| # taz.de -- Facebooks Like-Button auf Webseiten: EuGH stärkt Verbraucherdatens… | |
| > Kein heimliches Daten sammeln: Der Europäische Gerichtshof will | |
| > Webseiten, die Facebooks Like-Button verwenden, in die Pflicht nehmen. | |
| Bild: Like-Buttons, aber in harmlos | |
| Wer einen „Like-it“-Button von [1][Facebook] auf seine Internetseite | |
| einbaut, ist selbst dafür verantwortlich und kann die Verantwortung nicht | |
| auf das soziale Netzwerk abschieben. Das hat der Europäische Gerichtshof | |
| (EuGH) in Luxemburg entschieden. Die Folgen für Webseitenbetreiber werden | |
| für viele Diskussionen sorgen. | |
| Der Like-it-Button ermöglicht es Besuchern einer Webseite, die eigenen | |
| Facebook-Freunde wohlwollend auf etwas hinzuweisen, zum Beispiel auf eine | |
| schicke Lederjacke. Für die Webseitenbetreiber bringt der Button daher die | |
| Chance, die eigene Reichweite zu erhöhen. Nicht nur ein einzelner Nutzer | |
| sieht die Lederjacke, sondern vielleicht auch eine Vielzahl von Freunden. | |
| Allerdings ist der Like-it-Button von Facebook so konstruiert, dass eine | |
| Vielzahl von Informationen über die Seitenbesucher an Facebook gesandt | |
| werden. Und zwar nicht erst, wenn jemand den Like-it-Button anklickt, | |
| sondern schon beim bloßen Aufrufen der Seite. Auch User ohne | |
| Facebook-Account sind von diesem Datenfluss betroffen. Welche Daten an | |
| Facebook gehen, wissen nicht einmal Datenschützer genau. | |
| Im konkreten Fall hatte das Online-Mode-Angebot Fashion-id.de, das zur | |
| Düsseldorfer Textilkette Peek & Cloppenburg gehört, den Like-it-Button als | |
| Plug-in auf seiner Webseite eingebaut. In einem Musterprozess verklagte die | |
| Verbraucherzentrale NRW die Modeseite 2015 auf Unterlassung. Der Betrieb | |
| des Like-it-Buttons ohne Einwilligung der Seitenbesucher verstoße gegen die | |
| EU-Datenschutz-Richtlinie. Fashion ID sah sich nicht in der Pflicht – die | |
| Verbraucherzentrale solle sich doch an Facebook wenden. | |
| ## Besser: die Zwei-Klick-Lösung | |
| Der EuGH, der 2017 vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingeschaltet | |
| worden war, stellte nun fest, dass Fashion ID durchaus für den | |
| [2][Datenfluss zu Facebook] verantwortlich sei. Es bestehe eine gemeinsame | |
| Verantwortlichkeit mit Facebook, die unterschiedliche Phasen betreffe. Für | |
| den Abfluss der Nutzerdaten zu Facebook sei Fashion ID verantwortlich. Was | |
| Facebook anschließend mit den Daten mache, müsse Facebook verantworten. | |
| Der Streit geht nun mit vielen offenen Fragen wieder an das OLG Düsseldorf | |
| zurück. Dort muss zum Beispiel geklärt werden, ob eine vorherige | |
| Einwilligung der Nutzer erforderlich ist oder ob Fashion ID ein | |
| berechtigtes Interesse hat, die Daten an Facebook weiterzuleiten. | |
| Auf der sicheren Seite sind Webseitenbetreiber, die eine Zwei-Klick-Lösung | |
| nutzen. Mit dem ersten Klick stimmen die Nutzer zu, dass der Like-it-Button | |
| überhaupt aktiviert wird. Erst mit dem zweiten Klick kann er dann genutzt | |
| werden. | |
| 29 Jul 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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