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# taz.de -- Neue Züge in Schleswig-Holstein: Für Rollis untauglich
> Der Behinderten-Verband kritisiert, dass die 220 Millionen Euro teuren
> neuen Züge im schleswig-holsteinischen Nahverkehr nicht barrierefrei
> sind.
Bild: Hindernis Rampe: Wenn der Neigungswinkel zu steil ausfällt, haben Mensch…
Neumünster taz | Steile Rampen, wenig Raum zum Rangieren: Menschen mit
Behinderungen in Schleswig-Holstein kritisieren die Verkehrsgesellschaft
„Nah.SH“. Die hat für rund 220 Millionen Euro neue doppelstöckige Züge
bestellt. Doch laut den Kritiker*innen seien die für Menschen, die auf
einen Rollstuhl angewiesen sind, kaum benutzbar. Nun wird nach technischen
Lösungen gesucht, um die Züge barrierefrei zu machen. Bei Nah.SH herrscht
„nur gedämpfter Optimismus“.
„Bisher dachte ich, der französische TGV ist der schlimmste Zug für
Rollstuhlfahrer, aber dies hier toppt ihn“, sagt Heike Witsch. Die
79-jährige Schleswig-Holsteinerin, die seit 45 Jahren im Rollstuhl sitzt,
ist Expertin für Bahnrecht beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter
(BSK). Ihre Kritik richtet sich gegen das Zugmodell „KISS“, das ab 2022
zwischen Lübeck und Hamburg fahren soll. 18 Doppelstock-Züge hat Nah.SH bei
der Firma Stadler bestellt.
Das Jahr 2022 hat für Behindertenrechtsvertreter*innen eine besondere
Bedeutung: Laut der UN-Behindertenrechtskonvention soll es ab diesem
Zeitpunkt möglich sein, dass Menschen mit Behinderungen öffentliche
Verkehrsmittel eigenständig benutzen können, sagt Matthias Krasá,
Landesvertreter des BSK für Schleswig-Holstein. Ebendas gehe bei dem
KISS-Wagen aber nicht.
Das Problem: Die meisten Bahnsteige im Land haben eine Höhe von 76
Zentimetern über der Schiene. Gleichzeitig sind Doppelstock-Züge nach oben
in ihrer Höhe begrenzt, damit sie keine Oberleitungen rammen. Daher liegt
die untere Ebene unter der Bahnsteighöhe, nämlich bei 55 Zentimetern. Der
Unterschied von 21 Zentimetern soll bei den KISS-Wagen mit einer Rampe
bewältigt werden. Deren Steigungswinkel liegt jedoch bei 15 Prozent – zu
steil für viele Rollstühle, aber auch für viele Fußgänger*innen, sagt Heike
Witsch. „Wenn eine Mutter mit Wagen schnell darüber fährt, merkt sie
irgendwann, dass das Kind in der Luft schwebt.“ Auch wer blind,
sehbehindert oder gangunsicher sei, sei gefährdet. Im Inneren des Zuges
lägen weitere Rampen vor den Rollstuhlplätzen. Und den Rollstuhl aus
eigener Kraft zu drehen, sei auf dem engen Platz zwischen Tür und Treppen
nicht möglich.
Dieser Raum sei auch nicht als Wendeplatz gedacht, sagt Dennis Fiedel,
Sprecher von Nah.SH und fügt gleich hinzu: „Das ist aber zweitrangig.“ Denn
es sei „keine schöne Situation“ und „nicht trivial“.
Rechtlich sei aber alles in Ordnung, meint Fiedel: „Die EU-weit geltende
Norm ist berücksichtigt. Nur stellt man bisweilen fest, dass die
Mindestanforderungen nicht für alle Menschen ausreichend sind.“
Dirk Mitzloff, Stellvertreter des Landesbeauftragten für Menschen mit
Behinderung in Schleswig-Holstein, bestätigt das: „Grundlegende Richtlinien
auf EU-Ebene lassen leider die Auslegung zu, solche Rampen zu verwenden und
dennoch als barrierefrei zu gelten.“ Der Landesbeauftragte Ulrich Hase
hielte die „vorliegende Lösung jedoch für ungünstig“. Noch in dieser Woc…
will Hase sich mit Vertreter*innen von Nah.SH treffen, um eine Lösung zu
finden.
Bahnexpertin Witsch kann sich einiges vorstellen: Etwa dass in die Reihe
der Doppelstockwagen ein Waggon mit einer Ebene eingeschoben wird, der dann
leichter zu befahren sei. Oder dass statt der Rampen eine elektrische
Hebevorrichtung den Höhenunterschied bewältigt. „Es kann doch nicht sein,
dass die Politik den Verkehr mehr in Richtung Bahn steuern will, und
ausgerechnet wir sitzen dann wieder im Taxi“, sagt die ehemalige Lehrerin.
Auch Stadler-Sprecherin Silja Kollner verweist darauf, dass die jetzt
bestellten Züge den Normen entsprechen. Dennoch werde über Lösungen
nachgedacht. Geplant ist bereits, die Rampe zu den Toiletten abzusenken.
Alles andere müsse Nah.SH entscheiden: „Jede Änderung kostet Geld und
Zeit.“
Für Matthias Krasá vom BSK ist das kein Argument: „Die Züge sollen 30 Jahre
fahren, da kann die Zeitschiene nicht so wichtig sein.“ Laut der
Behindertenrechtskonvention hätten die Behindertenverbände von Anfang an
mitreden müssen. „Da das unterblieben ist, sollte die Ausschreibung wegen
Formfehlern komplett wiederholt werden.“
19 Nov 2019
## AUTOREN
Esther Geißlinger
## TAGS
Blinde Menschen
Barrierefreiheit
UN-Behindertenrechtskonvention
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