| # taz.de -- Verfassungsgericht über Mietpreisbremse: Kein Verstoß gegen das G… | |
| > Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist verfassungsrechtlich nicht zu | |
| > beanstanden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. | |
| Bild: Das Bundesverfassungsgericht hat keine Einwände gegen die Mietpreisbremse | |
| Freiburg taz | Die [1][Mietpreisbremse] für neue Mietverträge ist nicht | |
| verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am | |
| Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Vor allem | |
| SPD-PolitikerInnen wie Eva Högl freuten sich über die damit erreichte | |
| „Rechtssicherheit“. | |
| Die Mietpreisbremse wurde im März 2015 von der Großen Koalition auf | |
| Bundesebene eingeführt. Sie soll den Anstieg der Miethöhe bei | |
| Neuvermietungen bremsen. Die Landesregierungen können demnach „Gebiete mit | |
| angespannten Wohnungsmärkten“ festlegen. In diesen Gebieten darf die Miete | |
| zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses in der Regel die ortsübliche | |
| Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Ausnahmen gelten unter | |
| anderem für Neubauten. | |
| Die Karlsruher Entscheidung umfasst 40 Seiten und geht auf alle relevanten | |
| Fragen ein. Geprüft wurde vor allem das Grundrecht auf Eigentum. Die | |
| Mietpreisbremse stelle zwar einen Eingriff dar, der aber als „Inhalts- und | |
| Schrankenbestimmung“ gerechtfertigt sei. Die „Verhinderung der | |
| Gentrifizierung“ sei ein „Gemeinwohlbelang“. „Es liegt im öffentlichen | |
| Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger | |
| Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken.“ | |
| Die Mietpreisbremse sei hierzu auch geeignet, da sie Preisspitzen auf | |
| angespannten Wohnungsmärkten abschneide und damit die Chancen | |
| einkommensschwacher Mieter verbessere. Außerdem sei die Mietpreisbremse | |
| erforderlich. Zwar gebe es auch andere Mittel, wie die Förderung des | |
| Wohnungsbau und die Ausweitung von Wohngeld. Doch seien die Alternativen | |
| nicht zweifelsfrei gleich wirksam. | |
| Schließlich sei die Mietpreisbremse den Vermietern auch zumutbar, denn sie | |
| könne nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeführt werden. Die | |
| Eigentumsgarantie schütze aber nicht die Erwartung, mit einer Wohnung | |
| höchstmögliche Mieteinkünfte erzielen zu können, so die Richter. Ein | |
| Eingriff in die Substanz des Eigentums liege nicht vor. Den Vermietern | |
| würden keine dauerhaften Verluste zugemutet. | |
| 20 Aug 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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