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# taz.de -- Verdachtsberichte in Pressearchiven: Entscheid gegen Löschpflicht
> Verdachtsberichte dürfen in Pressearchiven bleiben – auch wenn der
> Verdacht sich nicht bestätigt. Das hat das Verfassungsgericht
> entschieden.
Bild: Kein automatischer Anspruch auf Löschung, sagt das Verfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht bewahrt Onlinepressearchive vor weitgehenden
Löschpflichten. Auch Artikel, die sogenannte „Verdachtsberichterstattung“
enthalten, können dauerhaft in Archiven zugänglich bleiben.
Im konkreten Fall ging es um einen Unternehmensberater, der Siemens beim
Eintritt in neue Märkte unterstützte. Die Europa-Ausgabe einer US-Zeitung
berichtete 2007 über den Verdacht, dass er dabei auch in großem Umfang
Bestechungsgelder verteilte.
Der Mann klagte später auf Entfernung des Berichts aus dem Onlinearchiv des
Mediums, was Hamburger Gerichte jedoch ablehnten. Auch beim
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte er nun keinen Erfolg.
Die Verfassungsrichter erinnerten zwar an ihre Grundsatzentscheidung von
Dezember 2019, wonach das „Recht auf Vergessenwerden“ nicht nur für
Suchmaschinen wie Google, sondern auch für Onlinepressearchive gelte. Dabei
sei dieses Recht aber immer mit der Pressefreiheit abzuwägen.
## Nachtrag möglich
Im konkreten Fall entschied das BVerfG, dass bei Verdachtsberichterstattung
kein automatischer Anspruch auf Löschung entsteht, wenn der Verdacht später
nicht zu einer Verurteilung führt. Vielmehr komme es grundsätzlich darauf
an, ob die Berichterstattung ursprünglich erlaubt war.
Die Richter verwiesen dabei auf die hohen Anforderungen an eine
Verdachtsberichterstattung. Es müsse um Vorwürfe von erheblichem Gewicht
gehen, der Betroffene müsse Stellung nehmen können und das Medium dürfe ihn
nicht vorverurteilen.
Nur ausnahmsweise könne ein Betroffener einen „klarstellenden Nachtrag“ im
Onlinearchiv verlangen, etwa wenn ein Freispruch erfolgte. Es genüge aber
nicht, dass (wie im Fall des Unternehmensberaters) kein
Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Dies könne viele Gründe haben und
stelle keinen Unschuldsnachweis dar.
30 Jul 2020
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Vergessenwerden
Schwerpunkt Pressefreiheit
Bundesverfassungsgericht
Medienrecht
Kolumne Red Flag
Schwerpunkt Coronavirus
Vergessenwerden
Kriminalstatistik
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