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# taz.de -- Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen: Bundesweit Trend zu Bußgeld
> Der Verstoß gegen die Maskenpflicht im ÖPNV wird vielerorts teurer. Er
> kostet in etlichen Bundesländern aber gar nichts.
Bild: S-Bahn Berlin: Die meisten Fahrgäste halten sich an die Maskenpflicht �…
Berlin taz | Immer mehr Bundesländer verschärfen ihre Gangart gegenüber
[1][Maskenverweigerern] in Bussen und Bahnen. Nach Nordrhein-Westfalen
haben auch Niedersachsen und Schleswig-Holstein höhere Strafen für
Fahrgäste ohne Mundschutz angekündigt.
In allen Bundesländern besteht wegen der Coronapandemie eine Maskenpflicht
in Bussen und Bahnen. „Die Tendenz geht bundesweit in Richtung Bußgeld für
Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Bedeckung“, sagte Eike Arnold, Sprecher des
Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen. Eine bundeseinheitliche Regelung
gibt es nicht. „Die Verkehrsunternehmen vor Ort und die Länder können am
besten entscheiden, ob die Einführung oder Erhöhung eines Bußgelds
erforderlich ist“, sagte er. Im [2][Fernverkehr] gelten die Regelungen der
jeweiligen Länder, durch die der Zug jeweils fährt.
Die Folge ist allerdings, dass Verstöße gegen die Maskenpflicht im
öffentlichen Nahverkehr in den Bundesländer höchst unterschiedlich geahndet
werden. Hier gelten – wenn vorgesehen – die allgemeinen Bußgelder, etwa in
Baden-Württemberg bis zu 250 Euro, in Berlin bis zu 500 Euro. In Bayern
liegt es bei 150 Euro, soll aber angehoben werden. Nachdem NRW eine
Erhöhung der Bußgelder für Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen auf 150
Euro und ohne vorherige Verwarnung angekündigt hat, will Niedersachsen von
jetzt 20 Euro auf die gleiche Höhe nachziehen. Auch Schleswig-Holstein will
das Bußgeld anheben, die Höhe steht aber noch nicht fest.
Zurzeit wird laut Nachrichtenagentur epd in sechs Bundesländern kein
Bußgeld für Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen verhängt, darunter ist
das Saarland. „Ohne Maske verliert man aber das Recht weiterzufahren“,
sagte Dennis Kollmannsperger, Sprecher der saarländischen
Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD), die zurzeit auch Vorsitzende der
Konferenz der Landesverkehrsminister ist. Mit einer bundesweit
einheitlichen Regelung ist erst einmal nicht zu rechnen. Bei ihrer
Videokonferenz am Mittwoch haben sich die Verkehrsminister nicht mit der
Frage einer bundeseinheitlichen Regelung befasst, sagte der Sprecher.
## Auch Verkehrsunternehmen können Strafen verhängen
Neben den Landesregierungen können auch Verkehrsbetriebe selbst eine
sogenannte Vertragsstrafe festlegen, die zu den staatlichen Bußgelder
hinzukommen kann. [3][Vorreiter sind die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)].
Sie haben bereits am 7. Juli eine Vertragsstrafe von 50 Euro für Reisende
ohne Mund-Nasen-Schutz in ihre Nutzungsbedingungen aufgenommen. „Damit
haben unsere Sicherheitskräfte eine Handhabe, um gegen Maskenmuffel
vorzugehen“, sagte BVG-Sprecher Jannes Schwentu. Allerdings gilt das nur im
Berliner Stadtgebiet, bei Fahrten mit der S-Bahn etwa nach Potsdam nicht.
In Brandenburg gibt es kein Bußgeld.
Rund 250 Sicherheitskräfte der BVG kontrollieren bei ihren regulären
Rundgängen die Einhaltung, spezielle Massenkontrollen sind nicht
vorgesehen. „Die meisten Fahrgäste halten sich an die Regeln“, sagte der
Sprecher. Von denen, die ohne Maske angetroffen werden, seien die wenigsten
renitent. Bis zum vergangenen Wochenende haben die Sicherheitskräfte in
37.000 Fällen Fahrgäste ohne Maske angetroffen. Dabei haben sie nach
Angaben des Sprechers 400 Verwarnungen ausgesprochen und 250
Vertragsstrafen erteilt. Zuständig für das Einhalten der Maskenpflicht sind
nur die Sicherheitskräfte, nicht etwa die Bus- oder BahnfahrerInnen.
6 Aug 2020
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## AUTOREN
Anja Krüger
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