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# taz.de -- Nach dem Urteil von Naumburg: Beleidigend für jüdische Betrachter
> Das „Judensau“-Urteil mag juristisch korrekt sein. Dennoch darf
> mittelalterlicher Judenhass nicht länger in der Öffentlichkeit verbreitet
> werden.
Bild: Das Oberlandesgericht Naumburg wies die Berufungsklage des Klägers zurü…
Es gibt Prozesse, die verliert man. Doch in Wahrheit hat man das Verfahren
gewonnen. Die juristische Auseinandersetzung um ein antisemitisches Relief
an Martin Luthers Stadtkirche in Wittenberg ist so ein Fall. Natürlich ist
der Kläger mit dem Urteil, nach dem das als „Judensau“ bezeichnete Relief
[1][an der Fassade der Kirche belassen werden kann], nicht einverstanden.
Er wird in Revision gehen und versuchen dabei zu erreichen, dass die Justiz
die Kirchengemeinde doch noch dazu zwingt, das Schmähwerk abzuhängen.
Tatsächlich hat der Prozess eine überfällige gesellschaftliche Debatte über
judenfeindliche Darstellungen in und an christlichen Gotteshäusern
ausgelöst. Diejenigen, die die Auffassung vertreten, dass solche Reliefs
und Bilder zum historischen Erbe gehören und deshalb ohne Weiteres weiter
gezeigt werden dürften, befinden sich in der Defensive. Es ist in der Tat
nicht einsichtig, warum solche Judenhass versprühenden Werke in der
Öffentlichkeit gezeigt werden dürfen.
Der Verweis darauf, dass diese durch einen distanzierenden Erklärtext zu
einer Art Mahnmal werden, zieht nicht. Denn anders als in einem Museum
gezeigte Hakenkreuze sind die Darstellungen an Kirchenwänden für jedermann
in der Öffentlichkeit sichtbar. Sie künden nicht nur von den
antisemitischen Traditionen der Kirchengeschichte, sondern verbreiten diese
Auffassung an jeden Passanten weiter.
Ob sie Neonazis zu antisemitischen Handlungen motivieren, spielt dabei
keine Rolle – wahrscheinlich ist das nicht der Fall. Und, ob von den
heutigen Verantwortlichen nun gewollt oder nicht, diese judenfeindlichen
Machwerke wirken auf jüdische Betrachter beleidigend.
Das Naumburger Urteil, das die öffentliche Darstellung der Wittenberger
„Judensau“ weiterhin erlaubt, mag juristisch korrekt sein. Aber eigentlich
ist dieser Fall kein Thema für die Justiz. Es liegt an den
gesellschaftlichen Akteuren, hier endlich dafür zu sorgen, dass
mittelalterlicher Judenhass nicht länger in der Öffentlichkeit verbreitet
werden darf. Immerhin: Wir sind auf dem Weg in diese Richtung.
5 Feb 2020
## LINKS
[1] /Antisemitismus-in-der-Kirche/!5662019
## AUTOREN
Klaus Hillenbrand
## TAGS
Antisemitismus
Kirche
Mittelalter
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Schwerpunkt Libyenkrieg
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Sogenannte „Judensau“ an Stadtkirche: Zur Not bis nach Straßburg
Der Kläger im Verfahren um ein antisemitisches Relief in Wittenberg gibt
nicht auf: In der taz kündigt er Revision vor dem Bundesgerichtshof an.
Urteil zur „Judensau“ in Wittenberg: Auf die Absicht kommt es an
Die antisemitische Schmähplastik darf an der Wittenberger Kirche bleiben.
Sie ist nicht beleidigend, weil sie in ein Gedenkkonzept eingebettet ist.
Antisemitismus in der Kirche: „Judensau“ darf hängen bleiben
Das Oberlandesgericht Naumburg urteilt, dass die mittelalterliche
Darstellung an der Wittenberger Stadtkirche keine Beleidigung darstellt.
Antisemitisches Relief: Im Zweifel für die Sau?
Vor Gericht ist man sich einig: Die Plastik an der Kirche von Wittenberg
ist antisemitisch. Trotzdem wird das Schmähwerk vermutlich nicht entfernt.
Schüsse, Glyphosat und rassistische Mails: Zu viel von allem
Zu viel Gift im Honig, zu viele faule Ausreden nach Hass-Botschaften, zu
viele antisemitische Sandsteinreliefs, zu viele Angriffe auf Büros.
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