| # taz.de -- Corona-Politik in Frankreich: Ein Volk von ungezogenen Kindern | |
| > Welche Lockerungen der Beschränkungen Frankreich tatsächlich einführt, | |
| > ist offen. Sicher sind hingegen massive Einschränkungen der Grundrechte. | |
| Bild: Paris im Corona-Lockdown: Wird es wirklich offener ab 11. Mai? | |
| Paris taz | Am Donnerstag will Staatspräsident Emmanuel Macron zusammen mit | |
| seinem Premierminister Eduard Philippe entscheiden, ob und unter welchen | |
| Bedingungen am 11. Mai – wie [1][von ihm und der Regierung angekündigt] – | |
| in ganz Frankreich oder bloß in einigen vom Covid-19 weniger betroffenen | |
| Regionen die seit Mitte März geltenden Regeln des Lockdowns gelockert oder | |
| aufgehoben werden. | |
| Die Staatsführung wiederholt, dass alles davon abhänge, wie die bisherigen | |
| Restriktionen des Corona-Notstands respektiert werden. Der latent drohende | |
| Tonfall im Regierungsdiskurs lässt den Schluss zu, dass die Regierung die | |
| Bevölkerung als Volk von ungezogenen Staatskindern betrachtet, die nur aus | |
| Angst vor Strafen gehorchen. | |
| Vorsorglich lässt sich die Staatsführung darum [2][zusätzliche Vollmachten] | |
| geben, die alle mit einem effizienten Kampf gegen das Coronavirus begründet | |
| werden, dabei aber Bürgerrechte, Grundfreiheiten und namentlich den | |
| Datenschutz weitgehend außer Kraft setzen. | |
| Auch wenn dies zeitlich begrenzt bleiben soll, ist diese sehr breit | |
| gefächerte und pauschale Aussetzung demokratischer Grundsätze äußerst | |
| beunruhigend. Die dafür erforderliche Ausnahmegesetzgebung wurde am Samstag | |
| im Ministerrat angekündigt, sie muss aber noch detailliert und soll am | |
| Dienstag vom Parlament abgesegnet werden. | |
| ## Eine Liste exzessiver Vollmachten | |
| Die wichtigsten Punkte: | |
| • Die Regierung darf vorübergehend den Personenverkehr und den Transport | |
| regulieren und einschränken und Geschäfte oder öffentliche Einrichtungen | |
| teilweise oder ganz schließen. | |
| • Alle Personen oder Güter können zum Kampf gegen die Epidemie herangezogen | |
| oder beschlagnahmt werden. | |
| • Auch für Personen ohne [3][Covid-19-Symptome], die aus dem Ausland | |
| einreisen, kann eine Quarantäne angeordnet werden. Für Personen mit | |
| Krankheitssymptomen in Frankreich kann ebenfalls eine Isolierung von 14 | |
| Tagen oder auf richterlichen Beschluss auch länger angeordnet werden, deren | |
| Konditionen noch per Dekret präzisiert werden müssen. Der Zugang zu | |
| Kommunikations- und Informationsmitteln soll aber garantiert werden. | |
| • Nicht nur Beamte der Polizei und Gendarmerie, sondern auch deren | |
| Reservisten und Hilfskräfte (Freiwillige und Praktikanten) sowie Angehörige | |
| der Sicherheitskräfte der Bahn und Metro und das vereidigte Personal des | |
| Kartellamts dürfen Kontrollen vornehmen und bei Missachtung der Regeln | |
| Bußgelder verhängen. | |
| • Die Behörden können auch ohne Zustimmung der Betroffenen Daten über | |
| Infizierte und deren Kontaktpersonen erfassen und diese nicht anonymen | |
| Informationen mit anderen Stellen zum Zweck einer Organisation von Tests, | |
| zur „prophylaktischen Isolierung“, zur „epidemiologischen Überwachung“… | |
| für die Virenforschung austauschen. Zugang zu den [4][für maximal ein Jahr | |
| erfassten Daten] haben zivile und militärische Gesundheitsdienste, Ärzte | |
| und staatlich zugelassene Labors. | |
| Der verlängerte Notstand mit diesen Möglichkeiten für weitere | |
| Einschränkungen der Freiheit soll bis zum 23. Juli in Kraft bleiben und | |
| müsste dann gegebenenfalls erneut angepasst und verlängert werden. | |
| 3 May 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Rudolf Balmer | |
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