# taz.de -- ZPS-Leiter ausgeladen: Philipp Ruch reicht Klage ein | |
> Die Bundeszentrale für politische Bildung lud den Leiter vom „Zentrum für | |
> politische Schönheit“ von einem Kongress aus. Der hat nun dagegen | |
> geklagt. | |
Bild: Siehst sich vom Staat stigmatisiert: Philipp Ruch | |
FREIBURG taz | Philipp Ruch, der Leiter des Künstlerkollektivs „Zentrum für | |
politische Schönheit“ (ZPS), sieht sich stigmatisiert. Beim | |
Verwaltungsgericht Köln hat er in dieser Woche gegen seine Ausladung von | |
einem Kongress der Bundeszentrale für politische Bildung geklagt. Die Klage | |
liegt der taz vor. | |
Das ZPS wurde bekannt durch politische Kunst-Happenings wie den Aufbau | |
eines Holocaust-Mahnmals vor dem Haus von AfD-Politiker Björn Höcke. Leiter | |
des Kollektivs ist der deutsch-schweizerische Philosoph Philipp Ruch, der | |
von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) für deren | |
Bundeskongress im März 2019 eingeladen wurde. Konkret sollte er dort an | |
einer Diskussion teilnehmen, die den Titel trug: „Bitte schön aufmucken! | |
Kunst als Politik und politische Bildung“. | |
Doch im Februar 2019, einen Monat vor dem Kongress, wurde Ruch [1][unter | |
Hinweis auf „strafrechtliche Ermittlungen“ wieder ausgeladen]. Gemeint war | |
nicht das inzwischen eingestellte Verfahren der Staatsanwaltschaft Gera | |
[2][wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung], sondern ein Verfahren der | |
Staatsanwaltschaft Chemnitz (das inzwischen bei der Staatsanwaltschaft | |
Berlin geführt wird). Dort ging es um die Aktion „Soko Chemnitz“, bei der | |
das ZPS im Dezember 2018 eine Öffentlichkeitsfahndung nach Chemnitzer Nazis | |
vorgetäuscht hatte. Die Ausladung erfolgte durch die bpb, aber auf Weisung | |
des Innenministeriums. | |
Als die Ausladung bekannt wurde, gab es kritische Nachfragen an die | |
Bundesregierung. Die Sprecherin von Innenminister Seehofer soll dabei | |
gesagt haben, dass eine Einladung Ruchs als „staatlich finanzierte | |
Legitimierung“ der „Soko Chemnitz“-Aktion „missverstanden“ werden kö… | |
Solche Aktionen trügen „dazu bei, eine weitere Polarisierung der | |
politischen Debatte voranzutreiben und einer Spaltung der Gesellschaft | |
Vorschub zu leisten“. | |
## An den Pranger gestellt? | |
Ruch hat jetzt eine Klage gegen die Bundeszentrale eingereicht. Das | |
Verwaltungsgericht Köln soll feststellen, dass die Ausladung Ruchs | |
Persönlichkeitsrechte sowie seine Kunstfreiheit verletzt hat und damit | |
rechtswidrig war. Ruch will rehabilitiert werden, es geht ihm nicht um Geld | |
und Schadenersatz. | |
Die Ausladung und die nachfolgende Kommunikation hätten ihn an den Pranger | |
gestellt. Dabei sei der öffentliche Eindruck erweckt worden, dass Ruch und | |
seine Kunst „außerhalb des für Austausch und Diskussion auf dem | |
Bundeskongress zulässigen Spektrums liegen und nicht mehr diskursiv | |
erörtert werden sollten“. | |
Der Staat habe dabei nicht nur das „Sachlichkeitsgebot“ verletzt, die | |
Ausladung sei auch unverhältnismäßig, so die von Anwalt Remo Klinger | |
verfasste Klageschrift. Die künstlerischen Konzepte Ruchs hätten ja auf dem | |
Kongress kritisch diskutiert werden können. Ein milderes Mittel wäre auch | |
gewesen, Ruch zu bitten, nicht über die „Soko Chemnitz“ zu sprechen, um das | |
Ermittlungsverfahren nicht zu beeinflussen. | |
Anwalt Klinger kann sich auf eine Entscheidung des | |
Bundesverfassungsgerichts von 2010 stützen. Dort hieß es, der Staat dürfe | |
sich nur mit rechtfertigendem Grund herabsetzend über einen Bürger äußern. | |
Erfolg hatte damals der konservative Politikwissenschaftler Konrad Löw, der | |
sich ebenfalls von der Bundeszentrale für politische Bildung ins Abseits | |
gestellt sah. Diese hatte sich von einem Aufsatz Löws distanziert, den er | |
für die bpb geschrieben hatte. | |
27 Jun 2019 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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