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# taz.de -- Wohnungsnot und Mieterrecht: Bund bremst stärker
> Überhöhte Mieten müssen auch rückwirkend ausgeglichen werden. Der
> Bundestag hat die Mietpreisbremse verschärft und verlängert.
Bild: Demonstration gegen Mieterhöhung im vergangenen Oktober in Berlin
Berlin taz | MieterInnen, die in eine überteuerte Wohnung neu einziehen,
können künftig die zu viel gezahlte Miete für einen Zeitraum von bis zu
zweieinhalb Jahren rückwirkend zurückverlangen. Der Bundestag stimmte am
Freitag einem [1][entsprechenden Gesetz] zu. Dieses sieht auch die
Verlängerung der bisher schon geltenden Mietpreisbremse auf weitere fünf
Jahre vor.
Die Mietpreisbremse ermöglicht den Bundesländern, Gebiete mit angespanntem
Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die Miete dann bei einer Neuvermietung
nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen
darf. War die Vormiete schon sehr hoch, gilt die [2][Mietpreisbremse]
allerdings nicht. Neubauten sind ausgenommen.
Das Gesetz wurde 2015 eingeführt, war auf fünf Jahre befristet, wurde schon
einmal [3][verschärft] und wäre ausgelaufen, hätte der Bundestag die
Regelung nicht am Freitag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen bis zum
Jahre 2025 verlängert.
Bisher erhalten neue MieterInnen, die mehr zahlen als 10 Prozent über der
ortsüblichen Vergleichsmiete, die überzahlte Summe erst ab dem Zeitpunkt
zurück, ab dem sie dem Vermieter eine sogenannte Rüge erteilt haben. Durch
die neue Regelung können sich MieterInnen Zeit lassen mit der Rüge. Auch
noch 30 Monate nach Vertragsbeginn können sie Rückzahlungsansprüche geltend
machen. RednerInnen von SPD und Union begrüßten dies als Stärkung der
Mieterrechte.
## Die Bremse wirkt
SPD-Fraktionsvize Eva Högl wies daraufhin, dass sich der Anstieg der Mieten
bei Neuvermietungen in den Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gelte,
„verlangsamt“ habe. Dies habe ein [4][Gutachten] des Deutschen Instituts
für Wirtschaftsforschung ergeben.
Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, begrüßte die
Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse. Diese Nachbesserungen
„reichen aber noch nicht aus“, sagte er. Die Mietpreisbremse müsse
bundesweit gelten, also nicht nur in besonders angespannten Gebieten. Auch
müsse die Ausnahme gestrichen werden, dass überhöhte Mieten dann rechtens
sind, wenn bereits die Vormiete weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete
lag.
In der Bundestagsdebatte kam auch der [5][Mietendeckel] in Berlin zur
Sprache, der für den größten Teil der Wohnungen im Bestand jede
Mieterhöhung für fünf Jahre verbietet. Der AfD-Abgeordnete Stefan Brandner
erklärte, mit dem Mietendeckel in Berlin kehre man zu den
„rotsozialistischen Linken und den Nationalsozialisten“ zurück. Auch im
Nationalsozialismus und in der DDR seien die Mieten eingefroren und
staatlich begrenzt worden.
14 Feb 2020
## LINKS
[1] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915824.pdf
[2] /Diskussion-um-steigende-Mieten/!5201607/
[3] /Mietpreisbremse-wird-verschaerft/!5530848/
[4] https://www.diw.de/de/diw_01.c.603007.de/projekte/evaluierung_der_wirksamke…
[5] https://www.berliner-mieterverein.de/mietendeckel.htm
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
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