| # taz.de -- ZPS-Leiter ausgeladen: Philipp Ruch reicht Klage ein | |
| > Die Bundeszentrale für politische Bildung lud den Leiter vom „Zentrum für | |
| > politische Schönheit“ von einem Kongress aus. Der hat nun dagegen | |
| > geklagt. | |
| Bild: Siehst sich vom Staat stigmatisiert: Philipp Ruch | |
| Freiburg taz | Philipp Ruch, der Leiter des Künstlerkollektivs „Zentrum für | |
| politische Schönheit“ (ZPS), sieht sich stigmatisiert. Beim | |
| Verwaltungsgericht Köln hat er in dieser Woche gegen seine Ausladung von | |
| einem Kongress der Bundeszentrale für politische Bildung geklagt. Die Klage | |
| liegt der taz vor. | |
| Das ZPS wurde bekannt durch politische Kunst-Happenings wie den Aufbau | |
| eines Holocaust-Mahnmals vor dem Haus von AfD-Politiker Björn Höcke. Leiter | |
| des Kollektivs ist der deutsch-schweizerische Philosoph Philipp Ruch, der | |
| von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) für deren | |
| Bundeskongress im März 2019 eingeladen wurde. Konkret sollte er dort an | |
| einer Diskussion teilnehmen, die den Titel trug: „Bitte schön aufmucken! | |
| Kunst als Politik und politische Bildung“. | |
| Doch im Februar 2019, einen Monat vor dem Kongress, wurde Ruch [1][unter | |
| Hinweis auf „strafrechtliche Ermittlungen“ wieder ausgeladen]. Gemeint war | |
| nicht das inzwischen eingestellte Verfahren der Staatsanwaltschaft Gera | |
| [2][wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung], sondern ein Verfahren der | |
| Staatsanwaltschaft Chemnitz (das inzwischen bei der Staatsanwaltschaft | |
| Berlin geführt wird). Dort ging es um die Aktion „Soko Chemnitz“, bei der | |
| das ZPS im Dezember 2018 eine Öffentlichkeitsfahndung nach Chemnitzer Nazis | |
| vorgetäuscht hatte. Die Ausladung erfolgte durch die bpb, aber auf Weisung | |
| des Innenministeriums. | |
| Als die Ausladung bekannt wurde, gab es kritische Nachfragen an die | |
| Bundesregierung. Die Sprecherin von Innenminister Seehofer soll dabei | |
| gesagt haben, dass eine Einladung Ruchs als „staatlich finanzierte | |
| Legitimierung“ der „Soko Chemnitz“-Aktion „missverstanden“ werden kö… | |
| Solche Aktionen trügen „dazu bei, eine weitere Polarisierung der | |
| politischen Debatte voranzutreiben und einer Spaltung der Gesellschaft | |
| Vorschub zu leisten“. | |
| ## An den Pranger gestellt? | |
| Ruch hat jetzt eine Klage gegen die Bundeszentrale eingereicht. Das | |
| Verwaltungsgericht Köln soll feststellen, dass die Ausladung Ruchs | |
| Persönlichkeitsrechte sowie seine Kunstfreiheit verletzt hat und damit | |
| rechtswidrig war. Ruch will rehabilitiert werden, es geht ihm nicht um Geld | |
| und Schadenersatz. | |
| Die Ausladung und die nachfolgende Kommunikation hätten ihn an den Pranger | |
| gestellt. Dabei sei der öffentliche Eindruck erweckt worden, dass Ruch und | |
| seine Kunst „außerhalb des für Austausch und Diskussion auf dem | |
| Bundeskongress zulässigen Spektrums liegen und nicht mehr diskursiv | |
| erörtert werden sollten“. | |
| Der Staat habe dabei nicht nur das „Sachlichkeitsgebot“ verletzt, die | |
| Ausladung sei auch unverhältnismäßig, so die von Anwalt Remo Klinger | |
| verfasste Klageschrift. Die künstlerischen Konzepte Ruchs hätten ja auf dem | |
| Kongress kritisch diskutiert werden können. Ein milderes Mittel wäre auch | |
| gewesen, Ruch zu bitten, nicht über die „Soko Chemnitz“ zu sprechen, um das | |
| Ermittlungsverfahren nicht zu beeinflussen. | |
| Anwalt Klinger kann sich auf eine Entscheidung des | |
| Bundesverfassungsgerichts von 2010 stützen. Dort hieß es, der Staat dürfe | |
| sich nur mit rechtfertigendem Grund herabsetzend über einen Bürger äußern. | |
| Erfolg hatte damals der konservative Politikwissenschaftler Konrad Löw, der | |
| sich ebenfalls von der Bundeszentrale für politische Bildung ins Abseits | |
| gestellt sah. Diese hatte sich von einem Aufsatz Löws distanziert, den er | |
| für die bpb geschrieben hatte. | |
| 27 Jun 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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