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# taz.de -- Prozess wegen „Nazi“: Das andere N-Wort
> In Syke steht jemand vor Gericht, weil er einen AfD-Politiker als „Nazi“
> bezeichnet haben soll. Fakt oder Beleidigung?
Bild: Nicht dass sich noch jemand beleidigt fühlt!
Hamburg taz | John Wayne kann sich nicht mehr wehren, Franz-Josef Strauß
auch nicht: Beide sind lange tot. Aber der [1][Cowboy- und
Soldatendarsteller] und [2][der Berufsbayer] haben noch etwas gemeinsam:
Beide sind schon als Nazis bezeichnet worden. Womit sie zwar auch nicht die
ersten waren, denen das passiert ist. Aber prominente Beispiele sind sie
geworden für die graue Vorzeit eines Phänomens, das dann mit dem Internet
erst so richtig populär wurde – ziemlich bald, nachdem es überhaupt
losgegangen war mit dessen privater Nutzung.
1990 formulierte der Anwalt und Autor Mike Godwin, [3][was dann als
„Godwin’s Law“ Bekanntheit erlangte]: Bei jeder Online-Diskussion ist es
nur eine Frage der Zeit, bis irgendwer irgendwem einen Nazi-Vergleich um
die Ohren haut. Wie gesagt: Als Godwin das formulierte, gab es weder
Twitter noch Online-Kommentarspalten noch die AfD.
Ob [4][Frank Magnitz] sich gern mit Franz-Josef Strauß vergleicht? Oder
doch noch eine wenig lieber mit John Wayne? In Syke beschäftigt sich am
kommenden Dienstag jedenfalls [5][das Amtsgericht] mit dem Bremer
AfD-Politiker; genauer damit, dass der als „Nazi“ bezeichnet worden sei –
und das eine Beleidigung darstelle. Nach Auskunft der Verteidigung erkennt
die anklagende Staatsanwaltschaft Verden sogar eine „Formalbeleidigung“,
und das ist der Knackpunkt.
Darunter verstehen Jurist*innen nämlich eine Äußerung so schwerwiegend,
so sehr die Ehre verletzend, dass nicht mal mehr die grundgesetzliche
Meinungsfreiheit sie noch schützt. Dass Jurist*innen diese Konstruktion
besonders gern bemühen, wenn es um Ihresgleichen geht, ja: um sie selbst:
Das ist natürlich nur ein unbestätigtes Gerücht.
Wegen dieser besonderen Schwere [6][verlangt aber etwa das
Bundesverfassungsgericht] für den Vorwurf der Formalbeleidigungen – wie
auch den der Schmähkritik – „strenge Maßstäbe anzuwenden“. Ob die Verd…
Anklage das getan hat oder das Gericht sie vom Hof jagt, streng bildlich
gesprochen? Müssen wir künftig Zurückhaltung üben, wenn wir über
verurteilte Holocaustleugner sprechen – oder gleich über, ahem, Hitler?
18 Jan 2020
## LINKS
[1] https://www.youtube.com/watch?v=t8LhosLmWGo
[2] https://www.youtube.com/watch?v=GQLsIl3Cjc4
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Godwin%E2%80%99s_law
[4] /!5616609
[5] https://amtsgericht-syke.niedersachsen.de/startseite/
[6] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20…
## AUTOREN
Alexander Diehl
## TAGS
AfD Bremen
Rechtspopulismus
Justiz
Meinungsfreiheit
Schwerpunkt Antifa
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Polizei
Slime
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