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# taz.de -- EU-Grenzpolitik: Keine Rechte für Flüchtlinge
> Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte billigt Pushbacks von
> afrikanischen Flüchtlingen. Damit nimmt es ihnen viele Rechte.
Bild: Das Überwinden von Zäunen in Melilla verschafft Geflüchteten keinen Zu…
Flüchtlinge, die in großer Zahl am falschen Ort und mit Gewalt versuchen,
auf spanisches Gebiet zu gelangen, können ohne Prüfung möglicher
Fluchtgründe sofort wieder abgeschoben werden. Spanien verletzt bei diesen
sogenannten Pushbacks nicht das Verbot der ungeprüften Kollektivausweisung.
Das entschied jetzt einstimmig die 17-köpfige Große Kammer des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Sie korrigierte damit das ebenfalls
einstimmige Urteil der siebenköpfigen Kammer des Gerichtshofs, die 2017 zum
gegenteiligen Schluss gekommen war.
Im August 2014 versuchten rund 500 überwiegend afrikanische Flüchtlinge die
Zäune der spanischen Enklave Melilla in Nordafrika zu stürmen. Rund 75 von
ihnen gelangten schließlich bis zum innersten von drei bis zu 6 Meter hohen
Zäunen. Sie wurden von der Polizei von diesen Zäunen heruntergeholt und
ohne Prüfung der Identität oder einer näheren Anhörung sofort zurück nach
Marokko eskortiert.
Zwei der Betroffenen – einer aus Mali, der andere aus der Elfenbeinküste –
klagten daraufhin gegen die sofortige, prüfungslose Abschiebung. Sie wurden
bei dieser strategischen Klage vom European Center for Constitutional and
Human Rights (ECCHR) in Berlin unterstützt.
## Keine Garantie von Rechtsmitteln
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied nun, dass sich
Ausländer, die kollektiv und mit Gewalt versuchen, sich Zugang nach Europa
zu verschaffen, weder auf das Verbot der Kollektivausweisung berufen können
noch auf die Garantie von Rechtsmitteln.
Spanien habe genügend legale Zugänge zu einem Asylverfahren angeboten. So
hätten die Männer an einem Grenzpunkt ebenso einen Antrag stellen können
wie etwa in einem 13 Kilometer entfernten Konsulat. Außerdem hätten sie
Arbeitsvisa beantragen können, hieß es weiter. Die Männer hätten dem
Gerichtshof zufolge nicht nachgewiesen, dass sie dies versucht hätten. In
der Verhandlung hatten die Anwälte der Männer dann argumentiert, dass die
marokkanische Polizei dunkelhäutige Männer gar nicht zum Grenzposten
durchlasse. Der Gerichtshof betonte in diesem Verfahren, dass das Verhalten
der marokkanischen Polizei nicht Spanien zuzurechnen sei.
Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and
Human Rights, hält das Urteil für eine „ganz schlimme Entscheidung“. Kale…
zufolge, ignoriere das Urteil die Realität an Europas Grenzen, vor allem
die Situation für subsaharische Flüchtlinge an der Grenze von Marokko und
Spanien.
Organisierte Anstürme auf Zäune von Flüchtlingen – wie sie in Melilla
mehrfach im Jahr stattfanden – werden mit dieser Entscheidung tatsächlich
sinnlos, da sie keinen Zugang zu einem Asylverfahren in Europa mehr
verschaffen. Allerdings muss Spanien nun beweisen, dass es tatsächlich
legale Zugänge für Schutzbedürftige gibt und diese auch genutzt werden
können.
13 Feb 2020
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Melilla
Afrikanische Flüchtende
Asylverfahren
Spanien
Schwerpunkt Flucht
EU-Flüchtlingspolitik
Reiseland Spanien
Schwerpunkt Flucht
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