Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Ausgleich für höhere Kosten in Berlin: 150 Euro obendrauf
> Der rot-rot-grüne Senat beschließt eine Hauptstadtzulage samt Jobticket
> für 124.000 Landesbeschäftigte – zum Ärger anderer Bundesländer.
Bild: Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) auf dem Weg zur Pressekonferenz nach…
124.000 Beschäftigte im Landesdienst sollen ab November 150 Euro mehr im
Monat verdienen. Der rot-rot-grüne Senat hat diese sogenannte
Hauptstadtzulage am Dienstag gegen den Protest anderer Bundesländern auf
den Weg gebracht. Sie soll helfen, gestiegene Lebenshaltungskosten
auszugleichen, und geht an alle Mitarbeiter, die nicht mehr als rund 5.000
Euro verdienen – was etwa 90 Prozent der Belegschaft entspricht. Obergrenze
ist die Einkommensstufe A13/E13. Die daraus für den Landeshaushalt
entstehenden Kosten schätzte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) auf
jährlich 240 Millionen Euro. Kollatz will die Zulage zwar unterstützt
haben, verhehlte vor Journalisten aber nicht seine Befürchtung vor einem
Bruch mit den anderen Ländern: „Ein Ausschluss aus der Tarifgemeinschaft
wäre Mist.“
Auf die anfangs auch Ballungsraumzulage genannte Zusatzzahlung hatten sich
die drei Regierungspartner SPD, Linkspartei und Grüne bei den
Haushaltsberatungen im vergangenen Jahr geeinigt. Die Frage der
Umsetzbarkeit hatte bislang aber verhindert, dass das Geld auch wirklich
floss. Andere Bundesländer betrachteten das Vorhaben als Alleingang, das
der Tarifsolidarität der Länder als Arbeitgeber entgegensteht. Gerade vor
dem Hintergrund der Coronakrise hielten sie es für den falschen Weg,
dringend nötiges Geld auf diese Weise zu binden.
Kollatz konnte die Bedenken zwar nachvollziehen – „die Argumente sind ja
nicht aus der Luft gegriffen“. Er verwies jedoch darauf, dass es in München
und seinem Umkreis eine solche Ballungsraumzulage schon seit Jahren gibt.
Sie liegt nach seinen Zahlen mit 135 Euro leicht unter Berliner Niveau,
kann bei zwei Kindern aber auf über 200 Euro steigen. Ein Rauswurf aus der
Tarifgemeinschaft habe zwar vorerst keine praktischen Konsequenzen, sorge
aber beim Thema Tarifverträge für Zersplitterung.
## Zusätzlich auch ein Jobticket
Zu der Zulage gehört auch ein für die Mitarbeiter kostenfreies Jobticket.
Wer es nicht möchte, kann sich den Gegenwert auszahlen lassen, muss dieses
Geld dann aber anders als das Ticket versteuern. Kollatz mochte nicht
versprechen, dass die 150 Euro – wer Teilzeit arbeitet, erhält einen
anteiligen Betrag – im November schon bei allen auf dem Konto sind, ging
aber davon aus, dass das bis Jahresende passiert.
Die Hauptstadtzulage ist nicht zu verwechseln mit der Coronaprämie, die der
Senat im Mai für rund 25.000 Landesbedienstete beschlossen hatte, die durch
die Coronakrise besonders gefordert waren. Die beiden Zahlungen kamen in
Verbindung, weil im Gespräch war, den auch „Heldenprämie“ genannten Bonus
aus dem für November und Dezember vorgesehen Betrag für die Zulage zu
finanzieren.
8 Sep 2020
## AUTOREN
Stefan Alberti
## TAGS
Finanzsenator Matthias Kollatz
Haushalt
Tarif
Öffentlicher Dienst
Tarif
Schwerpunkt Coronavirus
Frank Bsirske
## ARTIKEL ZUM THEMA
Gehaltszulage bei freien Trägern: Der Senat macht Purzelbäume
Schwarz-Rot hatte freien Trägern die Hauptstadtzulage zugesichert und dann
zurückgezogen. Die AWO legt nun ihre Arbeit nieder.
Inflationsfolgen in Hamburg: Stadtbeschäftigte fordern Zuschlag
Weil das Leben zu teuer ist, wandern Kräfte von Feuerwehr und Jugendamt ins
Umland, warnen bei Ver.di organisierte Beschäftigte. Berlin zahlt mehr.
Berliner Senat debattiert Lockerungen: Müller drängt auf Gemeinsamkeit
Vor dem Treffen der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin mahnt Berlins
Regierungschef seine Chef-Kollegen.
Tarifkonflikt öffentlicher Dienst: Und wieder beginnt das Tauziehen
Der Auftakt der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder
endet ohne Annäherung. Nun dürften noch im Januar Warnstreiks folgen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.