# taz.de -- Entscheidung zu langjährigen Haftstrafen: Es gibt einen Anspruch a… | |
> Auch Häftlinge mit langen Haftstrafen müssen „ausgeführt“ werden, um | |
> resozialisierungsfähig zu sein. Das entschied das | |
> Bundesverfassungsgericht. | |
Bild: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe | |
Karlsruhe taz | Häftlinge mit langen Freiheitsstrafen haben grundsätzlich | |
Anspruch auf „Ausführungen“, damit sie „lebenstüchtig“ bleiben. Daran | |
erinnerte jetzt das Bundesverfassungsgericht in mehreren Fällen. | |
Haftanstalten müssen es also in der Regel ermöglichen, dass | |
Langzeitgefangene das Gefängnis gelegentlich unter Aufsicht von | |
Vollzugsbeamten verlassen. | |
Den Karlsruher Richtern lagen mehrere Verfassungsbeschwerden von | |
Strafgefangenen vor, die lange Haftstrafen verbüßen. Ihre Anträge auf | |
Ausführung waren abgelehnt worden. Im Kern stellten die zuständigen | |
Landgerichte in Bielefeld, Koblenz und Osnabrück jeweils darauf ab, dass es | |
bei den Häftlingen noch keine Anzeichen für Vollzugsschäden gebe. | |
Das Bundesverfassungsgericht hob die Landgerichtsentscheidungen allesamt | |
auf. Die Lebenstüchtigkeit von Gefangenen müsse generell erhalten werden, | |
nicht erst, wenn es Anzeichen für ihren Verlust gebe. Dies folge aus dem | |
Grundrecht auf Resozialisierung, das das Bundesverfassungsgericht bereits | |
1973 aus der Menschenwürde abgeleitet hat. | |
Diese Maßstäbe gelten auch bei Gefangenen mit Fluchtgefahr. Die Haftanstalt | |
müsse dann eben genügend Vollzugsbeamte einsetzen, so die | |
Verfassungsrichter. In begründeten Fällen könne eine Ausführung aber auch | |
abgelehnt werden. | |
Wenn die Gefängnisse den richtigen Maßstab anwenden, räumt ihnen das | |
Bundesverfassungsgericht einen „Beurteilungsspielraum“ ein. Es will dann | |
nur noch die willkürliche Ablehnung von Ausführungen korrigieren. | |
18 Oct 2019 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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