# taz.de -- Tricks gegen Mietendeckel: Die haben doch’n Schatten! | |
> Berliner Vermieter verschicken Schattenmieterhöhungen, die gezahlt werden | |
> sollen, wenn der Mietendeckel ausläuft. Senat hält das für unzulässig. | |
Bild: Noch nicht fertig, schon im Schatten: Neubau in Berlin | |
Eine Mieterhöhung? Jetzt? Diese Frage dürften sich einige Mieter*innen in | |
Berlin derzeit zu Rrecht stellen. Auch ohne in die Untiefen des | |
Mietendeckel-Gesetzes (MietenWoG) einzusteigen, scheint zumindest eine | |
Regelung doch klar und deutlich: Mieterhöhungen sind verboten. Das gilt | |
bereits seit dem Stichtag 18. Juni 2019 und hat zumindest bis zum | |
Jahresende 2021 Bestand. Ab da sieht das Gesetz die Möglichkeit von | |
geringfügigen Mietsteigerungen vor. | |
Doch auch das klare Verbot hält Vermieter*innen nicht davon ab, | |
Mieterhöhungen auszusprechen. In einem der taz vorliegendem Schreiben wird | |
die Einwilligung zu einer Mieterhöhung um 15 Prozent gefordert – der | |
Maximalbetrag, der bislang alle drei Jahre möglich war, solange sich die | |
Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete des Mietendeckels bewegte. | |
Weil die Immobilienfirma das nun geltende Mietendeckelgesetz aber nicht | |
gänzlich ignorieren kann, teilt sie mit: „Die Eigentümerin stellt | |
ausdrücklich klar, dass sie die hiermit verlangte Miete während der Geltung | |
des MietenWoG nicht fordern wird.“ | |
Im Klartext wird also die Zustimmung zu einer erhöhten Miete gefordert, die | |
aber erst ab dem Zeitpunkt fällig werden soll, wenn der Mietendeckel im | |
Februar 2025 regulär ausläuft oder zuvor vom Verfassungsgericht gekippt | |
wird. | |
Für letzteren Fall hat der Vermieter noch ein besonderes Sahnehäubchen für | |
das eigene Profitinteresse in petto: Werde das MietenWoG für ungültig | |
erklärt, werde er „die sich für die Vergangenheit ab dessen Inkrafttreten | |
ergebenden Differenzbeträge zwischen der nach dem MietenWoG zulässigen | |
Miete und der vertraglich vereinbarten Miete inklusive sämtlicher | |
Erhöhungen von Ihnen nachfordern“. | |
Bei der ausgesprochenen Erhöhung von 85 Euro pro Monat käme schnell eine | |
stattliche Summe zusammen. Erklärt etwa das Bundesverfassungsgericht den | |
Mietendeckel in zwei Jahren für ungültig, beliefen sich die Nachforderungen | |
auf mehr als 2.000 Euro. Kämen die Vermieter*innen damit durch und | |
verbreitet sich diese Strategie, stünden die Mieter*innen der Stadt vor | |
massiven finanziellen Problemen – ein soziales Erdbeben wäre die Folge. | |
Schattenmieterhöhungen in laufenden Verträgen sind die neueste Strategie | |
der Vermieter*innen, um den Sinn des Mietendeckels zu unterlaufen. Die | |
bisher gängigste Methode ist es, [1][Schattenmieten bei einem | |
Neuvertragsabschluss] zu vereinbaren. Neben der nach dem Mietendeckel | |
zulässigen Miete wird dabei dann noch eine zweite, oft weitaus höhere im | |
neuen Mietvertrag vereinbart, die nach Außerkrafttreten des Deckels gelten | |
soll. Vielfach behalten sich Vermieter*innen auch in diesen Fällen eine | |
Nachzahlung des Differenzbetrages vor. | |
Für beide Varianten gilt: Eine letztinstanzliche gerichtliche Klärung, ob | |
die Vermieter*innen so verfahren dürfen, fehlt. | |
Schattenmieterhöhungen in bestehenden Verträgen haben einige Amtsgerichte | |
bereits für zulässig erachtet. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung | |
und Wohnen positioniert sich auf Anfrage der taz allerdings dagegen. Ihrer | |
Rechtsauffassung zufolge ist „die Vereinbarung jeder höheren als nach dem | |
MietenWoG zulässigen ‚Schattenmiete‘ nichtig und damit unzulässig“. Sie | |
schließt sich damit der Auffassung des Mietendeckel-Erfinders Peter Weber | |
aus dem Bezirksamt Pankow an. | |
Weber hatte bereits Ende Februar ein Mieterhöhungsverlangen von bisher 550 | |
Euro auf 632,50 Euro monatlich untersagt und dabei ausdrücklich darauf | |
hingewiesen, dass er nicht verkenne, dass der Vermieter zunächst nicht die | |
sofortige Zahlung einer höheren Miete verlange, sondern nur die Zustimmung | |
zu einer Erhöhung. Jedoch argumentierte er, dass der Mietendeckel nicht nur | |
ein Verbot der Forderung und Entgegennahme einer unzulässigen Miete | |
formuliere, sondern auch deren Vereinbarung. | |
Weber und die Senatsverwaltung stützen sich dabei etwa auf den | |
Vorlagebeschluss des Berliner Landgerichts an das Bundesverfassungsgericht, | |
wonach die Verbotsnorm des MietenWoG der Vereinbarung einer Mieterhöhung im | |
Wege stehe. Von Mieterhöhungsverlangen betroffene Mieter*innen sollten | |
sich, so heißt es aus der Senatsverwaltung, sowohl an Mieterberatungen als | |
auch an das jeweilige Bezirksamt wenden. | |
## Schattenmieten in Neuverträgen | |
Umstritten ist auch die Vereinbarung von Schattenmieten in Neuverträgen. | |
Diese Vereinbarungen, „die ganz gezielt nur für die mögliche | |
Verfassungswidrigkeit des MietenWoG getroffen werden“, hält die | |
Senatsverwaltung für zulässig und beruft sich auf einen Hinweis des | |
Bundesverfassungsgerichts im Zuge der allgemeinen Prüfung des ersten – | |
abgewiesenen – [2][Eilantrags gegen den Mietendeckel]. Darin formulierten | |
die Richter, es sei „nicht erkennbar“, dass Vermieter*innen „daran | |
gehindert wären, sich für den Fall der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes | |
oder Teilen desselben bei Neuvermietungen eine höhere Miete versprechen zu | |
lassen“. | |
Eine Entscheidung in der Sache ist das gleichwohl nicht. Auch gibt es | |
Widerspruch gegen diese Auffassung sowohl von Peter Weber als auch vom | |
Berliner Mieterverein sowie der Juristin und Linken-Politikerin Halina | |
Wawzyniak. | |
Ganz grundsätzlich schreibt sie in einem [3][Beitrag]: „Was die | |
Immobilienlobby mit der Schattenmiete macht, ist, gezielt das | |
gesetzgeberische Ziel und damit die Gesetzgebungshoheit zu unterlaufen.“ | |
Ebenso weist Wawzyniak darauf hin, dass, selbst wenn die Vereinbarung von | |
Schattenmieten abgesegnet werde, nichts zu den Nachzahlungswünschen der | |
Vermieter*innen gesagt oder gar entschieden sei. | |
9 Jul 2020 | |
## LINKS | |
[1] /Berliner-Mietendeckel-und-die-Folgen/!5683193/ | |
[2] /Mietendeckel-in-Berlin/!5671445/ | |
[3] https://blog.wawzyniak.de/die-verheerende-logik-hinter-der-schattenmiete/ | |
## AUTOREN | |
Erik Peter | |
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