| # taz.de -- Kommentar Recht auf Vergessenwerden: Auf Google kommt es an | |
| > Verurteilte Mörder haben keinen Anspruch, dass ihre Namen in digitalen | |
| > Medienarchiven gelöscht werden müssen. Das ist gut so. | |
| Bild: Wer anonym bleiben will, sollte das am besten mit Google regeln | |
| Die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten ist eine | |
| der spannendsten Fragen im Medien- und Verfassungsrecht. Der Europäische | |
| Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich nun scheinbar [1][ganz auf | |
| die Seite der Medien geschlagen]. Zwei verurteilte Mörder haben keinen | |
| Anspruch, dass ihre Namen in digitalen Medienarchiven aus alten Artikeln | |
| gelöscht werden müssen. | |
| Dabei hat der EGMR die Debatte über diese Frage nicht für immer und nicht | |
| für ganz Europa geklärt. Denn er hat nur geprüft, ob die aktuelle | |
| Rechtslage in Deutschland mit den europäischen Menschenrechten vereinbar | |
| ist. Ein entsprechendes Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs wurde nun | |
| akzeptiert und nicht beanstandet. Die Straßburger Richter sagten aber | |
| nicht, dass dies die einzige rechtlich vertretbare Lösung sei. | |
| In Deutschland ist die rechtliche Diskussion auch noch nicht zu Ende. In | |
| einem anderen Fall („Apollonia-Mord“) will das Bundesverfassungsgericht in | |
| Karlsruhe noch in diesem Jahr eine eigene gründliche Prüfung vornehmen. So | |
| könnte es durchaus noch zu einem Anspruch auf Korrektur von Pressearchiven | |
| kommen. | |
| Interessant ist am Straßburger Urteil vor allem der Hinweis auf die | |
| Möglichkeit, sich an Google und andere Suchmaschinenbetreiber zu wenden. Es | |
| wäre für die Resozialisierung von Straftätern ja schon viel gewonnen, wenn | |
| bei der Suche nach ihrem Namen keine Artikel über ihre einstigen Verbrechen | |
| mehr gefunden werden. Soweit es sich nicht um politisch relevante Taten | |
| handelt, bestehen auch gute Aussichten, dass die Suchmaschine Google solche | |
| Artikel auf Antrag nicht mehr auflistet. | |
| Wenn die Google-Lösung angemessen funktioniert, muss nicht auch noch die | |
| Quelle, also der ursprüngliche Artikel, korrigiert werden. Die Information | |
| bliebe für vertiefte Recherchen zum Ereignis dann im jeweiligen | |
| Medienarchiv verfügbar. Unter dem Strich wäre das ein kluger Ausgleich | |
| zwischen Persönlichkeitsrechten und Pressefreiheit. | |
| 29 Jun 2018 | |
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| [1] /Urteil-Persoenlichkeitsschutz-von-Moerdern/!5513949 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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