# taz.de -- Jugendhilfe in Schleswig-Holstein: Ex-Heimchefin will Geld | |
> Die Friesenhof-Leiterin klagte erfolgreich gegen die Schließung ihrer | |
> Mädchenheime im Jahr 2015. Nun fordert ihr Anwalt eine Entschädigung. | |
Bild: Eines der ehemaligen Friesenhof-Heime in Hedwigenkoog | |
HAMBURG taz | Die Schließung der Friesenhof-Mädchenheime im Jahr 2015 war | |
rechtswidrig. Das entschied das Schleswig-Holsteinische | |
Oberverwaltungsgericht und bestätigte damit ein [1][Urteil aus erster | |
Instanz]. Wie nun der [2][SHZ berichtet], fordert die Ex-Heimchefin Barbara | |
Janssen Schadensersatz vom Land – die Rede ist von 1,5 Millionen Euro. Und | |
da so ein Zivilprozess Jahre dauern könne, fordert ihr Anwalt von | |
Sozialminister Heiner Garg (FDP) eine freiwillige Zahlung auf | |
außergerichtlichem Weg. | |
Der Fall Friesenhof führte dazu, dass die Rechte der Heimaufsicht im neuen | |
[3][Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)] geschärft wurden. So | |
argumentierte das Gericht in erster Instanz, die Schließung sei unnötig | |
gewesen, denn etwaige Missstände hätten mit der Trägerin „aufgearbeitet und | |
beseitigt“ werden können. Es spreche zwar viel dafür, dass Maßnahmen wie | |
die über Stunden dauernde und mit Bloßstellung verbundenen Gruppensitzungen | |
und „Strafsport“ kindeswohlgefährdend sein könnten, bei der Schließung | |
hätten diese Praktiken aber nicht stattgefunden. Das Konzept sei geändert | |
worden. | |
Doch für das Landesjugendamt schien damals [4][die Verlässlichkeit des | |
Trägers nicht mehr gegeben], auch wegen fehlenden qualifizierten Personals. | |
Der Widerruf der Betriebserlaubnis sei damals „im Interesse des Wohls der | |
Kinder und Jugendlichen“ erfolgt, erklärt das Sozialministerium. Man | |
bedauere die Gerichtsentscheidung, wenngleich sie zu akzeptieren sei. Bund | |
und Länder hätten inzwischen durch die Änderung des Gesetzbuchs einen | |
besseren Schutz für Kinder- und Jugendliche in Heimen erwirkt, dafür habe | |
sich das Kieler Ministerium als Konsequenz aus den Vorfällen über mehrere | |
Legislaturen hinweg eingesetzt. | |
„Es ist für die Landesjugendämter jetzt leichter, die Rechte der Kinder zu | |
schützen, sowohl bei Erteilung der Betriebserlaubnis als auch bei deren | |
Entzug“, sagt auch Jugendhilfeexperte Wolfgang Hammer. Das Urteil wäre auf | |
Grundlage des neuen KJSG nicht mehr möglich. Beispielsweise gebe es Hürden | |
für Kontaktverbote, etwa zur Familie, die nun von einem Richter genehmigt | |
werden müssten. | |
## Ministerium will Ansprüche prüfen | |
Gefragt, ob das Ministerium nun Gespräche über eine außergerichtliche | |
Einigung mit der Friesenhof-Leiterin führt, teilt ein Sprecher mit, man | |
befinde sich erst am Beginn der zivilrechtlichen Auseinandersetzung, an | |
dessen Ende erst „die Feststellung des Schadens der Höhe und dem Grund nach | |
steht“. Man prüfe nun die rechtliche Situation. | |
Wolfgang Dudda, der als Abgeordneter für die Piratenpartei im | |
Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Friesenhof war, sagt, die | |
Heimchefin habe „formal juristisch Recht“ bekommen. „Politisch und | |
moralisch war die Schließung richtig“. Er erwarte, dass Garg den Rechtsweg | |
geht und „nicht leichtfertig Steuergeld ausschüttet“. | |
17 Jul 2021 | |
## LINKS | |
[1] /Berufung-gegen-Friesenhof-Urteil/!5671479 | |
[2] https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/politik/Rechtswidrige-Schl… | |
[3] https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/neues-kinder-und-jugendstaerku… | |
[4] /Missstaende-in-Jugendheimen/!5202196 | |
## AUTOREN | |
Kaija Kutter | |
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