# taz.de -- Corona-Politik in Frankreich: Ein Volk von ungezogenen Kindern | |
> Welche Lockerungen der Beschränkungen Frankreich tatsächlich einführt, | |
> ist offen. Sicher sind hingegen massive Einschränkungen der Grundrechte. | |
Bild: Paris im Corona-Lockdown: Wird es wirklich offener ab 11. Mai? | |
Paris taz | Am Donnerstag will Staatspräsident Emmanuel Macron zusammen mit | |
seinem Premierminister Eduard Philippe entscheiden, ob und unter welchen | |
Bedingungen am 11. Mai – wie [1][von ihm und der Regierung angekündigt] – | |
in ganz Frankreich oder bloß in einigen vom Covid-19 weniger betroffenen | |
Regionen die seit Mitte März geltenden Regeln des Lockdowns gelockert oder | |
aufgehoben werden. | |
Die Staatsführung wiederholt, dass alles davon abhänge, wie die bisherigen | |
Restriktionen des Corona-Notstands respektiert werden. Der latent drohende | |
Tonfall im Regierungsdiskurs lässt den Schluss zu, dass die Regierung die | |
Bevölkerung als Volk von ungezogenen Staatskindern betrachtet, die nur aus | |
Angst vor Strafen gehorchen. | |
Vorsorglich lässt sich die Staatsführung darum [2][zusätzliche Vollmachten] | |
geben, die alle mit einem effizienten Kampf gegen das Coronavirus begründet | |
werden, dabei aber Bürgerrechte, Grundfreiheiten und namentlich den | |
Datenschutz weitgehend außer Kraft setzen. | |
Auch wenn dies zeitlich begrenzt bleiben soll, ist diese sehr breit | |
gefächerte und pauschale Aussetzung demokratischer Grundsätze äußerst | |
beunruhigend. Die dafür erforderliche Ausnahmegesetzgebung wurde am Samstag | |
im Ministerrat angekündigt, sie muss aber noch detailliert und soll am | |
Dienstag vom Parlament abgesegnet werden. | |
## Eine Liste exzessiver Vollmachten | |
Die wichtigsten Punkte: | |
• Die Regierung darf vorübergehend den Personenverkehr und den Transport | |
regulieren und einschränken und Geschäfte oder öffentliche Einrichtungen | |
teilweise oder ganz schließen. | |
• Alle Personen oder Güter können zum Kampf gegen die Epidemie herangezogen | |
oder beschlagnahmt werden. | |
• Auch für Personen ohne [3][Covid-19-Symptome], die aus dem Ausland | |
einreisen, kann eine Quarantäne angeordnet werden. Für Personen mit | |
Krankheitssymptomen in Frankreich kann ebenfalls eine Isolierung von 14 | |
Tagen oder auf richterlichen Beschluss auch länger angeordnet werden, deren | |
Konditionen noch per Dekret präzisiert werden müssen. Der Zugang zu | |
Kommunikations- und Informationsmitteln soll aber garantiert werden. | |
• Nicht nur Beamte der Polizei und Gendarmerie, sondern auch deren | |
Reservisten und Hilfskräfte (Freiwillige und Praktikanten) sowie Angehörige | |
der Sicherheitskräfte der Bahn und Metro und das vereidigte Personal des | |
Kartellamts dürfen Kontrollen vornehmen und bei Missachtung der Regeln | |
Bußgelder verhängen. | |
• Die Behörden können auch ohne Zustimmung der Betroffenen Daten über | |
Infizierte und deren Kontaktpersonen erfassen und diese nicht anonymen | |
Informationen mit anderen Stellen zum Zweck einer Organisation von Tests, | |
zur „prophylaktischen Isolierung“, zur „epidemiologischen Überwachung“… | |
für die Virenforschung austauschen. Zugang zu den [4][für maximal ein Jahr | |
erfassten Daten] haben zivile und militärische Gesundheitsdienste, Ärzte | |
und staatlich zugelassene Labors. | |
Der verlängerte Notstand mit diesen Möglichkeiten für weitere | |
Einschränkungen der Freiheit soll bis zum 23. Juli in Kraft bleiben und | |
müsste dann gegebenenfalls erneut angepasst und verlängert werden. | |
3 May 2020 | |
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## AUTOREN | |
Rudolf Balmer | |
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