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# taz.de -- Debatte um den „Rasse“-Begriff: NS-Relikte raus aus den Gesetze…
> Die Union tut sich schwer, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu
> streichen. Auch im StGB gibt es an einigen Stellen Überarbeitungsbedarf.
Bild: Bis heute finden sich im Strafgesetzbuch Vokabular und Rechtsnormen aus d…
Es rumort in der Union. Nachdem SPD, Linke und FDP sich offen für die
Streichung des „Rasse“-Begriffs aus dem Grundgesetz gezeigt haben, ist die
Diskussion um Artikel 3 bei CDU und CSU voll entbrannt. Innenminister Horst
Seehofer erklärte inzwischen, dass er sich dem [1][Grünen-Vorstoß] nicht
versperren wolle.
Seine Parteikolleg*innen sehen das anders: Die sprachliche Überarbeitung
des Grundgesetzes brächte den Kampf gegen Rassismus nicht voran, so
Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei. Und Innenausschuss-Vorsitzende Andrea
Lindholz von der CSU warnt davor, dass die Rechtsprechung durch die Tilgung
des Begriffs erschwert werden könne.
Dass es sich dabei um ein Scheinargument handelt, bewies kürzlich das Land
Berlin: Im gerade verabschiedeten Antidiskriminierungsgesetz wird – ganz
problemlos – die Formulierung „rassistische Zuschreibung“ verwendet und
erklärt, dass damit die „scheinbare Akzeptanz von Rassekonzeptionen“
vermieden werden soll.
Das Grundgesetz benutzt den „Rasse“-Begriff gerade nicht, um Menschen nach
zugeschriebenen Merkmalen einzuteilen, und macht sich dennoch
nationalsozialistisches Vokabular zu eigen. Dass seine Verfasser*innen 1948
noch nicht die Problematik des Begriffs sahen, darf nicht davon abhalten,
das Gesetz in seinem eigenen Sinn zu verändern. Und weiterzudenken: Artikel
3 ist nicht der einzige Ort, in dem NS-Gedankengut Eingang in Gesetze
gefunden hat, die noch heute gelten.
Mordparagraf noch aus Zeit des Nationalsozialismus
Da ist der sogenannte Mordparagraf im Strafgesetzbuch, der bis heute auf
der nationalsozialistischen Vorstellung eines Tätertyps basiert. Auch der
Begriff „schädliche Neigung“ im Jugendstrafrecht stammt noch aus dem
Nationalsozialismus. Der vollkommen [2][unzureichend reformierte Paragraf
219a] des Strafgesetzbuchs ist ebenfalls ein NS-Relikt, bei dem nur noch
ein Abschaffen hilft.
Selbstorganisationen Schwarzer Menschen und People of Color fordern seit
Jahren, den Rassebegriff aus dem Grundgesetz zu streichen. CDU und CSU
wären gut beraten, sich an der Expertise derer zu orientieren, die sich
tagtäglich mit Rassismus auseinandersetzen.
14 Jun 2020
## LINKS
[1] /Aktionsplan-gegen-Rassismus/!5668009
[2] /Erneute-Diskussion-ueber-Paragraf-219a/!5651924
## AUTOREN
Franziska Schindler
## TAGS
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CDU/CSU
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