# taz.de -- Mietendeckel in Deutschland: Volksbegehren in Bayern gedeckelt | |
> Der Verfassungsgerichtshof in München hat geurteilt: Die bayerische | |
> Initiative für einen Mietenstopp ist rechtswidrig. | |
Bild: Noch voller Hoffnung: „Stopp Mieten“- Marsch zum bayerischen Innenmin… | |
München taz | Ein Jahr lang haben sie gekämpft, sich mit komplexer | |
Rechtsmaterie auseinandergesetzt, haben in ganz Bayern 52.000 | |
Unterschriften gesammelt. Ziel der Initiative „Sechs Jahre Mietenstopp“ war | |
es, mit einem Volksbegehren den vor allem in den Ballungsräumen bedrängten | |
Mietern eine „Verschnaufpause“ zu verschaffen, wie es | |
Mietervereins-Vorsitzende Beatrix Zurek immer wieder bezeichnete. | |
Doch es hat nicht sollen sein mit diesem Mittel der direkten Demokratie. | |
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) brachte die Gesetzesinitiative | |
vor den Verfassungsgerichtshof. Am Mittwoch um kurz nach halb elf beendete | |
der Gerichtspräsident Peter Küspert die Hoffnungen schnell mit einem Satz: | |
„Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens sind | |
nicht gegeben.“ Der Gesetzentwurf sei „mit Bundesrecht offensichtlich | |
unvereinbar“. | |
Das war der große mögliche Stolperstein dieser ganzen Aktion, die getragen | |
wurde von Mieterverein, DGB, SPD und Linken, sowie unterstützt von den | |
Grünen: Darf nur der Bund über das Bürgerliche Gesetzbuch das Mietrecht | |
regeln – oder können die Länder selbst Gesetze verabschieden? Die | |
Juraprofessoren Franz Mayer und Markus Artz hatten das Bündnis beraten – | |
ebenso wie die Berliner Regierung beim Mietendeckel. | |
Sie waren der Ansicht, einen eleganten Weg gefunden zu haben, mit dem dem | |
Bund seine alleinige Kompetenz streitig gemacht wird: Was der Bund nicht | |
dezidiert verbietet, so die Argumentation, dürfen die Länder machen. | |
Außerdem berief sich die Initiative auf die bayerische Verfassung, die | |
jedem Bürger angemessenen Wohnraum garantiert. | |
## Respekt für Initiatoren | |
Der „Mietenstopp“ sah eine auf sechs Jahre begrenzte Einfrierung der Mieten | |
vor. Neu vermietet werden sollte nur bis zur Höhe des örtlichen Vergleichs. | |
Neubauten wären davon ausgenommen. Und „faire Vermieter“ hätten die | |
Möglichkeit gehabt, bis auf 80 Prozent der Vergleichsmiete raufzugehen. | |
Gegolten hätte das Gesetz in 162 bayerischen Städten und Kommunen mit | |
besonders angespanntem Wohnungsmarkt. | |
Verfassungsrichter Küspert zollte den Initiatoren durchaus „Anerkennung und | |
Respekt“ für ihr Ziel, „das große Problem der Mieten in Bayern“ angehen… | |
wollen. Allerdings sei das Ergebnis der rechtlichen Prüfung eindeutig: „Dem | |
Landesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz.“ Der Bund hat demnach | |
im BGB alles geregelt. Und er habe gerade mit der Einführung der | |
Mietpreisbremse und der sogenannten Kappungsgrenze gezeigt, dass dies seine | |
Zuständigkeit sei. | |
Die Kappungsgrenze erlaubt Mieterhöhungen von insgesamt maximal 20 Prozent | |
innerhalb von drei Jahren. Da dies Bundesrecht sei, könnten einzelne Länder | |
nicht „Verschärfungen der geltenden Bestimmungen“ beschließen. Doch einig | |
waren sich die neun Verfassungsrichter durchaus nicht: Drei von ihnen haben | |
ein Minderheitenvotum abgegeben, sie sehen das Volksbegehren als zulässig | |
an. | |
Die regierende CSU zeigte sich zufrieden, die Initiatoren enttäuscht. Der | |
Landtagsabgeordnete Josef Schmid (CSU) warf der SPD vor, den Bürgern | |
„vorgegaukelt“ zu haben, dass man so das Problem steigender Mieten lösen | |
könne. Thorsten Bühner von der Unterstützungsgruppe „ausspekuliert“ | |
kündigte einen bundesweiten „Mietstopp-Gipfel“ für den Herbst an. Das | |
bayerische Urteil ist auch von Bedeutung für den Berliner Mietendeckel, der | |
auf gleicher Rechtsgrundlage fußt und gegen den Klagen vor dem | |
Bundesverfassungsgericht vorliegen. Von der Karlsruher Entscheidung werden | |
auch andere Länder betroffen sein, die ähnliche Pläne haben. | |
16 Jul 2020 | |
## AUTOREN | |
Patrick Guyton | |
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