| # taz.de -- Nachwirkungen Blockupy-Proteste: Plastikfolie als Schutzwaffe? | |
| > Ein Aktivist legt Verfassungsbeschwerde gegen Geldstrafe ein. Er war | |
| > verurteilt worden, weil er sich mit Folie gegen Pfefferspray hatte | |
| > schützen wollen. | |
| Bild: Aktivist Benjamin Ruß findet ganz und gar nicht, dass eine Plastikfolie … | |
| Karlsruhe taz | Kann es strafbar sein, auf seine Gesundheit zu achten? Das | |
| fragt sich Benjamin Ruß. Der Münchener Blockupy-Aktivist wurde zu einer | |
| Geldstrafe verurteilt, weil er sich mit einer Plastikfolie vor Pfefferspray | |
| schützen wollte. Die Plastikfolie sei eine verbotene „Schutzwaffe“, | |
| urteilten Strafrichter. Dagegen hat Ruß jetzt eine Verfassungsbeschwerde | |
| eingelegt, die der taz vorliegt. | |
| Konkret ging es um einen Vorfall im März 2015. [1][Damals protestierten | |
| Tausende Linke in Frankfurt am Main gegen die feierliche Eröffnung der | |
| Europäischen Zentralbank (EZB)], die als Symbol für Austeritätspolitik | |
| kritisiert wurde. Es kam zu Ausschreitungen, dabei setzte die Polizei unter | |
| anderem Pfefferspray ein. | |
| Als die Polizei anschließend ihre Videoaufnahmen auswertete, fiel ihr ein | |
| junger Mann mit einer roten Jacke auf, der zeitweise eine Plastikfolie vor | |
| dem Gesicht trug. Anhand seiner Jacke wurde er schnell als Benjamin Ruß aus | |
| München identifiziert, denn 2015 [2][agierte er auch als Pressesprecher] | |
| der [3][Proteste gegen den G7-Gipfel im bayerischen Elmau]. | |
| Plastikfolien, wie Ruß sie trug, waren am Vorabend der EZB-Proteste | |
| hundertfach an Aktivisten verteilt worden. Es handelte sich um | |
| durchgeschnittene transparente Overheadfolien in DIN-A5-Größe mit einer | |
| Dicke von etwa 3 Millimetern. Sie konnten mit einem Band am Kopf befestigt | |
| werden und sollten die Augen gegen Pfeffersprayeinsätze schützen. | |
| Nach Ansicht von Frankfurter Strafrichtern war dies jedoch ein Verstoß | |
| gegen das Schutzwaffenverbot. Ruß wurde im Mai 2017 vom Amtsgericht | |
| Frankfurt zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Frankfurter Landgericht | |
| bestätigte dies im März 2019. Ruß musste 300 Euro bezahlen (30 Tagessätze). | |
| Das Schutzwaffenverbot wurde 1985 gemeinsam mit dem Vermummungsverbot ins | |
| Versammlungsgesetz eingeführt. Seitdem ist es verboten, bei Versammlungen | |
| unter freiem Himmel „Schutzwaffen“ mit sich zu führen, die Maßnahmen der | |
| Polizei abwehren sollen. | |
| Gemeint sind zum Beispiel Panzerungen an der Kleidung, Schutzschilde oder | |
| Helme. Solche Ausrüstungen dokumentierten „aufgrund ihres martialischen | |
| Erscheinungsbildes eine offenkundige Gewaltbereitschaft“, so damals der | |
| Gesetzgeber. Schutzwaffen übten zudem eine „aggressionsstimulierende | |
| Wirkung“ aus. | |
| ## Weder martialisch noch aggressionsstimulierend | |
| Davon ausgehend könne eine Plastikfolie nicht als Schutzwaffe behandelt | |
| werden, kritisiert Ruß in seiner Verfassungsbeschwerde. Sie wirke weder | |
| martialisch noch aggressionsstimulierend. Sie sei auch nicht dazu da, den | |
| Träger für körperliche Auseinandersetzungen mit der Polizei zu ertüchtigen. | |
| Vielmehr solle die Folie nur seine eigene Gesundheit schützen. Er habe den | |
| ganzen Tag nur friedlich demonstriert, das zeigten auch die Polizeivideos. | |
| Ruß beruft sich auch auf eine Polizistin, die beim Landgericht ausgesagt | |
| hatte. Danach solle mit Pfefferspray nur auf den Brustbereich gezielt | |
| werden. Gereizt werden sollten die Atemwege und nicht die Augen. Daraus | |
| schloss Ruß: „Wenn ich meine Augen gegen Pfefferspray schütze, schütze ich | |
| sie nur gegen die illegale Anwendung in die Augen sowie gegen die | |
| Streuwirkung von flächendeckend versprühtem Pfefferspray.“ | |
| Wenn Demonstranten sich nicht gegen den illegalen Einsatz von Reizmitteln | |
| schützen dürften, seien die Demonstrationsfreiheit und das Recht auf | |
| körperliche Unversehrtheit verletzt, heißt es in der Verfassungsbeschwerde, | |
| die von dem Münchener Anwalt Mathes Breuer verfasst wurde. | |
| Der Einsatz von Plastikfolien ist bei Demonstrationen inzwischen zwar | |
| wieder etwas aus der Mode gekommen, aber Ruß findet den Gang nach Karlsruhe | |
| trotzdem praktisch relevant. „Wenn mir das Bundesverfassungsgericht recht | |
| gibt, werde ich meine Augen sofort wieder mit einer Folie schützen“, sagte | |
| er auf Nachfrage. | |
| 1 Oct 2019 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Blockupy-Protest-in-Frankfurt/!5016206/ | |
| [2] /Erste-Proteste-gegen-den-Gipfel/!5202797 | |
| [3] /Bilanz-zum-G-7-Protest/!5203050 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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