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# taz.de -- Gesetzentwurf zur Grundrente: Nur noch 33 Jahre
> Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) legt einen Gesetzentwurf zur
> Grundrente vor. Der Zugang wurde etwas erleichtert.
Bild: Die Grundrente kommt – aber für wen?
Berlin taz | Nun liegt er vor, der [1][Gesetzentwurf] zur Grundrente aus
dem Hause von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die Aufstockung
für Minirenten soll es jetzt schon ab 33 Jahren Beitragszeit geben. Zuvor
war von 35 Jahren Beitragszeit als Voraussetzung die Rede gewesen.
„Der Gesetzentwurf verstößt gegen die in der Koalition getroffenen
Vereinbarungen“ rügte der CDU-Rentenexperte Christoph Ploß im Gespräch mit
der Funke-Mediengruppe, „es gibt keine solide Gegenfinanzierung und keine
umfassende Einkommensprüfung“. Der Gesetzentwurf wurde an die anderen
Ministerien zur Ressortabstimmung verschickt. Geht er durchs Kabinett, ist
der Weg zur Abstimmung im Bundestag frei. Die Grundrente soll Anfang 2021
in Kraft treten.
Der Rentenaufschlag soll NiedrigverdienerInnen zugute kommen, die
mindestens 33 Jahre an Beitragszeiten aufweisen können, wobei
Erziehungszeiten und Pflegezeiten teilweise mitzählen. Ab 33 Jahren an
Versicherungszeiten werden die Beiträge ein wenig, ab 35 Jahren dann etwas
stärker aufgestockt bis zu einem Höchstbetrag. Sozialverbände wie der
Paritätische Gesamtverband hatten gefordert, schon 30 Jahre als
Vorbeitragszeiten zu akzeptieren.
## Minijobber bleiben außen vor
Als Voraussetzung müssen die NiedrigverdienerInnen ein Bruttoeinkommen von
derzeit 972 Euro im Schnitt pro Monat aufweisen, das sind 30 Prozent des
Durchschnittseinkommens. MinijobberInnen oder KleinstverdienerInnen
erwerben somit keinen Anspruch auf den Aufschlag im Alter.
Aufgestockt wird aber nur bis zu einer Gesamthöhe von 925 Euro Rente für 35
Jahre Beitragszeit (heutige Werte), wobei der Aufstockungsbetrag noch
einmal um 12,5 Prozent reduziert wird..
Insgesamt werden 1,4 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren,
davon gut 70 Prozent Frauen. Laut Entwurf werden voraussichtlich rund sechs
Prozent der Versichertenrenten aufgestockt. Die Kosten der Grundrente
sollen im Einführungsjahr 2021 rund 1,4 Milliarden Euro betragen. Die
Grundrente soll „vollständig aus Steuermitteln“ finanziert werden, heißt …
im Entwurf.
## RentnerInnen in „wilder Ehe“ im Vorteil
Es findet eine Einkommensprüfung der potentiellen GrundrentenbezieherInnen
statt, durch einen automatisierten Datenabgleich zwischen Steuerbehörden
und Rentenkassen. Dabei gilt ein Einkommensfreibetrag in Höhe von monatlich
1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Eheleute, heißt es im
Gesetzentwurf. Was an den Einkommen darüber liegt, wird anteilig auf die
Grundrente angerechnet.
Dies bedeutet, dass zum Beispiel eine Ehefrau, deren Mann eine höhere Rente
erhält oder die sonstige Alterseinkommen hat, keinen Aufschlag bekommt. Die
Vermögenssituation der SeniorInnen wird nicht überprüft.
Der Entwurf Heils weise „erhebliche Mängel auf“ und bedürfe „einer
gründlichen Überarbeitung“, zitierte das Handelsblatt den
CSU-Wirtschaftspolitiker Hans Michelbach. Kritik gebe es daran, dass Heil
bei der geplanten Einkommensprüfung pauschal versteuerte Kapitalerträge
nicht berücksichtigen wolle.
Unionspolitiker beanstandeten, dass bei unverheirateten Paaren mit
gemeinsamer Haushaltsführung das Partnereinkommen nicht ermittelt werden
könne. Dies verschaffe diesen einen Vorteil gegenüber Ehepaaren, was gegen
den im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz der Ehe verstoße.
„Es zeigt sich, dass der Gesetzentwurf von Herrn Heil viele Bedingungen
nicht erfüllt“, sagte der CDU-Wirtschaftspolitiker Carsten Linnemann der
Bild-Zeitung. Zudem sei die Finanzierung der Grundrente weiter unklar. Heil
will dazu Mittel aus der geplanten Finanztransaktionsteuer heranziehen,
deren Einführung aber noch offen ist. (mit epd/afp).
17 Jan 2020
## LINKS
[1] https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/gesetz-zur-einfuehrung-der-grundrent…
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Grundrente
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