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# taz.de -- Mord an CDU-Politiker Walter Lübcke: Waffenbesitz dank Verfassungs…
> Der Verfassungsschutz Hessen gab Informationen über einen mutmaßlichen
> Helfer des Lübcke-Mörders nicht weiter. Das hat der Geheimdienst
> eingeräumt.
Bild: Behördenversagen: Hätte sich der Mord an Walter Lübcke verhindern lass…
Hamburg/Kassel dpa/afp | Der hessische Verfassungsschutz soll laut einem
Medienbericht Informationen über den mutmaßlichen Helfer im [1][Mordfall
Walter Lübcke] nicht weitergegeben und somit vielleicht ermöglicht haben,
dass der Mann Waffen besaß. Nach Recherchen des NDR hatte die Waffenbehörde
der Stadt Kassel Markus H. wegen seiner rechtsextremistischen Aktivitäten
zunächst keine Waffenbesitzkarte erlaubt. 2015 habe er sich diese vor dem
Verwaltungsgericht erstritten. Der Verfassungsschutz soll damals nur über
ältere Aktivitäten von H. informiert haben.
Laut dem Waffenrecht gilt eine Person unter anderem als unzuverlässig, wenn
sie innerhalb der letzten fünf Jahre verfassungsfeindliche Bestrebungen
verfolgt hat. In dem Prozess 2015 soll der Verfassungsschutz nur über
Handlungen von H. bis 2009 berichtet haben, obwohl ihm nach Recherchen des
NDR ein Eintrag aus dem Jahr 2011 vorlag. Für den fraglichen Zeitraum von
2010 bis 2015 lagen dem Gericht demnach keine Informationen vor. Es
erlaubte H. folglich den Waffenbesitz.
Der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz in Hessen, Robert
Schäfer, sagte dem NDR laut dem Bericht, dass er keine Erklärung habe,
warum die Erkenntnisse zu Markus H. aus dem Jahr 2011 nicht übermittelt
wurden. Ob es ein Fehler war, könne er heute nicht beurteilen, sagt
Schäfer. „Richtig ist, dass wir das heute anders machen würden.“
Am Dienstag beginnt vor dem hessischen Oberlandesgericht in Frankfurt am
Main der [2][Prozess gegen Lübckes mutmaßlichen Mörder Stephan E.] wie auch
gegen dessen mutmaßlichen Komplizen H. E. soll den CDU-Politiker Lübcke am
2. Juni 2019 auf dessen Terrasse getötet haben. Laut Obduktion wurde der
65-Jährige mit einer Kurzwaffe aus nächster Nähe erschossen. Die Ermittler
gingen bald von einem rechtsextremistischen Hintergrund der Tat aus.
H. soll den mutmaßlichen Attentäter Stephan E. an der Waffe ausgebildet und
ein Gewehr für ihn auf seiner Waffenkarte eingetragen haben. Ihm wird
Beihilfe zum Mord und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.
11 Jun 2020
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