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# taz.de -- ZPS-Leiter ausgeladen: Philipp Ruch reicht Klage ein
> Die Bundeszentrale für politische Bildung lud den Leiter vom „Zentrum für
> politische Schönheit“ von einem Kongress aus. Der hat nun dagegen
> geklagt.
Bild: Siehst sich vom Staat stigmatisiert: Philipp Ruch
Freiburg taz | Philipp Ruch, der Leiter des Künstlerkollektivs „Zentrum für
politische Schönheit“ (ZPS), sieht sich stigmatisiert. Beim
Verwaltungsgericht Köln hat er in dieser Woche gegen seine Ausladung von
einem Kongress der Bundeszentrale für politische Bildung geklagt. Die Klage
liegt der taz vor.
Das ZPS wurde bekannt durch politische Kunst-Happenings wie den Aufbau
eines Holocaust-Mahnmals vor dem Haus von AfD-Politiker Björn Höcke. Leiter
des Kollektivs ist der deutsch-schweizerische Philosoph Philipp Ruch, der
von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) für deren
Bundeskongress im März 2019 eingeladen wurde. Konkret sollte er dort an
einer Diskussion teilnehmen, die den Titel trug: „Bitte schön aufmucken!
Kunst als Politik und politische Bildung“.
Doch im Februar 2019, einen Monat vor dem Kongress, wurde Ruch [1][unter
Hinweis auf „strafrechtliche Ermittlungen“ wieder ausgeladen]. Gemeint war
nicht das inzwischen eingestellte Verfahren der Staatsanwaltschaft Gera
[2][wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung], sondern ein Verfahren der
Staatsanwaltschaft Chemnitz (das inzwischen bei der Staatsanwaltschaft
Berlin geführt wird). Dort ging es um die Aktion „Soko Chemnitz“, bei der
das ZPS im Dezember 2018 eine Öffentlichkeitsfahndung nach Chemnitzer Nazis
vorgetäuscht hatte. Die Ausladung erfolgte durch die bpb, aber auf Weisung
des Innenministeriums.
Als die Ausladung bekannt wurde, gab es kritische Nachfragen an die
Bundesregierung. Die Sprecherin von Innenminister Seehofer soll dabei
gesagt haben, dass eine Einladung Ruchs als „staatlich finanzierte
Legitimierung“ der „Soko Chemnitz“-Aktion „missverstanden“ werden kö…
Solche Aktionen trügen „dazu bei, eine weitere Polarisierung der
politischen Debatte voranzutreiben und einer Spaltung der Gesellschaft
Vorschub zu leisten“.
## An den Pranger gestellt?
Ruch hat jetzt eine Klage gegen die Bundeszentrale eingereicht. Das
Verwaltungsgericht Köln soll feststellen, dass die Ausladung Ruchs
Persönlichkeitsrechte sowie seine Kunstfreiheit verletzt hat und damit
rechtswidrig war. Ruch will rehabilitiert werden, es geht ihm nicht um Geld
und Schadenersatz.
Die Ausladung und die nachfolgende Kommunikation hätten ihn an den Pranger
gestellt. Dabei sei der öffentliche Eindruck erweckt worden, dass Ruch und
seine Kunst „außerhalb des für Austausch und Diskussion auf dem
Bundeskongress zulässigen Spektrums liegen und nicht mehr diskursiv
erörtert werden sollten“.
Der Staat habe dabei nicht nur das „Sachlichkeitsgebot“ verletzt, die
Ausladung sei auch unverhältnismäßig, so die von Anwalt Remo Klinger
verfasste Klageschrift. Die künstlerischen Konzepte Ruchs hätten ja auf dem
Kongress kritisch diskutiert werden können. Ein milderes Mittel wäre auch
gewesen, Ruch zu bitten, nicht über die „Soko Chemnitz“ zu sprechen, um das
Ermittlungsverfahren nicht zu beeinflussen.
Anwalt Klinger kann sich auf eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts von 2010 stützen. Dort hieß es, der Staat dürfe
sich nur mit rechtfertigendem Grund herabsetzend über einen Bürger äußern.
Erfolg hatte damals der konservative Politikwissenschaftler Konrad Löw, der
sich ebenfalls von der Bundeszentrale für politische Bildung ins Abseits
gestellt sah. Diese hatte sich von einem Aufsatz Löws distanziert, den er
für die bpb geschrieben hatte.
27 Jun 2019
## LINKS
[1] /Zentrum-fuer-politische-Schoenheit/!5578826
[2] /Ermittlungen-gegen-Politische-Schoenheit/!5586475
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Philipp Ruch
Zentrum für Politische Schönheit
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Klage
Schwerpunkt AfD
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