| # taz.de -- Rechtsstreits um Mietendeckel: Ein Deckel – viele Richter | |
| > Eine weitere Kammer des Berliner Landgerichts hält den Mietendeckel für | |
| > verfassungsgemäß. Der Berliner Mieterverein fühlt sich bestätigt. | |
| Bild: Protestaktion gegen die Klage von CDU und FDP gegen den Mietendeckel | |
| Berlin taz | Wird der [1][Mietendeckel] halten? Eine Entscheidung der 66. | |
| Kammer des Berliner Landgerichts vom Freitag gibt Grund zur Hoffnung. Die | |
| Richter haben keine Zweifel, dass das Gesetz zur Mietenbegrenzung im | |
| Wohnungswesen in Berlin verfassungsgemäß ist. Einzig die Regelung, dass | |
| zwischen dem Stichtag 18. Juni 2019 und dem Inkrafttreten des Gesetzes am | |
| 23. Februar keine Mietererhöhungen verlangt werden durften, zweifelten sie | |
| an. | |
| Zuvor hatte schon eine weitere Kammer das Gesetz für verfassungsgemäß | |
| erachtet. Eine gegenteilige Auffassung vertrat die 67. Kammer: allerdings | |
| in einem Fall, in dem eine Mieterhöhung noch vor dem Stichtag gefordert | |
| wurde. Die Entscheidung wurde dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. | |
| In Karlsruhe beschäftigen sich beide Senate mit dem Mietendeckel und | |
| prüfen, ob Berlin die Kompetenz besitzt, Mietpreise zu regulieren – oder ob | |
| dies einzig dem Bundesgesetzgeber über das Bürgerliche Recht obliegt, zu | |
| dem auch das Mietrecht gehört. Darüber hinaus wird geprüft, ob die | |
| Eingriffe in das Eigentum verhältnismäßig sind. Mit einer Entscheidung ist | |
| voraussichtlich im kommenden Jahr zu rechnen. | |
| Der Berliner Mieterverein, der am Dienstag über den Stand der Verfahren | |
| informierte, hat auf Anfrage der Verfassungsrichter seine Stellungnahme zu | |
| dem Gesetz eingereicht. Er argumentiert darin, warum das Gesetz aufgrund | |
| der Lage am Wohnungsmarkt notwendig sowie zulässig ist. | |
| Der Vereinsvorsitzende Rainer Tietzsch betonte Berlins Recht, Mietpreise | |
| öffentlich-rechtlich zu regulieren – dies sei über viele Jahrzehnte bis zum | |
| Beginn der 2000er Jahre normal gewesen. Mit der Föderalismusreform von 2006 | |
| sicherte sich der Bund nur in wenigen Punkten die Zuständigkeit im Bereich | |
| des Wohnungswesens, in allen anderen gebe es eine Länderhoheit. | |
| ## Bayern bleibt Bayern | |
| Dass das [2][Bayerische Verfassungsgericht zuletzt ein Volksbegehren für | |
| einen Mietenstopp zurückwies,] habe laut Tietzsch keine Auswirkung auf die | |
| Entscheidung über den Mietendeckel, gerade weil dieser mit der Einbindung | |
| von Bezirksämtern und der Senatsverwaltung klar öffentlich-rechtlich | |
| strukturiert sei. In Bayern sollten dagegen die Mieten eingefroren werden, | |
| was auch als – unzulässiges – „Scharfstellen der Regelungen des | |
| Bürgerlichen Gesetzbuches“ ausgelegt werden könnte. | |
| Am „meisten Schwierigkeiten“ bei der Überprüfung des Mietendeckels wird | |
| laut Rainer Tietzsch die Möglichkeit der Mietabsenkung in bestehenden | |
| Verträgen machen, die ab November dieses Jahres möglich sein wird. Die | |
| Beanstandung einzelner Punkte müsse aber nicht dazu führen, dass das | |
| gesamte Gesetz für verfassungswidrig erachtet wird. | |
| Laut Mieterverein-Geschäftsführer Reiner Wild ist es zudem | |
| unwahrscheinlich, dass Vermieter damit durchkommen, jetzt vereinbarte | |
| höhere [3][Schattenmieten] später nachzufordern. Doch die Praxis, neben der | |
| erlaubten Miete eine Zweitmiete in die Verträge zu schreiben, führe zu | |
| einer „massiven Verunsicherung“ der Mieter und Wohnungssuchenden. Der | |
| Mieterverein betreibe zurzeit zwei Klagen gegen Schattenmieten vor dem | |
| Amtsgericht und rechne mit einer ersten Entscheidung im Herbst. | |
| 4 Aug 2020 | |
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| Erik Peter | |
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