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# taz.de -- Berufung gegen Friesenhof-Urteil: Ministerium will nicht zahlen
> Schleswig-Holstein will der Betreiberin der Friesenhof-Heime keinen
> Schadensersatz zahlen – und geht gegen ein entsprechendes Urteil in
> Berufung.
Bild: Wurde im Sommer 2015 vom Jugendamt geschlossen: Das Friesenhof-Heim in He…
Neumünster taz | Verschlossene Türen, Essensentzug, Strafsport: Mädchen,
die in den Friesenhof-Heimen in Schleswig-Holstein untergebracht waren,
klagten über „bootcamp“-artige Zustände. [1][Im Juni 2015 entzog das
Landesjugendamt zwei Heimen des Friesenhofs die Betriebserlaubnis.] Doch
das war nicht zulässig, urteilte das Verwaltungsgericht im Dezember. Die
Betreiberin fordert Schadensersatz. Das Sozialministerium will gegen das
Urteil in Berufung gehen, kündigte Staatssekretär Matthias Badenhop (FDP)
im Sozialausschuss an.
Barbara Janssen, die Betreiberin der Friesenhof-Heime, hatte 2015
Insolvenz anmelden müssen und war gegen die Schließung angegangen. Das
Schleswiger Verwaltungsgericht hatte auf formale Gründe wie Fristen
hingewiesen, die das Land hätte einhalten müssen, zudem sei der
Heimaufsicht das Konzept der „konfrontativen Pädagogik“ bekannt gewesen.
Das Argument des Landes, dass das Wohl der Kinder in Gefahr war, nahm das
Gericht nicht an.
Völlig unverständlich – fanden Abgeordnete im Sozialausschuss: „Was würd…
die damals betroffenen Mädchen dazu sagen?“, fragte Katja Rathke-Hoffmann
(CDU). Auch Lars Harms (SSW) machte deutlich: „Was damals passiert ist, war
[2][Missachtung der Menschenrechte].“
Für angreifbar hält Badenhop das Urteil, weil nicht klar definiert sei,
was „Kindeswohlgefährdung“ in Heimen bedeutet. „Das Gericht hat die selb…
Kriterien angewandt wie für eine Familie.“ Das sei eine „sehr eigene
Sichtweise“. Badenhop erhofft sich, dass im Berufungsverfahren die Regeln
für Jugendhilfeeinrichtungen geklärt werden.
## Ein Behördenversagen?
Die Vorfälle im Friesenhof hatten eine [3][Debatte über die Rolle der
Heimaufsicht] ausgelöst. In der Folge sind neue Strukturen wie eine
Ombudsstelle entstanden. Die Vorwürfe gegen den Friesenhof waren im Mai
2015 durch eine Anfrage der Linken in der Hamburger Bürgerschaft öffentlich
geworden. Wie später bekannt wurde, hatten schleswig-holsteinische
Jugendämter keine Mädchen mehr in die Heime geschickt, weil es Beschwerden
gegeben hatte.
Ein Behördenversagen also? Nein, sagt die damalige Staatssekretärin Annett
Langner (SPD): „Wir sind mit dem schärfsten denkbaren Instrument
vorgegangen.“ Allerdings sind die Möglichkeiten der Landesheimaufsicht
begrenzt.
Um das zu ändern, haben Schleswig-Holstein, Niedersachsen und
Nordrhein-Westfalen per Bundesratsinitiative eine Gesetzesänderung
gefordert. Im Februar hat der Bundesrat zugestimmt. „Nun muss die Regierung
dieses Signal umsetzen“, sagt Badenhop.
13 Mar 2020
## LINKS
[1] /Missstaende-in-Jugendheimen/!5202196
[2] /Rechte-von-Kindern-und-Jugendlichen/!5311433
[3] /Umstrittener-Friesenhof-Schlussbericht/!5388079
## AUTOREN
Esther Geißlinger
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