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# taz.de -- Reinrausspiel um AfD-Brandenburg-Chef: Kalbitz erneut draußen
> Das AfD-Schiedsgericht bestätigt die Annullierung der Mitgliedschaft des
> Rechtsaußen. Der zieht nun vor ein Zivilgericht.
Bild: Es wird eng um den ehemaligen Chef der AfD Brandenburg
Berlin taz | Die Auseinandersetzung um die AfD-Mitgliedschaft von Andreas
Kalbitz [1][geht in die nächste Runde]. Seit Samstag ist der Anführer des
offiziell aufgelösten, rechtsextremen „Flügels“ erneut kein Parteimitglied
mehr. Das Bundesschiedsgericht der AfD hat eine Entscheidung des
Bundesvorstands bestätigt, der im Mai mit knapper Mehrheit Kalbitz’
Mitgliedschaft annulliert hatte. Damit ist Kalbitz auch seine Posten als
Landeschef in Brandenburg und Beisitzer im Bundesvorstand wieder los.
Fraktionschef im Potsdamer Landtag kann er aber bleiben. Die Fraktion hatte
dafür nach der Entscheidung im Mai ihre Geschäftsordnung geändert.
Gleich nachdem das Urteil des Schiedsgerichts gefallen war, kündigte
Kalbitz an, schnellstmöglich auch gegen diese Entscheidung vor einem
Zivilgericht vorzugehen. Das Berliner Landgericht wird sich also erneut mit
Kalbitz beschäftigen müssen. Es verhandelt bereits am Montag einen Fall,
der dem des 47-Jährigen in vielem ähnlich ist – möglicherweise lässt die
Entscheidung Schlussfolgerungen darüber zu, wie eine Klage von Kalbitz
ausgehen könnte.
Dennis Augustin war Co-Landeschef der AfD in Mecklenburg-Vorpommern, im
Juli 2019 aber annullierte der Landesvorstand seine Mitgliedschaft.
Augustin soll bei seinem Parteieintritt verheimlicht haben, Mitglied der
Nachwuchsorganisation der NPD gewesen zu sein. Kalbitz wirft der
Bundesvorstand vor, seine Mitgliedschaft bei den „Republikanern“ und der
Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ), einer inzwischen verbotenen
Neonazi-Organisation, bei Parteieintritt verschwiegen zu haben. Kalbitz
räumt seit Längerem sein früheres Engagement bei den Reps ein. Er
bestreitet aber, HDJ-Mitglied gewesen zu sein. Inzwischen hat er auch eine
entsprechende eidesstattliche Erklärung abgegeben.
Wie Kalbitz zog auch Augustin vor das Parteigericht und verlor. Jetzt will
er vor dem Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirken, die ihn bis
zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren wieder zum Parteimitglied macht.
Das wird auch Kalbitz versuchen. Bei seinem ersten Gang vor das Landgericht
gab dieses ihm recht und machte ihn im Juni wieder zum AfD-Mitglied – bis
das Bundesschiedsgericht dies jetzt wieder rückgängig gemacht hat.
## Juristische Schwierigkeiten
Entscheidend wird nun sein, ob das Landgericht damit zufrieden ist, dass
dieses Urteil nun vorliegt. Das Gericht hatte nämlich moniert, dass der
Bundesvorstand eine Entscheidung getroffen habe, die ihm gar nicht zustehe.
Über einen Parteiausschluss könne nur das Schiedsgericht entscheiden. Doch
reicht es, dass dies inzwischen geschehen ist? Denn: Das Landgericht hatte
geurteilt, dass die Entscheidung des Bundesvorstands „weder in seiner Form
noch in seinem Verfahren von den Vorschriften des Parteiengesetzes gedeckt“
sei. Es kann also sein, dass das Gericht schlicht die Annullierung der
Mitgliedschaft für nicht rechtens hält, auch wenn diese nun vom
Schiedsgericht abgesegnet wurde – sondern immer ein
Parteiausschlussverfahren für notwendig hält.
Ein solches aber ist oft langwierig, die Hürden sind hoch: Nötig ist eine
Zweidrittelmehrheit im Bundesvorstand, die es im Mai nicht gab. Für die
Annullierung von Kalbitz’ Mitgliedschaft reichte die einfache Mehrheit.
Am Wochenende aber gaben sich beide Seiten siegesgewiss. Er halte die
Entscheidung für „unrechtmäßig“, das werde seine Klage vor einem
Zivilgericht auch zeigen, sagte Kalbitz. Parteichef Meuthen, der die
Entscheidung im Bundesvorstand forciert hatte, meint: „Wir sind uns unserer
Rechtsposition sehr sicher.“
26 Jul 2020
## LINKS
[1] /AfD-Rausschmiss-von-Kalbitz/!5703831
## AUTOREN
Sabine am Orde
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