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# taz.de -- Rechtsstreit um Berliner Mietendeckel: Karlsruhe verwirft Eilantrag
> Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag verworfen – aus formalen
> Gründen. Die juristische Auseinandersetzung wird weitergehen.
Bild: Da war der Jubel groß: Die SPD-Abgeordneten Saleh und Radziwill vor der …
Berlin dpa/taz | Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von
Vermietern gegen den [1][Berliner Mietendeckel] als unzulässig verworfen.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei verfrüht, entschied
die 3. Kammer des Ersten Senats in einem am Freitag veröffentlichten
Beschluss (1BvQ 12/20).
Ein Eilantrag gegen ein Gesetz vor dessen Verkündung setze voraus, dass der
Inhalt feststehe und die Verkündung unmittelbar bevorstehe. Zwar habe das
Abgeordnetenhaus von Berlin das Gesetz zum Mietendeckel in zweiter Lesung
beschlossen. Möglich sei aber noch eine dritte Lesung auf Verlangen des
Präsidenten des Abgeordnetenhauses oder des Senats. Es sei nicht
vorgetragen worden oder ersichtlich, dass diese keine dritte Lesung
verlangt hätten.
Berlin führt als erstes Bundesland einen Mietendeckel ein. Das
Abgeordnetenhaus hatte das Gesetz Ende Januar mit rot-rot-grüner Mehrheit
gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die
Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre nicht steigen dürfen.
Natürlich ist damit die rechtliche Auseinandersetzung um den Mietendeckel
nicht beendet. Es wird mit weiteren Klagen auch vor dem
Bundesverfassungsgericht gerechnet. Die Fraktionen von CDU und FDP in
Berlin haben eine [2][solche bereits angekündigt]. Auch von Rot-Rot-Grün
ist eine rasche juristische Klärung durchaus erwünscht, wie die zuständige
Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) stets betont hat.
14 Feb 2020
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