigenen Stadt hätte ermitteln müssen. „Mindestens vertretbar und darüber
hinaus als durchaus sachgerecht zu bewerten“, urteilen Nötzel und Montag.
In Halle aber wurde die Akte schon bald zugeklappt. Die dortige
Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen nach wenigen Monaten ein.
Bittmann habe die Ergebnisse der Gutachter eben anders interpretiert als
sie, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Halle damals der taz.
Auch daran haben Nötzel und Montag nichts auszusetzen. Der zuständige
Hallenser Staatsanwalt Weber habe bei seiner Bewertung „sehr stark das
Magdeburger Urteil“ herangezogen. Dabei handelt es sich um das zweite
Verfahren gegen zwei Polizisten des Reviers. In dem 2013 beendeten Prozess
hatten Sachverständige ausgesagt, dass Jalloh den Brand selbst entzündet
habe. Das sei „außerordentlich bedeutend und darf keinesfalls übersehen
werden“, schreiben Nötzel und Montag. Weber habe „nachvollziehbar und
völlig richtig die Lage bewertet.“
## Die Frage nach dem Motiv des Brandes
Vor allem während des ersten Gerichtsverfahrens in Dessau ab 2007 hatten
Polizisten offensichtlich gelogen, darauf hatte vor allem der damalige
Richter Manfred Steinhoff hingewiesen. Die Polizisten später, [4][im Lichte
der neuen Gutachten], erneut zu der Sache vernehmen, halten Montag und
Nötzel für sinnlos: „Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, die den Schluss
zulassen, dass neuerliche Vernehmungen zu neuen Erkenntnissen führen
würden.“
Zu den vielfach kritisierten Mängeln bei der Spurensicherung schreiben die
beiden, es lasse sich „heute nicht mehr aufklären, ob mangelhafte
Tatortarbeit die Aufklärung des Falls tatsächlich verhindert hat.“ Ebenso
sei unklar, ob „bessere Ermittlungsmethoden zu weitergehenden Erkenntnissen
geführt hätten.“
Lange stand die Frage im Raum, warum Polizisten überhaupt einen Brand in
der Zelle hätten legen sollen. 2018 legte die Initiative Gedenken an Oury
Jalloh ein medizinisches Gutachten vor, dass belegte, dass Jalloh kurz vor
seinem Tod schwer am Schädel verletzt wurde. „Diese Verletzungen könnten
theoretisch ein Motiv gewesen sein, ihn nachträglich zu ermorden“,
schreiben dazu Montag und Nötzel.
Selbst wenn man mit dem Gutachten davon ausgehe, dass Jallow sich diese
Verletzungen nicht selbst beigebracht haben kann, also in Polizeigewahrsam
so heftig geschlagen wurde, dass ihm solche Verletzungen beigebracht worden
sind, „wäre diese gefährliche Körperverletzung etc. verjährt.“ Es gebe
„heute keine Möglichkeiten, diese Verletzungen einzelnen Polizeibeamten
zuzuordnen und damit auch nicht, einzelnen Beamten gegenüber den Vorwurf
eines Verdeckungsmordes zu erheben.“
Das heiße allerdings nicht, dass ein neues Verfahren ausgeschlossen sei.
Mord verjähre nicht, insofern sei es auch zukünftig möglich, Ermittlungen
gegen konkret zu benennende Beschuldigte aufzunehmen. „Praktisch ist dies
nach Überzeugung von Montag und Nötzel aber nur noch im Falle eines
glaubwürdigen Geständnisses oder einer neuen glaubwürdigen Aussage eines
Zeugen eines möglichen Mordes an Ouri Jallow möglich.“
## Täterversionen übernommen
Insgesamt bleibt der Bericht von Montag und Nötzel uneindeutig, ihr Befund
höchst unbefriedigend. Dass alle Strafverfahren eingestellt wurden, sei
„nicht notwendigerweise auf Ermittlungsfehler oder einen Unwillen zur
Verfolgung eines Verbrechens zurückzuführen“. Nach Auswertung der Akten
sehen die „keine offenen Ermittlungsansätze. Soweit Ermittlungen nicht oder
nicht sorgfältig genug durchgeführt wurden, lassen sich die Versäumnisse
heute nicht mehr nachholen.“
„Dass man bei der juristischen Prüfung der Akte zum Schluss kommt, eine
Einstellung ist okay, ist nicht so überraschend,“ sagt die
Linken-Abgeordnete Henriette Quade. Schließlich seien die Akten von denen
angelegt worden, die das Verfahren beendet hätten.
Montag und Nötzel „übernehmen die Täterversionen und vernachlässigen den
Korpsgeist“ in der Polizei, schreibt die Initiative Gedenken an Oury
Jalloh. „Entgegen der vorliegenden Beweislage wollen auch sie keine
weiteren Ermittlungsansätze erkennen können.“ Klar erkennbare Widersprüche
blieben unberücksichtigt – etwa das Gutachten zu den Schädelverletzungen.
Jalloh habe kein Feuerzeug gehabt und könne das Feuer nicht selbst gelegt
haben, die Rekonstruktion des Brandbildes sei erwiesenermaßen nicht ohne
die Verwendung von Brandbeschleunigern zu erreichen.
Klarer sind Montag und Nötzel, was Lügen im Parlament angeht. Das von ihnen
beklagte Fehlverhalten bezieht sich vor allem auf den Herbst 2017 – kurz
nachdem öffentlich bekannt geworden war, dass Bittmann von Mord ausging und
zwei konkrete Polizisten verdächtigte. Im Rechtsausschuss hatte der
damalige Naumburger Generalstaatsanwalt Konrad jedoch auf Nachfrage gesagt,
es habe keine Beschuldigten gegeben. Das sei „unzutreffend und somit
objektiv falsch“ gewesen, so Nötzel und Montag. Auch Konrads Behauptung, es
gebe gegen die beiden Polizisten „keinen näheren Tatverdacht als gegen
jeden anderen auch“, nennen sie „unzutreffend und somit objektiv falsch“,
ebenso wie mindestens zwei weitere Aussagen Konrads im Parlament.
Auch die Justizministerin Ministerin Keding habe im September 2017 den
Landtag „bewusst unvollständig und damit nicht wahrheitsgemäß informiert�…
so Montag und Nötzel. „Hierdurch wurde den Abgeordneten ein falsches Bild
über den Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum Zeitpunkt der
Information des Landtags vermittelt.“
„Der Generalstaatsanwalt hat im Ausschuss mehrfach gelogen, die Ministerin
hat wissentlich Unwahrheit gesagt, mehrfach. Die Justizministerin Keding
muss zurücktreten,“ sagt die Linken-Abgeordnete Henriette Quade.
## Keineswegs ein Schlussstrich
Ist der Bericht der beiden nun der Schlussstrich unter der Aufarbeitung des
Falls? Keineswegs.
Denn nun soll es doch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss geben.
Den hatte die Linke im Landtag schon 2018 beantragt. Nötig war dafür das
Votum eines Viertels der 87 Abgeordneten – also 22. Die Linken haben
derzeit 16 Abgeordnete, wenigstens die 5 Grünen und einer der elf SPDler
hätten zustimmen müssen. Doch beide sind Teil der Regierungskoalition – und
hatten sich dagegen entschieden, wohl aus Rücksicht auf den
Koalitionspartner CDU, der strikt gegen einen solchen Ausschuss war.
Ein Ausschuss hätte der Reihe nach alle Zeugen vorladen und somit die
Widersprüche der zurückliegenden Gerichtsverfahren für die Öffentlichkeit
noch einmal nachvollziehbar machen können. Die Naumburger
Staatsanwaltschaft hätte während der laufenden Arbeit eines solchen
Ausschusses das Verfahren kaum einstellen können.
Die Kenia-Koalition aber setzte Montag und Nötzel als Berater ein. Die
bekamen ausdrücklich auch das Recht, mit allen Beteiligten vertrauliche
Gespräche zu führen. Sie wollten mit sieben JustizbeamtInnen sprechen,
darunter wohl mindestens drei StaatsanwältInnen. [5][Im Juli 2020 aber
lehnte das Justizministerium in Magdeburg die unbeaufsichtigte,
vertrauliche Befragung der StaatsanwältInnen durch Montag und Nötzel als
„verfassungswidrig“ ab]. Zulässig sei sie nur innerhalb von Sitzungen des
Rechtsausschusses.
Der SPD-Fraktionssprecher Martin Krems-Möbbeck nannte dies damals „äußerst
irritierend“. Das Fragerecht für Montag und Nötzel sei der „klare
politische Wille“ des Landtags. Die Arbeit der beiden mache „gar keinen
Sinn“ wenn sie nicht die Möglichkeit haben, diese Gespräche zu führen.
„Wir waren geschockt, als wir gehört haben, dass sich die
Justizbediensteten nicht äußern werden“, sagt Krems-Möbbeck jetzt. Das sei
ein „erhebliches Manko“ und daran sei zu sehen, dass die Arbeit der Berater
„nicht ausreicht“. Schon vor der Sommerpause hatte die SPD deshalb
beschlossen, in der nächsten Legislaturperiode auf jeden Fall einem
Untersuchungsausschuss zuzustimmen, egal welche Koalition sich dann
gebildet hat.
Für diese Legislaturperiode ist es dafür zu spät. In Sachsen-Anhalt wird im
Juni 2021 gewählt, das Parlament tritt aber schon ab März kaum mehr
zusammen. Der Ausschuss dürfte also in etwa einem Jahr seine Arbeit
aufnehmen. Die Linken-Abgeordnete Henriette Quade setzt darauf, dass auch
die Grünen einem solchen Ausschuss zustimmen. Der dürfe sich nicht auf die
Weigerung der Justizbeamten beschränken. „Da müsste alles rein,“ sagt sie.
Möglicherweise wird die Arbeit des Ausschusses doch noch ein
Gerichtsverfahren flankieren. Denn Mamadou Saliou Diallo, der Bruder des
Toten, hat einen Antrag auf Klageerzwingung eingereicht. Dieser [6][wurde
zwar im Oktober 2019 vom OLG Naumburg als unzulässig und unbegründet
zurückgewiesen]. Diallo hat dagegen aber Verfassungsbeschwerde zum
Bundesverfassungsgericht erhoben, über die noch nicht entschieden ist.
29 Aug 2020
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## AUTOREN
Christian Jakob
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Strafvollzug
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