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# taz.de -- Europäischen Gerichtshof und Ungarn: Klare Rechtsverletzung
> Budapest hat gegen die Wissenschaftsfreiheit verstoßen, als es gegen die
> Central European University vorging. Das besagt ein Gutachten.
Bild: Plakatkampagne Fidesz-Regierung gegen die EU und George Soros 2019
Luxemburg taz | Ungarn hat Europa- und Völkerrecht verletzt, als es die
Central European University (CEU) von [1][Mäzen George Soros] mit
unverhältnismäßigen Vorgaben aus Ungarn vertrieb. Zu diesem Schluss kam nun
die unabhängige Generalanwältin Juliane Kokott in einem Verfahren vor dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Die [2][CEU] wurde 1991 gegründet, in New York registriert und maßgeblich
vom US-Investor und Mäzen George Soros finanziert. Sie soll den Aufbau
demokratischer und offener Gesellschaften in Osteuropa fördern. Die rund
1200 Masterstudierenden und Doktoranden kamen zu je einem Drittel aus
Ungarn, dem ehemaligen Ostblock und dem Rest der Welt. Der Lehrbetrieb in
Budapest fand in englischer Sprache statt.
Soros wird in Ungarn allerdings als eine Art Staatsfeind betrachtet.
Ministerpräsident Victor Orban unterstellt ihm alle möglichen finsteren
Pläne, insbesondere die „Überflutung“ der EU mit Flüchtlingen. Als Ungarn
im April 2017 sein Hochschulgesetz verschärfte, war klar, dass damit vor
allem die CEU von Soros drangsaliert werden sollte. Kritiker sprachen
deshalb von einer „Lex CEU“.
Ausländische Universitäten sollten nur dann weiter einen Lehrbetrieb in
Ungarn unterhalten können, so das Gesetz, wenn sie zwei neue Bedingungen
erfüllen. Zum einen müsse die Uni auch in ihrem Heimatland einen
Lehrbetrieb anbieten. zum anderen müsse ein Vertrag zwischen Ungarn und dem
Heimatstaat der Uni geschlossen werden. So sollen unsolide oder gar
betrügerische ausländische Lehr-Angebote verhindert werden, lautete die
offizielle Begründung.
## Verlegung nach Wien
Von sechs ausländischen Unis in Ungarn konnte nur die CEU diese Bedingungen
nicht erfüllen. Zwar schloss die CEU einen Kooperationsvertrag mit dem Bard
College in New York, so dass sie nun auch einen Lehrbetrieb in den USA
vorweisen kann. Außerdem hat der Staat New York nach Darstellung der CEU
ein Abkommen mit Ungarn ausgehandelt.
Orban weigere sich aber, das Abkommen zu unterzeichnen. Die CEU hat daher
beschlossen, bis 2025 ihren Betrieb vollständig von Budapest nach Wien zu
verlegen. 2019 begann in Wien-Favoriten der Studienbetrieb.
Die EU-Kommission hat wegen der Lex CEU allerdings ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Die Schlussanträge
von Generalanwältin Kokott – eine Art Gutachten – bereiten das Urteil des
EuGH vor.
Kokott sieht durch das ungarische Gesetz unter anderem die Europäische
Grundrechtecharta verletzt. Die neuen Anforderungen an ausländische
Hochschulen seien unverhältnismäßige Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit
sowie in das Recht, Hochschulen zu gründen und zu betreiben.
## Handelsabkommen verletzt
Eine solide Ausbildung könne auch anders als durch einen Campus im
Herkunftsstaat nachgewiesen werden. Außerdem gebe das Erfordernis eines
Vertrags mit dem Herkunftsstaat Ungarn letztlich freie Hand, über den
Betrieb einer Universität zu entscheiden. Schließlich könne Ungarn ganz
frei entscheiden, ob es einen derartigen Vertrag unterzeichnet oder nicht.
Die Generalanwältin stützte ihr Votum auch auf eine Verletzung des
GATS-Handelsbkommens (General Agreement on Trade in Services). Daraus
folge, dass inländische und ausländische Universitäten gleich behandelt
werden müssen.
Ungarn hatte zwar reklamiert, dass die Kommission ein
Vertragsverletzungsverfahren nur zur Durchsetzung von EU-Recht nutzen kann,
nicht zur Durchsetzung von Völkerrecht. Laut Kokott ist das GATS-Abkommen
durch Beitritt der EU aber auch zu EU-Recht geworden. Das Urteil des EuGH
wird in einigen Wochen oder Monaten verkündet. (Az.: C-66/18)
5 Mar 2020
## LINKS
[1] /Milliardaer-George-Soros/!5495835
[2] /Petition-der-Woche/!5398149
## AUTOREN
Christian Rath
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