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# taz.de -- Verfassungsgericht über Mietpreisbremse: Kein Verstoß gegen das G…
> Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist verfassungsrechtlich nicht zu
> beanstanden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Bild: Das Bundesverfassungsgericht hat keine Einwände gegen die Mietpreisbremse
Freiburg taz | Die [1][Mietpreisbremse] für neue Mietverträge ist nicht
verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am
Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Vor allem
SPD-PolitikerInnen wie Eva Högl freuten sich über die damit erreichte
„Rechtssicherheit“.
Die Mietpreisbremse wurde im März 2015 von der Großen Koalition auf
Bundesebene eingeführt. Sie soll den Anstieg der Miethöhe bei
Neuvermietungen bremsen. Die Landesregierungen können demnach „Gebiete mit
angespannten Wohnungsmärkten“ festlegen. In diesen Gebieten darf die Miete
zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses in der Regel die ortsübliche
Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Ausnahmen gelten unter
anderem für Neubauten.
Die Karlsruher Entscheidung umfasst 40 Seiten und geht auf alle relevanten
Fragen ein. Geprüft wurde vor allem das Grundrecht auf Eigentum. Die
Mietpreisbremse stelle zwar einen Eingriff dar, der aber als „Inhalts- und
Schrankenbestimmung“ gerechtfertigt sei. Die „Verhinderung der
Gentrifizierung“ sei ein „Gemeinwohlbelang“. „Es liegt im öffentlichen
Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger
Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken.“
Die Mietpreisbremse sei hierzu auch geeignet, da sie Preisspitzen auf
angespannten Wohnungsmärkten abschneide und damit die Chancen
einkommensschwacher Mieter verbessere. Außerdem sei die Mietpreisbremse
erforderlich. Zwar gebe es auch andere Mittel, wie die Förderung des
Wohnungsbau und die Ausweitung von Wohngeld. Doch seien die Alternativen
nicht zweifelsfrei gleich wirksam.
Schließlich sei die Mietpreisbremse den Vermietern auch zumutbar, denn sie
könne nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeführt werden. Die
Eigentumsgarantie schütze aber nicht die Erwartung, mit einer Wohnung
höchstmögliche Mieteinkünfte erzielen zu können, so die Richter. Ein
Eingriff in die Substanz des Eigentums liege nicht vor. Den Vermietern
würden keine dauerhaften Verluste zugemutet.
20 Aug 2019
## LINKS
[1] /SPD-und-Union-im-Koalitionsausschuss/!5618772
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Mieten
Mietpreisbremse
Bundesverfassungsgericht
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Mieten Hamburg
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