# taz.de -- Verdachtsberichte in Pressearchiven: Entscheid gegen Löschpflicht | |
> Verdachtsberichte dürfen in Pressearchiven bleiben – auch wenn der | |
> Verdacht sich nicht bestätigt. Das hat das Verfassungsgericht | |
> entschieden. | |
Bild: Kein automatischer Anspruch auf Löschung, sagt das Verfassungsgericht | |
Das Bundesverfassungsgericht bewahrt Onlinepressearchive vor weitgehenden | |
Löschpflichten. Auch Artikel, die sogenannte „Verdachtsberichterstattung“ | |
enthalten, können dauerhaft in Archiven zugänglich bleiben. | |
Im konkreten Fall ging es um einen Unternehmensberater, der Siemens beim | |
Eintritt in neue Märkte unterstützte. Die Europa-Ausgabe einer US-Zeitung | |
berichtete 2007 über den Verdacht, dass er dabei auch in großem Umfang | |
Bestechungsgelder verteilte. | |
Der Mann klagte später auf Entfernung des Berichts aus dem Onlinearchiv des | |
Mediums, was Hamburger Gerichte jedoch ablehnten. Auch beim | |
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte er nun keinen Erfolg. | |
Die Verfassungsrichter erinnerten zwar an ihre Grundsatzentscheidung von | |
Dezember 2019, wonach das „Recht auf Vergessenwerden“ nicht nur für | |
Suchmaschinen wie Google, sondern auch für Onlinepressearchive gelte. Dabei | |
sei dieses Recht aber immer mit der Pressefreiheit abzuwägen. | |
## Nachtrag möglich | |
Im konkreten Fall entschied das BVerfG, dass bei Verdachtsberichterstattung | |
kein automatischer Anspruch auf Löschung entsteht, wenn der Verdacht später | |
nicht zu einer Verurteilung führt. Vielmehr komme es grundsätzlich darauf | |
an, ob die Berichterstattung ursprünglich erlaubt war. | |
Die Richter verwiesen dabei auf die hohen Anforderungen an eine | |
Verdachtsberichterstattung. Es müsse um Vorwürfe von erheblichem Gewicht | |
gehen, der Betroffene müsse Stellung nehmen können und das Medium dürfe ihn | |
nicht vorverurteilen. | |
Nur ausnahmsweise könne ein Betroffener einen „klarstellenden Nachtrag“ im | |
Onlinearchiv verlangen, etwa wenn ein Freispruch erfolgte. Es genüge aber | |
nicht, dass (wie im Fall des Unternehmensberaters) kein | |
Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Dies könne viele Gründe haben und | |
stelle keinen Unschuldsnachweis dar. | |
30 Jul 2020 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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