# taz.de -- Verfassungsgericht über Mietpreisbremse: Kein Verstoß gegen das G… | |
> Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist verfassungsrechtlich nicht zu | |
> beanstanden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. | |
Bild: Das Bundesverfassungsgericht hat keine Einwände gegen die Mietpreisbremse | |
Freiburg taz | Die [1][Mietpreisbremse] für neue Mietverträge ist nicht | |
verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am | |
Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Vor allem | |
SPD-PolitikerInnen wie Eva Högl freuten sich über die damit erreichte | |
„Rechtssicherheit“. | |
Die Mietpreisbremse wurde im März 2015 von der Großen Koalition auf | |
Bundesebene eingeführt. Sie soll den Anstieg der Miethöhe bei | |
Neuvermietungen bremsen. Die Landesregierungen können demnach „Gebiete mit | |
angespannten Wohnungsmärkten“ festlegen. In diesen Gebieten darf die Miete | |
zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses in der Regel die ortsübliche | |
Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Ausnahmen gelten unter | |
anderem für Neubauten. | |
Die Karlsruher Entscheidung umfasst 40 Seiten und geht auf alle relevanten | |
Fragen ein. Geprüft wurde vor allem das Grundrecht auf Eigentum. Die | |
Mietpreisbremse stelle zwar einen Eingriff dar, der aber als „Inhalts- und | |
Schrankenbestimmung“ gerechtfertigt sei. Die „Verhinderung der | |
Gentrifizierung“ sei ein „Gemeinwohlbelang“. „Es liegt im öffentlichen | |
Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger | |
Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken.“ | |
Die Mietpreisbremse sei hierzu auch geeignet, da sie Preisspitzen auf | |
angespannten Wohnungsmärkten abschneide und damit die Chancen | |
einkommensschwacher Mieter verbessere. Außerdem sei die Mietpreisbremse | |
erforderlich. Zwar gebe es auch andere Mittel, wie die Förderung des | |
Wohnungsbau und die Ausweitung von Wohngeld. Doch seien die Alternativen | |
nicht zweifelsfrei gleich wirksam. | |
Schließlich sei die Mietpreisbremse den Vermietern auch zumutbar, denn sie | |
könne nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeführt werden. Die | |
Eigentumsgarantie schütze aber nicht die Erwartung, mit einer Wohnung | |
höchstmögliche Mieteinkünfte erzielen zu können, so die Richter. Ein | |
Eingriff in die Substanz des Eigentums liege nicht vor. Den Vermietern | |
würden keine dauerhaften Verluste zugemutet. | |
20 Aug 2019 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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