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# taz.de -- Urteil zur „Judensau“ in Wittenberg: Auf die Absicht kommt es an
> Die antisemitische Schmähplastik darf an der Wittenberger Kirche bleiben.
> Sie ist nicht beleidigend, weil sie in ein Gedenkkonzept eingebettet ist.
Bild: Sau des Anstoßes in Wittenberg
Die „Judensau“ bleibt. Die [1][antisemitische Schmähplastik aus dem 13.
Jahrhundert] kann an der Wittenberger Stadtkirche sichtbar bleiben, weil
sie in ein Gedenkkonzept mit einer Bodenplatte und einer Informationsstele
eingebunden ist. Das entschied am Dienstagnachmittag das Oberlandesgericht
Naumburg, das oberste Gericht des Landes Sachsen-Anhalt. Es liege keine
Beleidigung der in Deutschland lebenden Juden durch die Wittenberger
Kirchengemeinde vor.
Das Urteil überzeugt. Die evangelische Kirchengemeinde wollte bei ihrer
[2][Entscheidung, die Schmähplastik zu belassen], eben nicht Juden
verächtlich machen – und hat das auch nicht billigend in Kauf genommen.
Vielmehr wollte sich die Kirchengemeinde der eigenen Geschichte stellen:
Der historische christliche Antisemitismus sollte sichtbar bleiben, gerade
auch an der Wittenberger Kirche Luthers, der selbst ein übler Antisemit
war.
Ob die konkrete Auseinandersetzung in der Lutherstadt Wittenberg geglückt
ist, steht auf einem anderen Blatt. Die Bewertung von Gedenkkonzepten
sollte aber der gesellschaftlichen Diskussion überlassen bleiben und nicht
durch Gerichte entschieden werden. Die Kritik an der umständlichen
Distanzierung der Wittenberger Christen ist ein Fall fürs Feuilleton und
seine Debatten, nicht für juristische Unterlassungsklagen.
[3][„Eine Beleidigung bleibt eine Beleidigung, ob man sie kommentiert oder
nicht“], sagte Landesbischof Friedrich Kramer im Vorjahr. Das klingt gut,
ist aber kurzschlüssig. Denn dann wäre es sogar verboten, die
Judensauplastik – pädagogisch aufbereitet – in einem Museum zu zeigen. Und
genau das hatte der Kläger des Naumburger Verfahrens – ein konvertierter
Bonner Jude – ja gefordert.
Zu Recht kommt es also immer auf die Absicht und den Kontext an. Deshalb
ist auch das durchgestrichene und zertretene Hakenkreuz als Symbol der
Antifa-Bewegung durchaus erlaubt – obwohl das Zeigen von NS-Symbolen an
sich strafbar ist. Nazis können deshalb weder das durchgestrichene
Hakenkreuz noch die Judensau für ihre Zwecke nutzen.
4 Feb 2020
## LINKS
[1] /Prozess-gegen-Judenhass-Symbol-an-Kirche/!5654859
[2] /Antisemitisches-Relief/!5658647
[3] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-naumburg-verhandlung-judensau-…
## AUTOREN
Christian Rath
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