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# taz.de -- Corona-Politik in Frankreich: Ein Volk von ungezogenen Kindern
> Welche Lockerungen der Beschränkungen Frankreich tatsächlich einführt,
> ist offen. Sicher sind hingegen massive Einschränkungen der Grundrechte.
Bild: Paris im Corona-Lockdown: Wird es wirklich offener ab 11. Mai?
Paris taz | Am Donnerstag will Staatspräsident Emmanuel Macron zusammen mit
seinem Premierminister Eduard Philippe entscheiden, ob und unter welchen
Bedingungen am 11. Mai – wie [1][von ihm und der Regierung angekündigt] –
in ganz Frankreich oder bloß in einigen vom Covid-19 weniger betroffenen
Regionen die seit Mitte März geltenden Regeln des Lockdowns gelockert oder
aufgehoben werden.
Die Staatsführung wiederholt, dass alles davon abhänge, wie die bisherigen
Restriktionen des Corona-Notstands respektiert werden. Der latent drohende
Tonfall im Regierungsdiskurs lässt den Schluss zu, dass die Regierung die
Bevölkerung als Volk von ungezogenen Staatskindern betrachtet, die nur aus
Angst vor Strafen gehorchen.
Vorsorglich lässt sich die Staatsführung darum [2][zusätzliche Vollmachten]
geben, die alle mit einem effizienten Kampf gegen das Coronavirus begründet
werden, dabei aber Bürgerrechte, Grundfreiheiten und namentlich den
Datenschutz weitgehend außer Kraft setzen.
Auch wenn dies zeitlich begrenzt bleiben soll, ist diese sehr breit
gefächerte und pauschale Aussetzung demokratischer Grundsätze äußerst
beunruhigend. Die dafür erforderliche Ausnahmegesetzgebung wurde am Samstag
im Ministerrat angekündigt, sie muss aber noch detailliert und soll am
Dienstag vom Parlament abgesegnet werden.
## Eine Liste exzessiver Vollmachten
Die wichtigsten Punkte:
• Die Regierung darf vorübergehend den Personenverkehr und den Transport
regulieren und einschränken und Geschäfte oder öffentliche Einrichtungen
teilweise oder ganz schließen.
• Alle Personen oder Güter können zum Kampf gegen die Epidemie herangezogen
oder beschlagnahmt werden.
• Auch für Personen ohne [3][Covid-19-Symptome], die aus dem Ausland
einreisen, kann eine Quarantäne angeordnet werden. Für Personen mit
Krankheitssymptomen in Frankreich kann ebenfalls eine Isolierung von 14
Tagen oder auf richterlichen Beschluss auch länger angeordnet werden, deren
Konditionen noch per Dekret präzisiert werden müssen. Der Zugang zu
Kommunikations- und Informationsmitteln soll aber garantiert werden.
• Nicht nur Beamte der Polizei und Gendarmerie, sondern auch deren
Reservisten und Hilfskräfte (Freiwillige und Praktikanten) sowie Angehörige
der Sicherheitskräfte der Bahn und Metro und das vereidigte Personal des
Kartellamts dürfen Kontrollen vornehmen und bei Missachtung der Regeln
Bußgelder verhängen.
• Die Behörden können auch ohne Zustimmung der Betroffenen Daten über
Infizierte und deren Kontaktpersonen erfassen und diese nicht anonymen
Informationen mit anderen Stellen zum Zweck einer Organisation von Tests,
zur „prophylaktischen Isolierung“, zur „epidemiologischen Überwachung“…
für die Virenforschung austauschen. Zugang zu den [4][für maximal ein Jahr
erfassten Daten] haben zivile und militärische Gesundheitsdienste, Ärzte
und staatlich zugelassene Labors.
Der verlängerte Notstand mit diesen Möglichkeiten für weitere
Einschränkungen der Freiheit soll bis zum 23. Juli in Kraft bleiben und
müsste dann gegebenenfalls erneut angepasst und verlängert werden.
3 May 2020
## LINKS
[1] /Coronavirus-in-Frankreich/!5679530
[2] /Coronavirus-in-Frankreich/!5679530
[3] /Macron-zu-Lockdown-Ende-in-Frankreich/!5678059
[4] /Datensammlung-und-Corona-Apps/!5678601
## AUTOREN
Rudolf Balmer
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