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# taz.de -- Minderheiten in Niedersachsens Landtag: Die Groko bricht ihr Verspr…
> Niedersächsische Grüne und FDP kritisieren die Große Koalition. Die hatte
> Unterstützung versprochen. Nun muss die Opposition auf die AfD hoffen.
Bild: Verfassungskonform? Grüne und FDP wollen das Polizeigesetz prüfen lassen
Hamburg taz | Auf das Wort der niedersächsischen Landesregierung kann sich
die Opposition nicht verlassen. Schon im Koalitionsvertrag hatten SPD und
CDU versprochen, dass sie die Minderheitenrechte im Landtag stärken wollen.
„Eine starke Demokratie braucht eine Opposition, die ihre Kontrollfunktion
wirkungsvoll ausüben kann“, heißt es dort. Jetzt, da es aber konkret darum
ginge, diese Ankündigung wahr zu machen und ein mündlich gegebenes
Versprechen zu halten: Pustekuchen!
Die große Koalition hat im Landtag 105 von 137 Sitzen inne. Um
Akteneinsicht einzufordern, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss
einzusetzen oder ein Gesetz mithilfe einer Normenkontrollklage vor dem
Staatsgerichtshof überprüfen zu lassen, brauchen die Oppositionsparteien
ein Fünftel der Stimmen im Landtag – das aber können Grüne und FDP nur
gemeinsam mit der AfD erreichen. Die Oppositionsparteien wollen aber nicht
auf die Unterstützung der AfD angewiesen sein.
Sie forderten deshalb eine Änderung in der Landesverfassung, um die
genannten Oppositionsrechte mit weniger Stimmen wahrnehmen zu können. Die
große Koalition versprach stattdessen eine „öffentliche Vereinbarung“. Man
werde Grünen und FDP, wenn es konkret würde, die fehlenden Stimmen leihen.
Nun ist dieser Fall eingetreten. Grüne und FDP wollen das im Mai
beschlossene niedersächsische Polizeigesetz vom Staatsgerichtshof auf seine
Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen. Von Ministerpräsident Stephan Weil
(SPD) ist jedoch zu hören: „Damit wäre ja der Gedanke verbunden, dass
Abgeordnete, die selbst für ein Gesetz gestimmt haben, anschließend gegen
ihr eigenes Gesetz vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg klagen.“
## Keine schriftliche Vereinbarung
Der SPD-Abgeordnete Wiard Siebels bezeichnet die Situation als „missliche
Lage“. Es sei tatsächlich über die Normenkontrollklagen mit der Opposition
diskutiert worden, doch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des
Landtages habe abgeraten. Die Frage stehe im Raum, ob ein Abgeordneter, der
für ein Gesetz gestimmt habe, überhaupt gegen dieses Gesetz klagen dürfe,
so Siebels.
Eine schriftliche Vereinbarung gab es nie. „Und jetzt haben wir die
Situation, die wir nie haben wollten“, ärgert sich Julia Hamburg (Grüne).
Die AfD hat bereits angekündigt, für die Überprüfung des Polizeigesetzes zu
stimmen. Andrea Maestro
14 Jul 2019
## AUTOREN
Andrea Maestro
## TAGS
Minderheitenrechte
Landtag Niedersachsen
oppositionsrechte
Polizeigesetz
#noNPOG
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Grüne Niedersachsen
Opposition
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