# taz.de -- Urteil zur Sterbehilfe: Ärzte brauchen Rückhalt | |
> Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ist richtig. | |
> Jetzt kommt es auf die Ausgestaltung durch Ärztekammer und Gesetzgeber | |
> an. | |
Bild: Durch das Urteil zur Sterbehilfe muss auch das Berufsrecht von Ärzten un… | |
Das Urteil des [1][Bundesverfassungsgerichts] zur [2][Sterbehilfe] ist | |
richtig und mutig. Gerade weil sich aus den Folgen dieses Urteils nicht | |
weniger, sondern mehr ethische Debatten ergeben. Die RichterInnen haben | |
nicht versucht, das Thema zu befrieden, was ein Scheinfrieden gewesen wäre. | |
Stattdessen wurde der Raum weit geöffnet für die Ambivalenzen, die | |
dazugehören zum Grenzbereich zwischen Leben und Tod. Hierfür neue Regeln zu | |
finden, das wird die Aufgabe sein, und das ist gut. | |
Das im Grundgesetz festgelegte Recht auf Selbstbestimmung schließt das | |
Recht auf einen Suizid ein. Eine professionelle Hilfe zu einem solchen Akt | |
der Selbstautonomie darf laut Urteil daher nicht mehr generell untersagt | |
werden. Der Paragraf 217 im Strafrecht, der die „geschäftsmäßige“ Hilfe … | |
Suizid unter Strafe stellt, sei „nichtig“, weil er die Möglichkeiten einer | |
assistierten Selbsttötung „faktisch weitgehend entleert“, heißt es in dem | |
Urteil. | |
Die Freiheit, eine [3][Beihilfe zum Suizid] in Anspruch zu nehmen, | |
erfordere eine „konsistente Ausgestaltung des Berufsrechts der Ärzte und | |
der Apotheker“ und „möglicherweise auch Anpassungen des | |
Betäubungsmittelrechts“. Der Gesetzgeber und die Bundesärztekammer werden | |
damit unter Handlungsdruck gestellt – zu Recht. | |
Die Frage lautet, wie die konkrete Ausgestaltung der ärztlichen Beihilfe | |
zum Suizid nun aussehen könnte. Es wäre sinnvoll, sich an Staaten zu | |
orientieren, die eine solche Sterbehilfe bereits gewähren wie etwa die | |
Niederlande, Belgien, der US-Staat Oregon. | |
Man sollte die Regel aufstellen, dass mindestens zwei voneinander | |
unabhängige ÄrztInnen über die Sterbehilfe entscheiden und ein unabhängiger | |
Zeuge dabei sein muss, vor dem der oder die PatientIn seinen Willen | |
erklärt. Die PatientInnen müssten zuvor über alle Möglichkeiten der | |
schmerzlindernden Medizin aufgeklärt werden. Es muss auch eine gewisse | |
Frist geben zwischen der Äußerung des Sterbewunsches und dem Verschreiben | |
eines todbringenden Medikaments. | |
Auch die Bundesärztekammer steht bei der Entwicklung dieser Regularien in | |
der Pflicht. Sie muss davon abkommen, die ärztliche Beihilfe zum Suizid wie | |
bisher standesrechtlich zu verbieten und dabei mit dem Entzug der | |
Approbation zu drohen. Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass die | |
Beihilfe zum Suizid nicht an das Vorliegen einer unheilbaren tödlichen | |
Krankheit geknüpft sein darf. Das heißt aber nicht, dass für ÄrztInnen | |
keine Leitlinien entwickelt werden können. Kein Arzt ist dazu verpflichtet, | |
Suizidbeihilfe zu leisten, auch das steht im Urteil. | |
Man könnte sich darüber verständigen, dass ein schweres [4][aussichtsloses | |
Leiden] erkennbar sein muss. Bei SeniorInnen mit hohem Pflegeaufwand, die | |
vielleicht von außen unter Druck stehen könnten, muss allergrößte Vorsicht | |
gelten. Menschen mit psychiatrischen Diagnosen sollten von der Beihilfe zum | |
Suizid ausgeschlossen werden. | |
Solche Richtlinien zu entwickeln ist unbequem, produziert Fragwürdigkeiten, | |
Grenzfälle. Die Gefahr besteht, dass nichts passiert, weil niemand in | |
moralisches Zwielicht geraten möchte. Doch wenn die allermeisten ÄrztInnen | |
die Sterbehilfe weiterhin ablehnen, auch weil sie um ihre Approbation | |
fürchten, dann können sich Schwerstkranke in Zukunft nur an | |
Sterbehilfevereine wenden. Diese vermitteln dann an bestimmte ÄrztInnen in | |
der Schweiz oder vielleicht bald auch in Deutschland, wo einige | |
Landesärztekammern die Sterbehilfe auch jetzt schon nicht untersagen. Das | |
Image der Sterbehilfevereine und der damit verbundenen ÄrztInnen, die | |
dubiose Geschäfte mit dem Tod machen, würde aber dadurch möglicherweise | |
verfestigt und die Sterbehilfe wieder in eine Art Schmuddelecke gesteckt, | |
in die sie absolut nicht gehört. | |
Bundesärztekammer und der Gesetzgeber müssen deshalb handeln. Das Thema | |
gehört in die Mitte der Gesellschaft und nicht an den Rand. | |
29 Feb 2020 | |
## LINKS | |
[1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/0… | |
[2] /Grundsatzurteil-zu-Sterbehilfe/!5666895 | |
[3] /Verfassungsgericht-entscheidet/!5666727 | |
[4] /Diskussion-um-Sterbehilfe/!5644966 | |
## AUTOREN | |
Barbara Dribbusch | |
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