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# taz.de -- Mietendeckel in Deutschland: Volksbegehren in Bayern gedeckelt
> Der Verfassungsgerichtshof in München hat geurteilt: Die bayerische
> Initiative für einen Mietenstopp ist rechtswidrig.
Bild: Noch voller Hoffnung: „Stopp Mieten“- Marsch zum bayerischen Innenmin…
München taz | Ein Jahr lang haben sie gekämpft, sich mit komplexer
Rechtsmaterie auseinandergesetzt, haben in ganz Bayern 52.000
Unterschriften gesammelt. Ziel der Initiative „Sechs Jahre Mietenstopp“ war
es, mit einem Volksbegehren den vor allem in den Ballungsräumen bedrängten
Mietern eine „Verschnaufpause“ zu verschaffen, wie es
Mietervereins-Vorsitzende Beatrix Zurek immer wieder bezeichnete.
Doch es hat nicht sollen sein mit diesem Mittel der direkten Demokratie.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) brachte die Gesetzesinitiative
vor den Verfassungsgerichtshof. Am Mittwoch um kurz nach halb elf beendete
der Gerichtspräsident Peter Küspert die Hoffnungen schnell mit einem Satz:
„Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens sind
nicht gegeben.“ Der Gesetzentwurf sei „mit Bundesrecht offensichtlich
unvereinbar“.
Das war der große mögliche Stolperstein dieser ganzen Aktion, die getragen
wurde von Mieterverein, DGB, SPD und Linken, sowie unterstützt von den
Grünen: Darf nur der Bund über das Bürgerliche Gesetzbuch das Mietrecht
regeln – oder können die Länder selbst Gesetze verabschieden? Die
Juraprofessoren Franz Mayer und Markus Artz hatten das Bündnis beraten –
ebenso wie die Berliner Regierung beim Mietendeckel.
Sie waren der Ansicht, einen eleganten Weg gefunden zu haben, mit dem dem
Bund seine alleinige Kompetenz streitig gemacht wird: Was der Bund nicht
dezidiert verbietet, so die Argumentation, dürfen die Länder machen.
Außerdem berief sich die Initiative auf die bayerische Verfassung, die
jedem Bürger angemessenen Wohnraum garantiert.
## Respekt für Initiatoren
Der „Mietenstopp“ sah eine auf sechs Jahre begrenzte Einfrierung der Mieten
vor. Neu vermietet werden sollte nur bis zur Höhe des örtlichen Vergleichs.
Neubauten wären davon ausgenommen. Und „faire Vermieter“ hätten die
Möglichkeit gehabt, bis auf 80 Prozent der Vergleichsmiete raufzugehen.
Gegolten hätte das Gesetz in 162 bayerischen Städten und Kommunen mit
besonders angespanntem Wohnungsmarkt.
Verfassungsrichter Küspert zollte den Initiatoren durchaus „Anerkennung und
Respekt“ für ihr Ziel, „das große Problem der Mieten in Bayern“ angehen…
wollen. Allerdings sei das Ergebnis der rechtlichen Prüfung eindeutig: „Dem
Landesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz.“ Der Bund hat demnach
im BGB alles geregelt. Und er habe gerade mit der Einführung der
Mietpreisbremse und der sogenannten Kappungsgrenze gezeigt, dass dies seine
Zuständigkeit sei.
Die Kappungsgrenze erlaubt Mieterhöhungen von insgesamt maximal 20 Prozent
innerhalb von drei Jahren. Da dies Bundesrecht sei, könnten einzelne Länder
nicht „Verschärfungen der geltenden Bestimmungen“ beschließen. Doch einig
waren sich die neun Verfassungsrichter durchaus nicht: Drei von ihnen haben
ein Minderheitenvotum abgegeben, sie sehen das Volksbegehren als zulässig
an.
Die regierende CSU zeigte sich zufrieden, die Initiatoren enttäuscht. Der
Landtagsabgeordnete Josef Schmid (CSU) warf der SPD vor, den Bürgern
„vorgegaukelt“ zu haben, dass man so das Problem steigender Mieten lösen
könne. Thorsten Bühner von der Unterstützungsgruppe „ausspekuliert“
kündigte einen bundesweiten „Mietstopp-Gipfel“ für den Herbst an. Das
bayerische Urteil ist auch von Bedeutung für den Berliner Mietendeckel, der
auf gleicher Rechtsgrundlage fußt und gegen den Klagen vor dem
Bundesverfassungsgericht vorliegen. Von der Karlsruher Entscheidung werden
auch andere Länder betroffen sein, die ähnliche Pläne haben.
16 Jul 2020
## AUTOREN
Patrick Guyton
## TAGS
Bayern
Mietendeckel
Volksbegehren
Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin
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Mieten
Miete
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