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# taz.de -- Jugendhilfe in Schleswig-Holstein: Ex-Heimchefin will Geld
> Die Friesenhof-Leiterin klagte erfolgreich gegen die Schließung ihrer
> Mädchenheime im Jahr 2015. Nun fordert ihr Anwalt eine Entschädigung.
Bild: Eines der ehemaligen Friesenhof-Heime in Hedwigenkoog
Hamburg taz | Die Schließung der Friesenhof-Mädchenheime im Jahr 2015 war
rechtswidrig. Das entschied das Schleswig-Holsteinische
Oberverwaltungsgericht und bestätigte damit ein [1][Urteil aus erster
Instanz]. Wie nun der [2][SHZ berichtet], fordert die Ex-Heimchefin Barbara
Janssen Schadensersatz vom Land – die Rede ist von 1,5 Millionen Euro. Und
da so ein Zivilprozess Jahre dauern könne, fordert ihr Anwalt von
Sozialminister Heiner Garg (FDP) eine freiwillige Zahlung auf
außergerichtlichem Weg.
Der Fall Friesenhof führte dazu, dass die Rechte der Heimaufsicht im neuen
[3][Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)] geschärft wurden. So
argumentierte das Gericht in erster Instanz, die Schließung sei unnötig
gewesen, denn etwaige Missstände hätten mit der Trägerin „aufgearbeitet und
beseitigt“ werden können. Es spreche zwar viel dafür, dass Maßnahmen wie
die über Stunden dauernde und mit Bloßstellung verbundenen Gruppensitzungen
und „Strafsport“ kindeswohlgefährdend sein könnten, bei der Schließung
hätten diese Praktiken aber nicht stattgefunden. Das Konzept sei geändert
worden.
Doch für das Landesjugendamt schien damals [4][die Verlässlichkeit des
Trägers nicht mehr gegeben], auch wegen fehlenden qualifizierten Personals.
Der Widerruf der Betriebserlaubnis sei damals „im Interesse des Wohls der
Kinder und Jugendlichen“ erfolgt, erklärt das Sozialministerium. Man
bedauere die Gerichtsentscheidung, wenngleich sie zu akzeptieren sei. Bund
und Länder hätten inzwischen durch die Änderung des Gesetzbuchs einen
besseren Schutz für Kinder- und Jugendliche in Heimen erwirkt, dafür habe
sich das Kieler Ministerium als Konsequenz aus den Vorfällen über mehrere
Legislaturen hinweg eingesetzt.
„Es ist für die Landesjugendämter jetzt leichter, die Rechte der Kinder zu
schützen, sowohl bei Erteilung der Betriebserlaubnis als auch bei deren
Entzug“, sagt auch Jugendhilfeexperte Wolfgang Hammer. Das Urteil wäre auf
Grundlage des neuen KJSG nicht mehr möglich. Beispielsweise gebe es Hürden
für Kontaktverbote, etwa zur Familie, die nun von einem Richter genehmigt
werden müssten.
## Ministerium will Ansprüche prüfen
Gefragt, ob das Ministerium nun Gespräche über eine außergerichtliche
Einigung mit der Friesenhof-Leiterin führt, teilt ein Sprecher mit, man
befinde sich erst am Beginn der zivilrechtlichen Auseinandersetzung, an
dessen Ende erst „die Feststellung des Schadens der Höhe und dem Grund nach
steht“. Man prüfe nun die rechtliche Situation.
Wolfgang Dudda, der als Abgeordneter für die Piratenpartei im
Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Friesenhof war, sagt, die
Heimchefin habe „formal juristisch Recht“ bekommen. „Politisch und
moralisch war die Schließung richtig“. Er erwarte, dass Garg den Rechtsweg
geht und „nicht leichtfertig Steuergeld ausschüttet“.
17 Jul 2021
## LINKS
[1] /Berufung-gegen-Friesenhof-Urteil/!5671479
[2] https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/politik/Rechtswidrige-Schl…
[3] https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/neues-kinder-und-jugendstaerku…
[4] /Missstaende-in-Jugendheimen/!5202196
## AUTOREN
Kaija Kutter
## TAGS
Jugendheim Friesenhof
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Entschädigung
Geschlossene Kinderheime
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