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# taz.de -- Begriff „Rasse“ im Grundgesetz muss weg: Rassismus verbieten, a…
> Der falsche Begriff „Rasse“ soll aus dem Grundgesetz verschwinden. Die
> Suche nach einer sinnvollen Alternative dauert jedoch an.
Bild: Sie soll die richtigen Worte finden: Bundesjustizministerin Christine Lam…
Freiburg taz | Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) will
Diskriminierungen „aus rassistischen Gründen“ im Grundgesetz verbieten.
Zugleich soll in Artikel 3 [1][der anrüchige Begriff „Rasse“ gestrichen
werden]. Kritiker befürchten jedoch, dass die geplante Änderung [2][das
Schutzniveau senken könnte].
Derzeit heißt es in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf
wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache,
seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf
wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Doch seit über zehn Jahren wird in Deutschland diskutiert, den Begriff
„Rasse“ hier zu streichen. Aus wissenschaftlicher Sicht gebe es schließlich
keine menschlichen „Rassen“. Die Diskussion gewann aber erst ab Februar
2020 nach den rassistischen Morden von Hanau eine gewisse Dynamik.
Inzwischen gibt es Gesetzentwürfe von Grünen und Linken. Sie wollen in
Artikel 3 statt von „Rasse“ von „rassistischer“ Benachteiligung spreche…
Das Gleiche schlägt ein gemeinsamer Bundesratsentwurf von Hamburg und
Thüringen vor. In der Bundesregierung einigten sich Justizministerin
Lambrecht und Innenminister Horst Seehofer (CSU) im Oktober, dass der
Begriff im Grundgesetz ersetzt werden soll. Offen blieb, welche neue
Formulierung die Bundesregierung vorschlägt.
Vorige Woche hat Lambrecht nun einen „Diskussionsentwurf“ zur Streichung
des Begriffs aus Artikel 3 vorgelegt. Damit werde klargestellt, dass dem
Grundgesetz keine auch nur indirekte Bestätigung eines Konzepts von
menschlichen „Rassen“ entnommen werden könne. Stattdessen soll künftig die
Diskriminierung „aus rassistischen Gründen“ verboten sein, so das
Ministerium, wie es bereits in den Landesverfassungen von Brandenburg und
Sachsen-Anhalt formuliert wird.
Lambrecht gab zahlreichen Verbänden und Institutionen Gelegenheit zur
Stellungnahme – und setzt eine Frist von nur drei Tagen. Eine Stichprobe
der taz bei wichtigen Akteuren ergab, dass zumindest der Zentralrat der
Muslime und der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI) den Vorschlag
der Ministerin unterstützen.
Andere befürchten dagegen, dass Lambrechts Vorschlag das Schutzniveau sogar
absenke, so der Zentralrat der Sinti und Roma, die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes und das Deutsche Institut für
Menschenrechte. Lambrechts Formulierung „aus rassistischen Gründen“ klinge
so, als ob eine rassistische Intention erforderlich sei. Unbewusste
Benachteiligungen seien dann – anders als bisher – vielleicht nicht mehr
erfasst.
Auch mittelbare Diskriminierung durch scheinbar neutrale Anforderungen
(etwa an die Muttersprache) wären möglicherweise nicht mehr verboten. Das
Justizministerium weist die Kritik zurück. Es gehe um rassistische
„Gründe“, nicht um rassistische „Beweggründe“.
Dennoch plädieren das Deutsche Institut für Menschenrechte und der
Zentralrat Deutscher Sinti und Roma für eine andere Formulierung. Sie
wollen lieber von „rassistischen“ Benachteiligungen sprechen, so wie es
auch Grüne und Linke vorschlagen. Die Antidiskriminierungsstelle will zudem
die Formulierung „rassistische Zuschreibung“ in Betracht ziehen.
## Ein Schritt in die falsche Richtung?
Für den Zentralrat der Juden hatte dessen Präsident Josef Schuster im
letzten Juni die Formulierung „aus rassistischen Gründen“ noch begrüßt. …
Denken gab ihm dann aber die Warnung von Stephan Harbarth, dem Präsidenten
des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine Grundgesetzänderung die
rechtliche Lage „durchaus zum Schlechteren verkehren“ könne.
Deshalb plädiert der Zentralrat der Juden nun vor allem für Vorsicht und
gegen übereilte Beschlüsse. Es bedürfe „weiterer fundierter juristischer
Gutachten“, um die Folgen einer Änderung abschätzen zu können, heißt es in
der Stellungnahme des Zentralrats.
Auch das Bundesinnenministerium (BMI) hatte sich vorige Woche über das
Vorpreschen von Lambrecht geärgert. Der Vorschlag sei dem BMI nicht bekannt
gewesen. Die Gespräche innerhalb der Bundesregierung dauerten noch an.
10 Feb 2021
## LINKS
[1] /Rasse-im-Grundgesetz/!5689395
[2] /Vorstoss-gegen-Rasse-im-Grundgesetz/!5693371
## AUTOREN
Christian Rath
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