| # taz.de -- Entscheidung zu langjährigen Haftstrafen: Es gibt einen Anspruch a… | |
| > Auch Häftlinge mit langen Haftstrafen müssen „ausgeführt“ werden, um | |
| > resozialisierungsfähig zu sein. Das entschied das | |
| > Bundesverfassungsgericht. | |
| Bild: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe | |
| Karlsruhe taz | Häftlinge mit langen Freiheitsstrafen haben grundsätzlich | |
| Anspruch auf „Ausführungen“, damit sie „lebenstüchtig“ bleiben. Daran | |
| erinnerte jetzt das Bundesverfassungsgericht in mehreren Fällen. | |
| Haftanstalten müssen es also in der Regel ermöglichen, dass | |
| Langzeitgefangene das Gefängnis gelegentlich unter Aufsicht von | |
| Vollzugsbeamten verlassen. | |
| Den Karlsruher Richtern lagen mehrere Verfassungsbeschwerden von | |
| Strafgefangenen vor, die lange Haftstrafen verbüßen. Ihre Anträge auf | |
| Ausführung waren abgelehnt worden. Im Kern stellten die zuständigen | |
| Landgerichte in Bielefeld, Koblenz und Osnabrück jeweils darauf ab, dass es | |
| bei den Häftlingen noch keine Anzeichen für Vollzugsschäden gebe. | |
| Das Bundesverfassungsgericht hob die Landgerichtsentscheidungen allesamt | |
| auf. Die Lebenstüchtigkeit von Gefangenen müsse generell erhalten werden, | |
| nicht erst, wenn es Anzeichen für ihren Verlust gebe. Dies folge aus dem | |
| Grundrecht auf Resozialisierung, das das Bundesverfassungsgericht bereits | |
| 1973 aus der Menschenwürde abgeleitet hat. | |
| Diese Maßstäbe gelten auch bei Gefangenen mit Fluchtgefahr. Die Haftanstalt | |
| müsse dann eben genügend Vollzugsbeamte einsetzen, so die | |
| Verfassungsrichter. In begründeten Fällen könne eine Ausführung aber auch | |
| abgelehnt werden. | |
| Wenn die Gefängnisse den richtigen Maßstab anwenden, räumt ihnen das | |
| Bundesverfassungsgericht einen „Beurteilungsspielraum“ ein. Es will dann | |
| nur noch die willkürliche Ablehnung von Ausführungen korrigieren. | |
| 18 Oct 2019 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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